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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Wülfrath: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Mettmann · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 31 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Wülfrath gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Wülfrath“). Geschützt sind in Wülfrath Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Wülfrath nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Wülfrath. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Wülfrath eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Wülfrath gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Wülfrath – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WülfrathJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungBaumschutzsatzung der Stadt Wülfrath
FassungÄnderung der Satzung vom 19.03.1990, beschlossen 15.12.2020 (Stand 17.12.2020)
Geschützte Bäume in WülfrathGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Geschützt sind auch Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten, außer bei festgesetzter land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung.
AusgenommenAusgenommen sind Bäume auf Privatflächen, deren Stamm (in 1 m Höhe) näher als 3,00 m an der Außenwand eines Wohn- oder Gewerbegebäudes steht. Garagen, Schuppen, Lauben und Ähnliches zählen dabei nicht als Gebäude. Keine Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume: Auch Nadelbäume sind geschützt. Übliche Pflege und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung sind erlaubt.
Genehmigung in WülfrathSchriftlicher Antrag bei der Stadt Wülfrath mit Begründung und Lageplan im Maßstab 1:500 in doppelter Ausfertigung. Im Einzelfall reichen Skizze oder Fotos mit Standort, Art, Höhe und Stammumfang. Die Erlaubnis ergeht schriftlich, auch mit Nebenbestimmungen. Bei Bauvorhaben entscheidet die Stadt im Baugenehmigungsverfahren. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in WülfrathFür jeden genehmigt gefällten Baum bis 150 cm Umfang wird 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang gepflanzt. Für jede weitere angefangene 30 cm Stammumfang kommt 1 Baum hinzu. Wächst er nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist eine Pflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenVerboten ist auch eine wesentliche Veränderung des Aufbaus, also Eingriffe, die das Aussehen wesentlich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Übliche Pflege ist frei. Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss aber nachträglich angezeigt werden. Bußgeld bis 50.000 €. Nach unerlaubter Fällung: Ersatzbäume 3–4 x verpflanzt mit 20–25 cm Umfang. Die Ersatzregel ist strenger als üblich: zusätzlicher Baum je 30 cm statt je 1 m. Eine eigene Fachstelle für Fällanträge nennt die Stadt online nicht; Anträge gehen an die Stadtverwaltung. Die Umweltreferentin der Stadt ist unter 02058 18 236 erreichbar.
Postleitzahlen in Wülfrath42489
Quellewuelfrath.net, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Wülfrath

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Wülfrath außerdem gilt

Auch in Wülfrath gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Wülfrath jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Wülfrath eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Wülfrath Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Wülfrath

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Wülfrath gehen an die Stadt Wülfrath; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Wülfrath

Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath

Telefon: 02058 18 0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin

Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann

Telefon: 02104 99-2811

E-Mail: landschaftsplanung@kreis-mettmann.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Wülfrath ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Wülfrath geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Wülfrath. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Wülfrath haben 3 eine Baumschutzsatzung: Mettmann, Haan, Wuppertal.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
MettmannBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Velbertkeine Satzung–
Heiligenhauskeine Satzung–
HaanBaumschutzsatzungIn Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume …
WuppertalBaumschutzsatzungIn Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr …
Ratingenkeine Satzung–

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Wülfrath gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Wülfrath eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Wülfrath fällt. Geschützt sind in Wülfrath Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Wülfrath. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wülfrath geschützt?

Geschützt sind in Wülfrath Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Wülfrath ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Wülfrath gilt: Ausgenommen sind Bäume auf Privatflächen, deren Stamm (in 1 m Höhe) näher als 3,00 m an der Außenwand eines Wohn- oder Gewerbegebäudes steht. Garagen, Schuppen, Lauben und Ähnliches zählen dabei nicht als Gebäude. Keine Ausnahme für Obst- oder Nadelbäume: Auch Nadelbäume sind geschützt. Übliche Pflege und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung sind erlaubt. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Wülfrath für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Wülfrath gehen an die Stadt Wülfrath. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.

Muss ich in Wülfrath nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Wülfrath gilt: Für jeden genehmigt gefällten Baum bis 150 cm Umfang wird 1 Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Umfang gepflanzt. Für jede weitere angefangene 30 cm Stammumfang kommt 1 Baum hinzu. Wächst er nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist eine Pflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Wülfrath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Wülfrath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Wülfrath einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Wülfrath regelt das so: Unaufschiebbare Gefahrenabwehr ist erlaubt, muss aber nachträglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.