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Bäume im Rheinland: Stadtbäume nach Ela, Platanen und Trockenheit

Region · Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit · 5 Quellen · Verantwortlich: Jan Doberstein, European Tree Worker

Kurz gesagt

Im Rheinland zwischen Düsseldorf und dem Rhein-Sieg-Kreis liegt der Waldanteil meist zwischen 7 und 20 Prozent, nur der Rhein-Sieg-Kreis erreicht rund 30 Prozent (IT.NRW, Stand Ende 2014). Prägend sind große Stadtbaumbestände, etwa rund 81.000 Straßenbäume in Köln. Das Unwetter Ela am 9. Juni 2014 beschädigte allein in Düsseldorf 22.500 von 69.000 Straßenbäumen stark; Sturmvorsorge, Hitze und Stadtbaumkrankheiten sind deshalb die zentralen Themen.

Das Rheinland zwischen Düsseldorf, Köln und Bonn ist dicht besiedelt und vergleichsweise waldarm. Bäume stehen hier vor allem an Straßen, in Parks, auf Friedhöfen und in Gärten; erst nach Süden und Osten, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Mettmann, nimmt der Waldanteil zu. Für Baumbesitzer sind Verkehrssicherheit, Sturmvorsorge und der Umgang mit Hitze die wichtigsten Themen.

Wie viel Wald und wie viele Stadtbäume gibt es?

Die meisten Städte und Kreise im Rheinland haben nur 7,4 bis 19,6 Prozent Wald und liegen damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 25,9 Prozent (IT.NRW, Ende 2014). Der Rhein-Kreis Neuss hatte Ende 2014 mit 7,4 Prozent den niedrigsten Waldanteil aller Kreise in Nordrhein-Westfalen.

Stadt / KreisWaldanteil (31.12.2014)
Rhein-Kreis Neuss7,4 %
Düsseldorf11,6 %
Leverkusen12,4 %
Rhein-Erft-Kreis13,7 %
Köln16,6 %
Kreis Mettmann19,6 %
Rhein-Sieg-Kreis29,9 %

Quelle: IT.NRW, Flächenerhebung zum 31.12.2014.

Umso größer ist die Bedeutung der Stadtbäume. Köln hat nach Angaben der Stadt rund 81.000 Straßenbäume, deren Standort, Art, Höhe und Stammdurchmesser seit Juli 2025 in einem öffentlichen Baumkataster einsehbar sind. Düsseldorf zählte 2014 rund 69.000 Straßenbäume. Hinzu kommen Parkbäume, Friedhofsbäume und der private Bestand in Gärten.

Was prägt die Region baumpflegerisch?

Das Pfingstunwetter Ela vom 9. Juni 2014 ist die prägende Erfahrung der Baumpflege im Rheinland. Am Abend zog eine Gewitterfront mit Orkanböen über das Rheinland und Teile des Ruhrgebiets. Nach der ersten Schadensbilanz der Landeshauptstadt Düsseldorf vom Juli 2014 wurden dort 22.500 der 69.000 Straßenbäume stark beschädigt; 2.500 davon stürzten samt Wurzelwerk um. Im städtischen Forst wurden rund 10.000 Bäume zerstört, auf den Friedhöfen rund 2.000 Bäume stark beschädigt oder umgeworfen. Die Stadt bezifferte den Gesamtschaden auf rund 64 Millionen Euro und kündigte an, bei Neupflanzungen gezielt auf Arten zu setzen, die mit dem Standort zurechtkommen und widerstandsfähiger gegen Sturm sind.

Für private Baumbesitzer lassen sich daraus zwei Lehren ziehen. Erstens: Große Bäume in kleinen Gärten und an Häusern sollten regelmäßig auf Schwachstellen wie Faulstellen, Risse, Zwiesel oder einseitige Kronen kontrolliert werden; wie das geht, erklärt der Ratgeber Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht. Zweitens: Nach einem Sturm ist nicht jeder beschädigte Baum verloren. Viele Bäume lassen sich durch fachgerechte Kronenpflege erhalten, siehe Sturmschaden am Baum und Baum erhalten statt fällen.

Welche Krankheiten und Schädlinge sind typisch?

Im Rheinland stehen die Krankheiten der Stadtbäume im Vordergrund, und welche davon eine Rolle spielt, hängt von der Baumart ab. Bei Platanen ist die Massaria-Krankheit wichtig, weil befallene Äste ohne Vorwarnung abbrechen können und die Schäden an der Astoberseite vom Boden aus schwer zu sehen sind. An Ahorn kann nach heißen Sommern die Rußrindenkrankheit auftreten, deren Sporen beim Fällen gesundheitsschädlich sind. Rosskastanien leiden unter der Kastanienminiermotte und der Pseudomonas-Rindenkrankheit. An Eichen in Parks und an Straßen kann der Eichenprozessionsspinner auftreten.

In den Wäldern ist laut Waldzustandsbericht NRW 2025 das Absterben von Eichen durch den Eichenprachtkäfer auffällig; das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft zählt zu den dort genannten Schwerpunkten. Betroffen sind vor allem Bestände auf trockenen oder stark wasserbeeinflussten Standorten.

