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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Haan: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Mettmann · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 37 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Haan gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Haan“). In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume einschließlich Ginkgo ab 100 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Haan nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Haan eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Haan gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Haan – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HaanJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Haan (Ortsrecht 63.02)
FassungVom 25.04.2023, Ratsbeschluss 20.06.2023; in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; ersetzt die Satzung vom 30.07.1991
Geschützte Bäume in HaanGeschützt sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang, sonstige Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume einschließlich Ginkgo ab 100 cm. Gemessen wird jeweils in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen den jeweiligen Mindestwert erreichen und mindestens ein Stamm 30 cm hat. Geschützt sind auch Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind erwerbswirtschaftlich genutzte Bäume sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien; Wald; Bebauungsplanflächen mit Doppeldeckung durch einen Landschaftsplan; Bäume, über deren Entfernung schon im Bebauungsplanverfahren entschieden wurde. Es gibt keine Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume, keine Abstandsregel zum Haus und keine Grundstücksgrößen-Regel.
Genehmigung in HaanSchriftlicher Antrag bei der Stadt Haan mit Begründung und Nachweis der Voraussetzungen. Beizulegen ist ein Lageplan mit den geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser); laut Formular außerdem Fotos. Antrag online über das Serviceportal oder per PDF-Formular an die Gartenstadt Haan, Dezernat III / Betriebshof, Ellscheid 9a. Bei Bauvorhaben wird der Antrag mit den Bauunterlagen beim Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz, Alleestraße 8, eingereicht. Die Entscheidung ergeht schriftlich, auch mit Auflagen. Die Umsetzung von Auflagen ist mit Belegen zu melden, das Anwachsen nach 1 Jahr per Foto. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in HaanEine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Fällung wegen Bebauung und bei Befreiung. Für einen Baum bis 150 cm Umfang werden 3 standortgerechte Bäume gleicher oder gleichwertiger Art mit 20–25 cm Umfang gepflanzt; die Empfehlungsliste steht in Anlage 1. Für jede weitere angefangene 50 cm Umfang kommt 1 Baum hinzu. Weniger Bäume sind erlaubt, wenn sie gleich viel wert sind (höhere Sortierung). Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird ganz oder anteilig eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenKappen ist ausdrücklich verboten, ebenso jede wesentliche Veränderung des Aufbaus. Laut Stadtseite braucht auch ein Rückschnitt geschützter Bäume einen Antrag. Verboten sind auch Verankerungen, die den Baum schädigen, Befahren und Parken im Wurzelbereich, Versiegelung und Abgrabungen. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Gegenwärtige Gefahr darf sofort abgewehrt werden, muss aber unverzüglich gemeldet werden. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Krankheit, nicht abwendbarer Gefahr und unzumutbarer Verschattung von Fenstern. Bußgeld bis 50.000 €. Die Ersatzregel ist strenger als üblich: 3 Bäume pro gefälltem Baum.
Postleitzahlen in Haan42781
Quellehaan.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Haan

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Haan außerdem gilt

Auch in Haan gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Haan jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Haan eine Baumschutzsatzung: In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume einschließlich Ginkgo ab 100 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Haan

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Haan gehen an die Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof

Ellscheid 9a, 42781 Haan

Telefon: 02129 911-0

E-Mail: bauhof@stadt-haan.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin

Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann

Telefon: 02104 99-2811

E-Mail: landschaftsplanung@kreis-mettmann.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Haan ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Haan geschützt.
  2. Antrag bei der Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Haan haben 6 eine Baumschutzsatzung: Erkrath, Mettmann, Solingen, Hilden, Wülfrath, Wuppertal.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
ErkrathBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
MettmannBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
SolingenBaumschutzsatzungIn Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe.
HildenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WülfrathBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
WuppertalBaumschutzsatzungIn Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr …

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Häufige Fragen

Brauche ich in Haan eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Haan fällt. In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume einschließlich Ginkgo ab 100 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Haan geschützt?

In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume einschließlich Ginkgo ab 100 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Haan ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Haan gilt: Ausgenommen sind erwerbswirtschaftlich genutzte Bäume sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien; Wald; Bebauungsplanflächen mit Doppeldeckung durch einen Landschaftsplan; Bäume, über deren Entfernung schon im Bebauungsplanverfahren entschieden wurde. Es gibt keine Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume, keine Abstandsregel zum Haus und keine Grundstücksgrößen-Regel. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Haan für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Haan gehen an die Gartenstadt Haan, Der Bürgermeister, Dezernat III / Betriebshof. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.

Muss ich in Haan nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Haan gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Fällung wegen Bebauung und bei Befreiung. Für einen Baum bis 150 cm Umfang werden 3 standortgerechte Bäume gleicher oder gleichwertiger Art mit 20–25 cm Umfang gepflanzt; die Empfehlungsliste steht in Anlage 1. Für jede weitere angefangene 50 cm Umfang kommt 1 Baum hinzu. Weniger Bäume sind erlaubt, wenn sie gleich viel wert sind (höhere Sortierung). Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist keine Pflanzung möglich, wird ganz oder anteilig eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Haan einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Haan einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Haan einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Haan regelt das so: Gegenwärtige Gefahr darf sofort abgewehrt werden, muss aber unverzüglich gemeldet werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.