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Baum fällen in Wetter (Ruhr): Baumschutzsatzung und Genehmigung

Ennepe-Ruhr-Kreis · Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis · rund 9 km westlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Wetter (Ruhr) gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Wetter (Ruhr)“). Geschützt sind in Wetter (Ruhr) Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Wetter (Ruhr) nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Wetter (Ruhr) eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Wetter (Ruhr) gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Wetter (Ruhr) – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Wetter (Ruhr)Ja, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Wetter (Ruhr)
FassungVom 20.02.2004 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 02.11.2023 (Beschluss Verwaltungsrat 27.09.2023)
Geschützte Bäume in Wetter (Ruhr)Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Beginnt die Krone tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen mindestens 100 cm messen und einer mindestens 50 cm hat. Langsam wachsende Eiben, Stechpalmen und Buchsbäume sind schon ab 70 cm geschützt. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt nur im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Nadelbäume außer Eiben; Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Wald; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Zulässig ohne Genehmigung sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, öffentliche Grünflächen und unaufschiebbare Gefahrenabwehr; diese muss dem Stadtbetrieb sofort angezeigt werden. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus.
Genehmigung in Wetter (Ruhr)Schriftlicher Antrag beim Stadtbetrieb Wetter (Ruhr), einer Anstalt des öffentlichen Rechts (nicht beim Rathaus). Beizufügen ist ein Lageplan mit den geschützten Bäumen (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Genehmigung gilt zwei Jahre. Gebühr laut Verwaltungsgebührensatzung des Stadtbetriebs (2. Änderung vom 09.12.2025): 140 € für einen Baum, jeder weitere Baum 15 €. Jedes Grundstück bzw. jede Adresse gilt als eigener Antrag.
Ersatzpflanzung in Wetter (Ruhr)Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Ist keine Pflanzung möglich, sind 750 € je Ersatzbaum an den Stadtbetrieb zu zahlen.
BesonderheitenKronenschnitt: Ordnungsgemäße Pflege ist frei. Genehmigungspflichtig ist eine wesentliche Veränderung des Aufbaus, also Eingriffe, die das Aussehen des Baums erheblich verändern oder sein Wachstum beeinträchtigen. Bußgeld bis 50.000 €. Der Stadtbetrieb schützt nach eigenen Angaben rund 12.000 Bäume. Auf der Website der Stadt liegt noch eine ältere Fassung von 2017 mit Ausgleich nach Baumwert; maßgeblich ist die Fassung von 2023 auf der Website des Stadtbetriebs. Gutachterliche Stellungnahmen bei Nachbarstreit kosten Gebühren.
Postleitzahlen in Wetter (Ruhr)58300
Quellestadtbetrieb-wetter.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Wetter (Ruhr)

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Wetter (Ruhr) außerdem gilt

Auch in Wetter (Ruhr) gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Wetter (Ruhr) jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Wetter (Ruhr) eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Wetter (Ruhr) Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Wetter (Ruhr)

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) gehen an den Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz

Wasserstraße 18, 58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: 02335 840-600

E-Mail: info@stadtbetrieb-wetter.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)

Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336 93-0

E-Mail: unb@en-kreis.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Wetter (Ruhr) ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Wetter (Ruhr) geschützt.
  2. Antrag bei dem Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Wetter (Ruhr) haben 5 eine Baumschutzsatzung: Gevelsberg, Witten, Herdecke, Sprockhövel, Hagen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
GevelsbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe.
WittenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HerdeckeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
SprockhövelBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HagenBaumschutzsatzungIn Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie …
Ennepetalkeine Satzung–

Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

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Häufige Fragen

Brauche ich in Wetter (Ruhr) eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) fällt. Geschützt sind in Wetter (Ruhr) Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei dem Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wetter (Ruhr) geschützt?

Geschützt sind in Wetter (Ruhr) Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Wetter (Ruhr) ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) gilt: Ausgenommen sind Nadelbäume außer Eiben; Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Wald; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Zulässig ohne Genehmigung sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, öffentliche Grünflächen und unaufschiebbare Gefahrenabwehr; diese muss dem Stadtbetrieb sofort angezeigt werden. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Wetter (Ruhr)?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) gilt: 140 Euro für einen Baum, jeder weitere 15 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Wetter (Ruhr) für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) gehen an den Stadtbetrieb Wetter (Ruhr) AöR, Servicebüro Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

Muss ich in Wetter (Ruhr) nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) gilt: Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Ist keine Pflanzung möglich, sind 750 € je Ersatzbaum an den Stadtbetrieb zu zahlen.

Welche Strafe droht, wenn ich in Wetter (Ruhr) einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Wetter (Ruhr) einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Wetter (Ruhr) einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Wetter (Ruhr) regelt das so: Zulässig ohne Genehmigung sind ordnungsgemäße Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, öffentliche Grünflächen und unaufschiebbare Gefahrenabwehr; diese muss dem Stadtbetrieb sofort angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.