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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Wuppertal: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Bergisches Land · rund 25 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Wuppertal gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal“). In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Geschützte Bäume dürfen in Wuppertal nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Wuppertal eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Wuppertal gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Wuppertal – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WuppertalJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungBaumschutzsatzung der Stadt Wuppertal
FassungWieder eingeführt: Ratsbeschluss vom 23.09.2019 (Drucksache VO/0447/19/1-Neuf.), in Kraft seit Oktober 2019. Laut Sachstandsbericht VO/0093/26 vom 19.01.2026 weiter in Kraft. Grundlage der Angaben ist die beschlossene Fassung aus dem Ratsinformationssystem (Anlage 1), nicht der Text der Bekanntmachung.
Geschützte Bäume in WuppertalGeschützt sind lebende Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume, wenn der Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Die Grenze liegt bei 100 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Stämme je 50 cm haben. Ab 50 cm geschützt sind auch Gruppen von mindestens 5 Bäumen mit gemeinsamer Krone. Gemessen wird in 1 m Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Ersatzpflanzungen sind ab dem Pflanztag geschützt. Die Satzung gilt im bebauten Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenNadelbäume außer Eibe sind nicht erfasst. Ausgenommen sind Bäume bis 150 cm Stammumfang, die weniger als 4 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen. Ausgenommen sind auch Wald nach Bundes- und Landesforstgesetz, Baumschulen und Gärtnereien mit Erwerbszweck sowie Kleingärten nach BKleingG. Nicht unter die Satzung fallen auch Bebauungsplanflächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grünflächen, Schutzgebiete mit eigener Baumregelung und Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind (für sie gilt der B-Plan). Eine Mindestgröße des Grundstücks nennt die Satzung nicht. Obstbäume sind ausdrücklich geschützt.
Genehmigung in WuppertalDie Ausnahme wird bei der Stadt Wuppertal (Ressort 106 Umweltschutz) schriftlich mit Begründung beantragt. Beizufügen sind ein Bestandsplan (Standort, Art, Höhe, Stammumfang der geschützten Bäume) und gegebenenfalls aussagekräftige Fotos; die Stadt kann ein Zustandsgutachten verlangen. Seit Sommer 2022 geht der Antrag auch über das Serviceportal der Stadt. Laut Bericht 2026 sollen auch Fachfirmen das Portal bald nutzen können. Die Genehmigung kommt schriftlich und gilt 1 Jahr, bei Baugenehmigungen 2 Jahre; verlängerbar um jeweils 1 Jahr. Die Genehmigung geht auf Rechtsnachfolger über. Es fallen Verwaltungsgebühren nach der Gebührensatzung der Stadt an; einen Betrag nennt die Satzung nicht. Nach Antrag gibt es in der Regel einen Ortstermin (2025: 560). Bei Bauvorhaben sind die geschützten Bäume, auch die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum, im Bestandsplan zum Bauantrag einzutragen.
Ersatzpflanzung in WuppertalFür einen gefällten Baum bis 170 cm Stammumfang ist 1 Ersatzbaum mit 20 cm Stammumfang zu pflanzen. Darüber kommt je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt werden standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück; die Stadt kann eine angepasste Pflanzung zulassen. Ist kein Platz und auch kein anderes Grundstück vorhanden, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 40 % Pflanz- und Pflegepauschale. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn die Bäume angewachsen sind. Auf Antrag kann ein vorhandener, noch zu kleiner Baum als Ersatz anerkannt werden. Bei Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen (abgestorben oder stark geschädigt) verlangte die Stadt 2025 laut Bericht keinen Ersatz.
BesonderheitenKronenschnitt: Kappen ist verboten, ebenso jede wesentliche Veränderung der typischen Erscheinungsform. Erlaubt bleibt fachgerechte Pflege: Totholz entfernen, Wunden und Krankheitsherde behandeln, Verjüngungsschnitt, Lichtraumprofil an Straßen, Formschnitt. Laut Bericht 2025 genehmigte die Stadt statt einer Fällung oft einen behutsamen Kronenschnitt nach ZTV-Baumpflege (141 Fälle, meist wegen Fassade oder Kamin). Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind erlaubt, müssen aber unverzüglich angezeigt werden. Verboten sind auch Eingriffe im Wurzelbereich (Traufe plus 1,5 m): Abgraben, Versiegeln, Befahren, Lagern. Bußgeld bis 50.000 Euro; 2025 leitete die Stadt 24 Bußgeldverfahren ein, meist gegen auswärtige oder fachfremde Firmen. Wuppertal hatte seine frühere Baumschutzsatzung abgeschafft; seit Oktober 2019 gilt wieder eine. Seit 01.01.2026 bündelt das eigene Team Baumschutz 106.16 im Ressort Umweltschutz die Aufgaben. Die Angaben stammen aus dem Ratsinformationssystem der Stadt.
Postleitzahlen in Wuppertal42103, 42105, 42107, 42109, 42111, 42113, 42115, 42117, 42119, 42275, 42277, 42279, 42281, 42283, 42285, 42287, 42289, 42327, 42329, 42349, 42369, 42389, 42399
Quelleris.wuppertal.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Wuppertal

