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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Herdecke: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Ennepe-Ruhr-Kreis · Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis · rund 8 km nordwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Herdecke gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes“). Geschützt sind in Herdecke Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Herdecke nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Herdecke eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Herdecke gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Herdecke – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in HerdeckeJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes (Ortsrecht 1.6)
FassungVom 27.06.2023 (Ratsbeschluss 01.06.2023), ersetzt Satzung vom 10.07.2000
Geschützte Bäume in HerdeckeGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Beginnt die Krone tiefer, wird darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm messen und mindestens einer 30 cm hat. Langsam wachsende Arten sind schon ab 50 cm geschützt: Eibe, Stechpalme, Weißdorn, Buchsbaum (mehrstämmig: Summe 50 cm, ein Stamm mindestens 25 cm). Stadtbildprägende Bäume sind auch unter 80 cm geschützt. Ebenfalls geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt nur im bebauten Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Rotfichte, Serbische Fichte, Stech-Fichte, Pappeln; Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Birnbäumen ab 150 cm Stammumfang; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Arbeiten an öffentlichen Grünflächen und Wasserläufen sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr, die sofort angezeigt werden muss. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus.
Genehmigung in HerdeckeSchriftlicher, formloser Antrag an die Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer, mit Lageplan (geschützte Bäume mit Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Gründe für eine Genehmigung sind u. a. Krankheit, Gefahr, eine zulässige Bebauung, unzumutbare Verschattung von Fenstern oder Glastüren und gegenseitige Behinderung geschützter Bäume. Die Genehmigung ist gebührenfrei, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung erlischt nach zwei Jahren und lässt sich um je bis zu ein Jahr verlängern.
Ersatzpflanzung in HerdeckeWird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe. Ersatz-Nadelbäume sind als Solitär mit mindestens 250 cm Höhe zu pflanzen. Ist keine Pflanzung möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung von 600 € je Ersatzbaum verlangen.
BesonderheitenKronenschnitt: Ordnungsgemäße Pflege ist frei. Genehmigungspflichtig ist eine wesentliche Veränderung des Aufbaus, also Eingriffe, die das Aussehen des Baums erheblich verändern oder sein Wachstum beeinträchtigen. Zerstörung liegt vor, wenn 50 % oder mehr von Krone, Stamm oder Wurzelbereich entfernt oder beschädigt sind. Bei angeordneten Pflegemaßnahmen sind DIN-Normen und ZTV-Baumpflege zu beachten. Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Herdecke58313
Quelleherdecke.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Herdecke

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Herdecke außerdem gilt

Auch in Herdecke gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Herdecke jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Herdecke eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Herdecke Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Herdecke

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Herdecke gehen an die Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer

Kirchplatz 3, 58313 Herdecke

Telefon: 02330 611-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)

Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336 93-0

E-Mail: unb@en-kreis.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Herdecke ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Herdecke geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Herdecke haben 6 eine Baumschutzsatzung: Witten, Wetter (Ruhr), Hagen, Gevelsberg, Schwerte, Dortmund.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
WittenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
Wetter (Ruhr)BaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe.
HagenBaumschutzsatzungIn Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie …
GevelsbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe.
SchwerteBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
DortmundBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.

Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Herdecke gehört dazu.

Mehr zur Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Herdecke eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Herdecke fällt. Geschützt sind in Herdecke Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Herdecke geschützt?

Geschützt sind in Herdecke Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Herdecke ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Herdecke gilt: Ausgenommen sind Rotfichte, Serbische Fichte, Stech-Fichte, Pappeln; Obstbäume, außer Walnuss, Esskastanie und Birnbäumen ab 150 cm Stammumfang; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Arbeiten an öffentlichen Grünflächen und Wasserläufen sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr, die sofort angezeigt werden muss. Es gibt keine Regel nach Grundstücksgröße oder Abstand zum Haus. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Herdecke?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Herdecke gilt: Gebührenfrei, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Herdecke für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Herdecke gehen an die Stadt Herdecke, Abteilung Freianlagen und Gewässer. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig.

Muss ich in Herdecke nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Herdecke gilt: Wird eine Fällung wegen Bebauung oder per Befreiung genehmigt, gilt: Für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ist ein Baum gleicher oder gleichwertiger Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen. Für jeden weiteren angefangenen Meter kommt ein Baum hinzu; bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe. Ersatz-Nadelbäume sind als Solitär mit mindestens 250 cm Höhe zu pflanzen. Ist keine Pflanzung möglich, kann die Stadt eine Ausgleichszahlung von 600 € je Ersatzbaum verlangen.

Welche Strafe droht, wenn ich in Herdecke einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Herdecke einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Herdecke einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Herdecke regelt das so: Erlaubt sind fachgerechte Pflege, Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Arbeiten an öffentlichen Grünflächen und Wasserläufen sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr, die sofort angezeigt werden muss. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.