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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Bäume am Hellweg: Alleen, Börde und Haarstrang zwischen Unna, Hamm und Soest

Region · Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit · 6 Quellen · Verantwortlich: Jan Doberstein, European Tree Worker

Kurz gesagt

Die Hellwegregion ist waldarm: Hamm hatte Ende 2014 nur 9,4 Prozent Wald, der Kreis Unna 12,6 Prozent, der Kreis Soest 20,2 Prozent (IT.NRW). Bäume stehen hier vor allem als Alleen, Baumreihen, Obstbaumreihen und Feldgehölze; Alleen an Straßen und Wirtschaftswegen sind nach § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW gesetzlich geschützt. Wer einen Baum in einer Allee fällen oder stark schneiden will, braucht deshalb in der Regel die Naturschutzbehörde.

Der Hellweg ist eine alte Handelsstraße am Südrand der Westfälischen Bucht, deren Verlauf heute weitgehend die Bundesstraße 1 nimmt. Nördlich davon liegt die fruchtbare Börde mit ihren Lössböden, südlich steigt der Haarstrang an, ein Kalkrücken, der zum waldreichen Sauerland überleitet. Zur Region zählen hier der Kreis Unna, die Stadt Hamm und der Kreis Soest. Für Baumbesitzer ist die Landschaft vor allem durch Alleen, Baumreihen und einzeln stehende Bäume in offener Feldflur geprägt.

Wie viel Wald hat die Region?

Die Hellwegregion ist waldarm: Ende 2014 waren die Stadt Hamm nur zu 9,4 Prozent, der Kreis Unna zu 12,6 Prozent und der Kreis Soest zu 20,2 Prozent bewaldet, bei einem Landesdurchschnitt von 25,9 Prozent (IT.NRW). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe beschreibt Haarstrang und Arnsberger Wald als scharfe Trennlinie zum meist waldfreien Hellweg mit der Soester Börde.

Stadt / KreisWaldflächeWaldanteil (31.12.2014)
Stadt Hamm2.134 ha9,4 %
Kreis Unna6.847 ha12,6 %
Kreis Soest26.800 ha20,2 %
Nordrhein-Westfalen882.806 ha25,9 %

Quelle: IT.NRW, Flächenerhebung zum 31.12.2014.

Der Kreis Soest hat seinen höheren Anteil vor allem im Süden: Der Arnsberger Wald reicht mit den Gebieten von Möhnesee, Warstein und Rüthen in den Kreis hinein. In der Börde selbst ist die Feldflur nach einer Beschreibung der Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest nur durch lockere Obstbaumreihen, Alleen und Hecken entlang von Wegen und Straßen sowie einzelne Feldgehölze gegliedert.

Was prägt die Region baumpflegerisch?

Alleen sind das baumpflegerische Kennzeichen des Hellwegs. Die B 1 in Soest hat laut Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit 3,6 Kilometern die größte Alleenlänge innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in ganz Nordrhein-Westfalen (Stand 2015). Häufigster Alleebaum in Westfalen ist die Linde, die bei etwa einem Drittel aller Alleen vorkommt; es folgen Ahorn, Eiche, Platane und Kastanie.

Gesetzlicher Alleenschutz

Alleen sind in Nordrhein-Westfalen seit 2007 generell geschützt; heute regelt das § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW. Geschützt sind Alleen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie an Wirtschaftswegen, und zwar unabhängig davon, ob sie im landesweiten Alleenkataster stehen. Verboten sind ihre Beseitigung und alle Handlungen, die zu Zerstörung, Beschädigung oder nachteiliger Veränderung führen können. Pflegemaßnahmen bleiben erlaubt.

Eine Ausnahme gilt für Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit nötig sind und sich nicht anders lösen lassen. Sie müssen der Naturschutzbehörde vorher angezeigt werden, bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt und anschließend angezeigt werden. Fällt dadurch ein Baum weg, sind in Abstimmung mit der Behörde Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Eigentümer privater Hofzufahrten oder Wirtschaftswege mit Baumreihen heißt das: Ein starker Rückschnitt oder eine Fällung ist keine reine Privatsache.

Was ein fachgerechter Pflegeschnitt ist und warum Kappungen Alleebäume schädigen, erklärt der Ratgeber Fachgerechter Baumschnitt.