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Diese Angabe beruht auf Angaben der Stadt bzw. Sekundärquellen und ist noch nicht am Wortlaut der Satzung bestätigt. Bitte vor einer Fällung bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Was beim Baumfällen in Wuppertal außerdem gilt

Auch in Wuppertal gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Wuppertal jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Wuppertal eine Baumschutzsatzung: In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Wuppertal

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Wuppertal gehen an die Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16)

Telefon: 0202 563-5542

E-Mail: dirk.muecher@stadt.wuppertal.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Ressort 106 Umweltschutz, 106.11 Landschaftsplanung und -pflege – Untere Naturschutzbehörde

Internetseite

So läuft eine Fällung in Wuppertal ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Wuppertal geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Wuppertal haben 4 eine Baumschutzsatzung: Remscheid, Wülfrath, Solingen, Haan.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
RemscheidBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, …
Schwelmkeine Satzung–
WülfrathBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
SolingenBaumschutzsatzungIn Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe.
HaanBaumschutzsatzungIn Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume …
Velbertkeine Satzung–

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Wuppertal gehört dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Wuppertal eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Wuppertal fällt. In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wuppertal geschützt?

In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Wuppertal ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Wuppertal gilt: Nadelbäume außer Eibe sind nicht erfasst. Ausgenommen sind Bäume bis 150 cm Stammumfang, die weniger als 4 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen. Ausgenommen sind auch Wald nach Bundes- und Landesforstgesetz, Baumschulen und Gärtnereien mit Erwerbszweck sowie Kleingärten nach BKleingG. Nicht unter die Satzung fallen auch Bebauungsplanflächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grünflächen, Schutzgebiete mit eigener Baumregelung und Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind (für sie gilt der B-Plan). Eine Mindestgröße des Grundstücks nennt die Satzung nicht. Obstbäume sind ausdrücklich geschützt. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Wuppertal?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Wuppertal gilt: Gebührenpflichtig nach der Gebührensatzung der Stadt. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Wuppertal für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Wuppertal gehen an die Stadt Wuppertal, Ressort 106 Umweltschutz – Team Baumschutz (106.16). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal zuständig.

Muss ich in Wuppertal nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Wuppertal gilt: Für einen gefällten Baum bis 170 cm Stammumfang ist 1 Ersatzbaum mit 20 cm Stammumfang zu pflanzen. Darüber kommt je angefangene weitere 50 cm ein zusätzlicher Baum hinzu. Gepflanzt werden standortgerechte Laubbäume auf demselben Grundstück; die Stadt kann eine angepasste Pflanzung zulassen. Ist kein Platz und auch kein anderes Grundstück vorhanden, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 40 % Pflanz- und Pflegepauschale. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn die Bäume angewachsen sind. Auf Antrag kann ein vorhandener, noch zu kleiner Baum als Ersatz anerkannt werden. Bei Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen (abgestorben oder stark geschädigt) verlangte die Stadt 2025 laut Bericht keinen Ersatz.

Welche Strafe droht, wenn ich in Wuppertal einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Wuppertal einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Wuppertal einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Wuppertal regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind erlaubt, müssen aber unverzüglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.