Gilt in Erkrath eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Erkrath gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Erkrath | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Erkrath |
| Fassung | Vom 22.11.2021 (Ratsbeschluss 03.11.2021), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 23 vom 25.11.2021, in Kraft seit 26.11.2021; ersetzt die Satzung vom 01.12.1990 |
| Geschützte Bäume in Erkrath | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen 80 cm ergeben und mindestens ein Stamm 50 cm hat. Geschützt sind außerdem Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, auch für Bäume in öffentlichen Grünflächen. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume mit Kronenansatz unter 1,60 m. Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt. Nadelgehölze sind ausgenommen, außer Eibe, Kiefer, Lärche und Ginkgo. Ausgenommen sind auch Bäume, die weniger als 2,50 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen; bei Birken gilt das unter 5,00 m. Gebäude sind Wohngebäude, dazugehörige Garagen und Nichtwohngebäude wie Büro-, Betriebs- und Fabrikgebäude. Gemessen wird ab Stammmitte in 1 m Höhe. Die Satzung gilt nicht für Wald und nicht für öffentliche Verkehrsflächen. Pappeln dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, wenn dies der Stadt vorher angekündigt und Ersatz gepflanzt wird: je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung mit 20–25 cm Stammumfang in der ersten Pflanzperiode, Art vorher mit der Stadt abstimmen. |
| Genehmigung in Erkrath | Ausnahme oder Befreiung bei der Stadt Erkrath beantragen, in Textform auf den städtischen Formblättern. Beizulegen ist ein Lageplan 1:500 mit den geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Stadt kann zusätzliche Unterlagen verlangen. Die Gründe muss der Antragsteller nachweisen. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag; entschieden wird dann im Baugenehmigungsverfahren. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Erkrath | Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Fällung wegen Bebauung (überbaubare Grundstücksfläche oder baurechtlich zulässige Nutzung). Für einen Baum bis 150 cm Umfang wird 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang gepflanzt. Für jeden weiteren angefangenen Meter Umfang kommt 1 Baum hinzu. Wächst er nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig, berechnet nach dem Baumwert (Methode Koch): 75 % bei Industrie-, Verwaltungs- und Gewerbebauten, 50 % bei Wohngebäuden, 25 % bei öffentlich geförderten Wohngebäuden. Dem Antrag ist eine verbindliche Erklärung beizulegen, ob gepflanzt oder gezahlt wird. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau wesentlich zu verändern, also Eingriffe, die das Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Ein starker Kronenschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Gegenwärtige Gefahr darf sofort abgewehrt werden, muss aber unverzüglich gemeldet werden. Verboten sind auch schädliche Eingriffe im Wurzelbereich, etwa Versiegelung oder Abgrabungen. Bußgeld bis 50.000 €. Die Infoseite der Stadt nennt noch die alte Satzung von 1990 und andere Ausnahmen. Maßgeblich ist der Satzungstext von 2021. |
| Postleitzahlen in Erkrath | 40699 |
| Quelle | erkrath.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Erkrath
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Erkrath außerdem gilt
Auch in Erkrath gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Erkrath jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Erkrath eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Erkrath Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Erkrath
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Erkrath gehen an die Stadt Erkrath, Abteilung Grün; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Erkrath, Abteilung Grün
Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 2407-6628
E-Mail: stadtgruen@erkrath.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin
Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-2811
So läuft eine Fällung in Erkrath ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Erkrath geschützt.
- Antrag bei der Stadt Erkrath, Abteilung Grün. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Erkrath haben 6 eine Baumschutzsatzung: Haan, Hilden, Mettmann, Düsseldorf, Solingen, Wülfrath.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Haan | Baumschutzsatzung | In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume … |
| Hilden | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Mettmann | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Düsseldorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Solingen | Baumschutzsatzung | In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Wülfrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Erkrath gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Erkrath eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Erkrath fällt. Geschützt sind in Erkrath Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Erkrath, Abteilung Grün. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Erkrath geschützt?
Geschützt sind in Erkrath Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Erkrath ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Erkrath gilt: Ausgenommen sind Obstbäume mit Kronenansatz unter 1,60 m. Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt. Nadelgehölze sind ausgenommen, außer Eibe, Kiefer, Lärche und Ginkgo. Ausgenommen sind auch Bäume, die weniger als 2,50 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen; bei Birken gilt das unter 5,00 m. Gebäude sind Wohngebäude, dazugehörige Garagen und Nichtwohngebäude wie Büro-, Betriebs- und Fabrikgebäude. Gemessen wird ab Stammmitte in 1 m Höhe. Die Satzung gilt nicht für Wald und nicht für öffentliche Verkehrsflächen. Pappeln dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, wenn dies der Stadt vorher angekündigt und Ersatz gepflanzt wird: je Pappel ein heimischer Laubbaum I. Ordnung mit 20–25 cm Stammumfang in der ersten Pflanzperiode, Art vorher mit der Stadt abstimmen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Erkrath für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Erkrath gehen an die Stadt Erkrath, Abteilung Grün. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.
Muss ich in Erkrath nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Erkrath gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Fällung wegen Bebauung (überbaubare Grundstücksfläche oder baurechtlich zulässige Nutzung). Für einen Baum bis 150 cm Umfang wird 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang gepflanzt. Für jeden weiteren angefangenen Meter Umfang kommt 1 Baum hinzu. Wächst er nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig, berechnet nach dem Baumwert (Methode Koch): 75 % bei Industrie-, Verwaltungs- und Gewerbebauten, 50 % bei Wohngebäuden, 25 % bei öffentlich geförderten Wohngebäuden. Dem Antrag ist eine verbindliche Erklärung beizulegen, ob gepflanzt oder gezahlt wird.
Welche Strafe droht, wenn ich in Erkrath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Erkrath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Erkrath einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Erkrath regelt das so: Gegenwärtige Gefahr darf sofort abgewehrt werden, muss aber unverzüglich gemeldet werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.