Gilt in Schwelm eine Baumschutzsatzung?
Nein, Schwelm hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Schwelm | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | In keinem Sachgebiet des Ortsrechts der Stadt Schwelm steht eine Baumschutzsatzung (Stand Oktober 2026). Schwelm hatte früher eine Satzung, die aufgehoben wurde. Laut SPD Schwelm (20.08.2018) geschah das „vor etlichen Jahren“; ein genaues Datum ist nicht bekannt. Der SPD-Antrag auf Wiedereinführung von 2018 wurde an den Fachausschuss zurückverwiesen. Laut Radio Ennepe-Ruhr (21.04.2026) hat Schwelm weiterhin keine Satzung. Es gilt nur das allgemeine Naturschutzrecht. Befreiungen von der gesetzlichen Schutzzeit erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. |
| Postleitzahlen in Schwelm | 58332 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Sprockhövel, rund 7 km von Schwelm entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | schwelm.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Schwelm außerdem gilt
Auch in Schwelm gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Schwelm jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Schwelm hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Schwelm
Ohne Baumschutzsatzung ist in Schwelm für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Schwelm.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Schwelm, Umwelt und Naturschutz
Rathaus, Rathausplatz 1, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 801-326; Zentrale 02336 801-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 93-0
E-Mail: unb@en-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Schwelm haben 4 eine Baumschutzsatzung: Sprockhövel, Gevelsberg, Radevormwald, Wuppertal.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Ennepetal | keine Satzung | – |
| Sprockhövel | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Gevelsberg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. |
| Radevormwald | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Wuppertal | Baumschutzsatzung | In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr … |
| Breckerfeld | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis
In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Schwelm gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Schwelm eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Schwelm hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Schwelm Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Schwelm, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Schwelm ohne Genehmigung fällen?
Weil Schwelm keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Schwelm in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Schwelm für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Schwelm bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Schwelm, Umwelt und Naturschutz.