Hitze und Trockenheit

Stadtbäume mit kleinen Baumscheiben und versiegeltem Umfeld leiden in trockenen Sommern besonders, weil ihnen wenig Boden zum Speichern von Wasser bleibt. Laut Waldzustandsbericht NRW 2025 war 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1881. Die Niederschlagsdefizite im August 2025 führten im Westen Nordrhein-Westfalens in Buchenbeständen zu Wasserstress, der sich nach Einschätzung des Berichts auch im Folgejahr auf die Vitalität der Bäume auswirken dürfte. Wer im Garten einen großen Baum hat, sollte in langen Trockenphasen auf Welke, vorzeitigen Laubfall und abgestorbene Kronenteile achten; Hinweise gibt die Seite Trockenstress bei der Buche.

Baumschutzsatzungen im Rheinland

Ob ein Baum auf Ihrem Grundstück geschützt ist, regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, sofern es eine gibt. Die Regeln unterscheiden sich im Detail, etwa beim Mindeststammumfang, bei Obst- und Nadelbäumen oder bei Ersatzpflanzungen.

Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben 25 der 35 im Ratgeber erfassten Städte und Gemeinden der Region eine Baumschutzsatzung. Dazu gehören die kreisfreien Städte Düsseldorf und Köln, im Kreis Mettmann Hilden, Erkrath, Haan, Mettmann, Wülfrath und Monheim am Rhein, im Rhein-Kreis Neuss Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich, im Rhein-Erft-Kreis Pulheim, Frechen, Hürth und Wesseling sowie im Rhein-Sieg-Kreis Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Hennef (Sieg), Niederkassel, Eitorf und Much. Keine Satzung haben nach diesem Stand unter anderem Leverkusen, Ratingen, Velbert und Langenfeld. Satzungen werden geändert, neu erlassen oder aufgehoben; verbindlich ist die aktuelle Fassung Ihrer Stadt. Die Angaben für Ihren Wohnort finden Sie über die Ortsübersicht, das Verfahren erklärt der Ratgeber Baum fällen: Wann eine Genehmigung nötig ist. Für Bäume an der Grundstücksgrenze gilt außerdem das Nachbarrecht NRW.

Unabhängig von jeder Satzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Absatz 5 BNatSchG verbietet es, vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Für Bäume im Hausgarten gilt diese Sperrfrist nicht pauschal; das Artenschutzrecht nach § 44 schützt aber besetzte Nester und Baumhöhlen zu jeder Jahreszeit. Einzelheiten stehen im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.

Städte und Gemeinden der Region

Ob eine Baumschutzsatzung gilt, ist von Ort zu Ort verschieden. Auf den Ortsseiten steht, was geschützt ist und wer Fällungen genehmigt.

Häufige Fragen

Wie stark hat Ela 2014 die Bäume in Düsseldorf getroffen?

Nach der ersten Bilanz der Stadt Düsseldorf vom Juli 2014 wurden 22.500 der 69.000 Straßenbäume stark beschädigt, 2.500 davon stürzten samt Wurzelwerk um. Im städtischen Forst wurden rund 10.000 Bäume zerstört, auf den Friedhöfen rund 2.000 Bäume stark beschädigt oder umgeworfen.

Wie viele Straßenbäume hat Köln?

Die Stadt Köln nennt rund 81.000 Straßenbäume, die im online einsehbaren Baumkataster erfasst sind (Stand Juli 2025). Bäume in Grünanlagen sind dort meist nur als Gruppen erfasst und nicht mitgezählt.

Welcher Kreis im Rheinland hat am wenigsten Wald?

Der Rhein-Kreis Neuss hatte Ende 2014 mit 7,4 Prozent den niedrigsten Waldanteil aller Kreise in Nordrhein-Westfalen. Der Rhein-Sieg-Kreis lag dagegen bei 29,9 Prozent.

Brauche ich in Düsseldorf oder Köln eine Fällgenehmigung?

Ja, für geschützte Bäume: Düsseldorf und Köln haben nach der eigenen Recherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) beide eine Baumschutzsatzung, die festlegt, welche Bäume ab welchem Stammumfang geschützt sind. Insgesamt gilt das für 25 der 35 erfassten Orte im Rheinland; Leverkusen, Ratingen, Velbert und Langenfeld haben keine. Die Regeln Ihres Wohnorts finden Sie über die Ortsübersicht.

Quellen

  1. IT.NRW: Bodenflächen in NRW nach Art der tatsächlichen Nutzung, Ausgabe 2015 (Stand 31.12.2014), Archivkopie
  2. Landeshauptstadt Düsseldorf: Orkantief „Ela“ hinterlässt Schäden von 64 Millionen Euro (Juli 2014), Archivkopie
  3. Stadt Köln: Visualisierung der städtischen Bäume im Stadtplan (22.07.2025)
  4. Waldzustandsbericht NRW 2025, Langfassung (MLV NRW)
  5. § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.

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