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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Witten: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Ennepe-Ruhr-Kreis · Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis · rund 12 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Witten gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten“). Geschützt sind in Witten Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Witten nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Witten eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Witten gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Witten – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WittenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten (Ortsrecht 6.25)
FassungVom 11.05.2017 (Ratsbeschluss 30.03.2017), ersetzt Satzung vom 07.07.1997
Geschützte Bäume in WittenGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Beginnt die Krone tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm messen und mindestens einer 30 cm hat. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen ab der Pflanzung. Die Satzung gilt in Bebauungsplangebieten (§ 30 BauGB) und im bebauten Innenbereich (§ 34 BauGB).
AusgenommenAusgenommen sind Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Nadelbäume, Birken, Pappeln und Weiden, außer Kopfbäumen. Wald ist ausgenommen; Wald auf Hausgrundstücken und andere nicht forstlich genutzte waldartige Flächen im Siedlungsbereich sind aber geschützt. Ausgenommen sind Erwerbsbaumschulen und -gärtnereien, botanische Gärten, Kleingärten nach BKleingG; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen mit Landschaftsplan. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus.
Genehmigung in WittenSchriftlicher, begründeter Antrag bei der Stadt Witten. Auf Verlangen sind ein Bestandsplan (Standort, Art, Höhe, Stammumfang, Kronendurchmesser) und ggf. ein Wertgutachten beizufügen. Laut Verwaltungsvorlage 0256/V 16 (2015) gehen Anträge an das Betriebsamt; ein zertifizierter Baumgutachter der Stadt sieht sich den Baum vor Ort an. Die Genehmigung gilt zwei Jahre und lässt sich um je ein Jahr verlängern. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in WittenWird eine Fällung genehmigt, ist für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ein Ersatzbaum mit 18/20 cm Stammumfang zu pflanzen; Säulenformen mit mindestens 300–350 cm Höhe. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Als Ersatz zählen nur standortgerechte, langlebige Laubbäume; Arten, die die Satzung nicht schützt, werden nicht anerkannt. Die Pflanzung soll auf demselben Grundstück erfolgen und ist anzuzeigen. Die Pflicht geht mit dem Grundstück auf einen Käufer über. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenKronenschnitt: Kappen ist ausdrücklich verboten, ebenso jede wesentliche Veränderung der typischen Erscheinungsform. Frei sind fachgerechte Pflege, also Totholz entfernen, Wundbehandlung, Krankheitsherde beseitigen, Lichtraumprofil an Straßen und Formschnitt. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Verkehrssicherung sind vorher oder sofort danach anzuzeigen und zu begründen. Verboten sind auch Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen. Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Witten58452, 58453, 58454, 58455, 58456
Quellewitten.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Witten

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Witten außerdem gilt

Auch in Witten gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Witten jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Witten eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Witten Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Witten

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Witten gehen an die Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen

Dortmunder Straße 15, 58455 Witten

Telefon: 02302 581-0

E-Mail: gruenflaechen@stadt-witten.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)

Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336 93-0

E-Mail: unb@en-kreis.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Witten ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Witten geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Witten haben 6 eine Baumschutzsatzung: Herdecke, Wetter (Ruhr), Bochum, Gevelsberg, Sprockhövel, Hattingen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
HerdeckeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
Wetter (Ruhr)BaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
BochumBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
GevelsbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe.
SprockhövelBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HattingenBaumschutzsatzungIn Hattingen sind alle Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Nadelbäume sind nicht ausgenommen.

Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Witten gehört dazu.

Mehr zur Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Witten eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Witten fällt. Geschützt sind in Witten Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Witten geschützt?

Geschützt sind in Witten Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Witten ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Witten gilt: Ausgenommen sind Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie; Nadelbäume, Birken, Pappeln und Weiden, außer Kopfbäumen. Wald ist ausgenommen; Wald auf Hausgrundstücken und andere nicht forstlich genutzte waldartige Flächen im Siedlungsbereich sind aber geschützt. Ausgenommen sind Erwerbsbaumschulen und -gärtnereien, botanische Gärten, Kleingärten nach BKleingG; Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grünflächen mit Landschaftsplan. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Witten für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Witten gehen an die Stadt Witten, Betriebsamt – Grünflächen. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

Muss ich in Witten nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Witten gilt: Wird eine Fällung genehmigt, ist für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ein Ersatzbaum mit 18/20 cm Stammumfang zu pflanzen; Säulenformen mit mindestens 300–350 cm Höhe. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu. Als Ersatz zählen nur standortgerechte, langlebige Laubbäume; Arten, die die Satzung nicht schützt, werden nicht anerkannt. Die Pflanzung soll auf demselben Grundstück erfolgen und ist anzuzeigen. Die Pflicht geht mit dem Grundstück auf einen Käufer über. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Witten einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Witten einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Witten einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Witten regelt das so: Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Verkehrssicherung sind vorher oder sofort danach anzuzeigen und zu begründen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.