Gilt in Schwerte eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Schwerte gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Schwerte | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Schwerte (OR 32-13) |
| Fassung | Vom 06.06.2023 (Ratsbeschluss 24.05.2023) |
| Geschützte Bäume in Schwerte | Die Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten. Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm messen und ein Stamm mindestens 30 cm. Außerdem geschützt sind im Bebauungsplan festgesetzte Bäume und alle Ersatzpflanzungen. |
| Ausgenommen | Nadelbäume außer Eiben sind nicht geschützt. Obstbäume sind nicht ausdrücklich ausgenommen. Nicht erfasst sind Wald, Schutzgebiete mit eigener Regelung und Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grün mit Landschaftsplan. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege nach ZTV-Baumpflege (ohne wesentliche Veränderung), Baumschulen und Gärtnereien, Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen, Grünanlagen und Spielplätzen sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr auf Privatgrund. Die Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. |
| Genehmigung in Schwerte | Ausnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt Schwerte beantragen. Der Antrag geht auch online über das Service-Portal („Baumfäll- und Baumschnittarbeiten“). Beizufügen ist ein Lageplan mit Art, Stammumfang und geschätztem Kronendurchmesser. Verwaltungsgebühr 47 Euro bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Befreiung, 95 Euro bei Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 3-6 (Gefahr, Krankheit, öffentliches Interesse, Verschattung). |
| Ersatzpflanzung in Schwerte | Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bebauung und bei Befreiungen. Bis 150 cm Stammumfang ist ein standortgerechter Laubbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Die Pflanzung muss innerhalb von 1,5 Jahren nach der Genehmigung erfolgen und der Stadt schriftlich angezeigt werden. Ist sie unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Marktwert des Ersatzbaums plus 30 % des Nettoerwerbswerts. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern. Laut Stadt wird im Einzelfall entschieden, ob eine Fällung nötig ist oder ein Kronenrückschnitt reicht. Ein starker Kronenschnitt ist daher antragspflichtig. Bei Baumaßnahmen ist die DIN 18920 zu beachten. Bußgeld bis 50.000 Euro. |
| Postleitzahlen in Schwerte | 58239 |
| Quelle | schwerte.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Schwerte
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Schwerte außerdem gilt
Auch in Schwerte gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Schwerte jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Schwerte eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Schwerte Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Schwerte
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Schwerte gehen an die Stadt Schwerte, Werkstätten und Dienstleistungen (Baubetriebshof); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Schwerte, Werkstätten und Dienstleistungen (Baubetriebshof)
Schützenstr. 67, 58239 Schwerte
Telefon: 02304 104-321
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Landschaft – Untere Naturschutzbehörde
Dienstgebäude Edisonstraße 1a, 59199 Bönen (Post: Untere Naturschutzbehörde, Platanenallee 16, 59425 Unna)
Telefon: 02303 27-1070
E-Mail: irina.tien@kreis-unna.de
So läuft eine Fällung in Schwerte ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Schwerte geschützt.
- Antrag bei der Stadt Schwerte, Werkstätten und Dienstleistungen (Baubetriebshof). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Schwerte haben 5 eine Baumschutzsatzung: Holzwickede, Iserlohn, Dortmund, Herdecke, Hagen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Holzwickede | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Iserlohn | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Dortmund | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Herdecke | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Hagen | Baumschutzsatzung | In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie … |
| Nachrodt-Wiblingwerde | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest
In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Schwerte gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Schwerte eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Schwerte fällt. Geschützt sind in Schwerte Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Schwerte, Werkstätten und Dienstleistungen (Baubetriebshof). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Schwerte geschützt?
Geschützt sind in Schwerte Laubbäume, Eiben, Walnussbäume und Esskastanien ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Schwerte ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Schwerte gilt: Nadelbäume außer Eiben sind nicht geschützt. Obstbäume sind nicht ausdrücklich ausgenommen. Nicht erfasst sind Wald, Schutzgebiete mit eigener Regelung und Bebauungsplanflächen für Land- und Forstwirtschaft oder Grün mit Landschaftsplan. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege nach ZTV-Baumpflege (ohne wesentliche Veränderung), Baumschulen und Gärtnereien, Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen, Grünanlagen und Spielplätzen sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr auf Privatgrund. Die Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Schwerte?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Schwerte gilt: 47 oder 95 Euro, je nach Ausnahmegrund. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Schwerte für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Schwerte gehen an die Stadt Schwerte, Werkstätten und Dienstleistungen (Baubetriebshof). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Unna zuständig.
Muss ich in Schwerte nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Schwerte gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen Bebauung und bei Befreiungen. Bis 150 cm Stammumfang ist ein standortgerechter Laubbaum mit mindestens 18 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Die Pflanzung muss innerhalb von 1,5 Jahren nach der Genehmigung erfolgen und der Stadt schriftlich angezeigt werden. Ist sie unmöglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Marktwert des Ersatzbaums plus 30 % des Nettoerwerbswerts.
Welche Strafe droht, wenn ich in Schwerte einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Schwerte einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Schwerte einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Schwerte regelt das so: Die Gefahrenabwehr ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.