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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Ennepetal: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Ennepe-Ruhr-Kreis · Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis · rund 11 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Ennepetal hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Ennepetal sind Bäume auf privaten Grundstücken nicht durch eine Satzung geschützt; für Bäume auf städtischen Grundstücken wendet die Stadt die Bestimmungen der früheren Baumschutzsatzung weiter an. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Ennepetal sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Gilt in Ennepetal eine Baumschutzsatzung?

Nein, Ennepetal hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Ennepetal – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in EnnepetalNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Baumschutzsatzung vom 04.06.1996 wurde mit Wirkung vom 09.12.2001 für Bäume auf privaten Grundstücken aufgehoben. Für Bäume auf städtischen Grundstücken wendet die Stadt die alten Bestimmungen weiter an. Im April 2026 gab es einen Bürgerantrag auf eine neue Baumschutzsatzung; die Verwaltung schlug vor, ihn an den Umweltausschuss zu verweisen (Radio Ennepe-Ruhr, 21.04.2026). Ein Beschluss dazu ist bis Oktober 2026 nicht bekannt. Für Privatleute gilt nur das allgemeine Naturschutzrecht. Befreiungen von der gesetzlichen Schutzzeit erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.
Postleitzahlen in Ennepetal58256
Nächste Kommune mit SatzungGevelsberg, rund 6 km von Ennepetal entfernt (Luftlinie)
Quelleennepetal.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Ennepetal außerdem gilt

Auch in Ennepetal gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Ennepetal jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Ennepetal hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Ennepetal aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Ennepetal

Ohne Baumschutzsatzung ist in Ennepetal für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ennepetal.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Ennepetal, Umwelt- und Klimaschutz (Biodiversität, Natur- und Artenschutz)

Rathaus, Bismarckstr. 21, 58256 Ennepetal

Telefon: 02333 979-3157; Zentrale 02333 979-0

E-Mail: stadt@ennepetal.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)

Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336 93-0

E-Mail: unb@en-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Ennepetal haben 4 eine Baumschutzsatzung: Gevelsberg, Radevormwald, Wetter (Ruhr), Sprockhövel.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Schwelmkeine Satzung–
GevelsbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe.
Breckerfeldkeine Satzung–
RadevormwaldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Wetter (Ruhr)BaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
SprockhövelBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.

Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Ennepetal gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Ennepetal eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Ennepetal hat keine Baumschutzsatzung. In Ennepetal sind Bäume auf privaten Grundstücken nicht durch eine Satzung geschützt; für Bäume auf städtischen Grundstücken wendet die Stadt die Bestimmungen der früheren Baumschutzsatzung weiter an. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ennepetal Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ennepetal, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Ennepetal ohne Genehmigung fällen?

Weil Ennepetal keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ennepetal in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Ennepetal für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Ennepetal bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Ennepetal, Umwelt- und Klimaschutz (Biodiversität, Natur- und Artenschutz).