Bäume in offener Landschaft

Einzelbäume, Baumreihen und Feldgehölze in der Börde stehen dem Wind ohne Schutz durch umliegenden Wald gegenüber. Alleebäume an Straßen müssen außerdem regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass der Landesbetrieb Straßen NRW bei Neupflanzungen von einem Mindestabstand von 4,50 Metern zwischen Baum und Fahrbahn ausgeht, während viele alte Alleebäume deutlich näher an der Straße stehen. Wie eine Regelkontrolle aussieht, beschreibt der Ratgeber Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht.

Welche Krankheiten und Schädlinge sind typisch?

Die typischen Probleme am Hellweg ergeben sich aus den Alleebaumarten. An Ahorn kann nach heißen Sommern die Rußrindenkrankheit auftreten, an Platanen die Massaria-Krankheit mit plötzlich abbrechenden Ästen. Rosskastanien leiden unter der Kastanienminiermotte und teils unter der Pseudomonas-Rindenkrankheit. An Eichen in Alleen und Feldgehölzen kann der Eichenprozessionsspinner vorkommen. Im Arnsberger Wald und am Haarstrang betreffen die Folgen der Borkenkäferkalamität vor allem Fichten, siehe Borkenkäfer an der Fichte.

Sturm, Trockenheit und Waldbrand

Trockene Sommer setzen Alleebäumen besonders zu, weil Straßenbankette wenig Wurzelraum bieten. Laut Waldzustandsbericht NRW 2025 war 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1881, und die Vegetationsperiode 2025 brachte nur 76 Prozent der üblichen Niederschläge. Die größten und häufigsten Waldbrände 2025 meldete der Bericht unter anderem aus dem Arnsberger Wald. Nach Stürmen hilft der Ratgeber Sturmschaden am Baum.

Baumschutzsatzungen am Hellweg

Für Bäume auf Privatgrundstücken gilt die Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, sofern es eine gibt, und am Hellweg hat das nur eine Minderheit der Kommunen. Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben 10 der 24 im Ratgeber erfassten Städte und Gemeinden der Region eine Satzung zum Baumschutz, davon Unna nur für öffentliche Flächen. Eine Baumschutzsatzung für Privatgrundstücke haben: Hamm, Soest, Lünen, Kamen, Bergkamen, Schwerte, Werne, Holzwickede und Bönen; in Unna gilt eine Baumbestandssatzung nur für städtische Bäume und Bäume der öffentlichen Hand, für Privatgärten nicht. Die übrigen 14, darunter Lippstadt und Werl, haben nach diesem Stand keine. Satzungen werden geändert, neu erlassen oder aufgehoben; verbindlich ist die aktuelle Fassung Ihrer Stadt. Die Angaben für Ihren Wohnort finden Sie über die Ortsübersicht. Wann eine Genehmigung nötig ist, erklärt der Ratgeber Baum fällen: Wann eine Genehmigung nötig ist. Der Alleenschutz nach § 41 gilt zusätzlich und unabhängig von jeder Satzung.

Außerdem gilt das Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Absatz 5 verbietet es, vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Für Bäume im Hausgarten gilt diese Sperrfrist nicht pauschal; das Artenschutzrecht nach § 44 schützt aber besetzte Nester und Baumhöhlen zu jeder Jahreszeit. Einzelheiten stehen im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.

Städte und Gemeinden der Region

Ob eine Baumschutzsatzung gilt, ist von Ort zu Ort verschieden. Auf den Ortsseiten steht, was geschützt ist und wer Fällungen genehmigt.

Häufige Fragen

Ist eine Allee vor meinem Grundstück geschützt?

Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind nach § 41 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt, unabhängig davon, ob sie im Alleenkataster eingetragen sind. Beseitigung und Beschädigung sind verboten, Pflegemaßnahmen bleiben erlaubt.

Darf ein Alleebaum gefällt werden, wenn er gefährlich ist?

Ja, wenn es aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit nötig ist und keine andere Maßnahme ausreicht. Die Fällung muss der Naturschutzbehörde vorher angezeigt werden, bei gegenwärtiger Gefahr nachträglich; bei Bestandsminderung sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Wie viel Wald gibt es am Hellweg?

Laut IT.NRW waren Ende 2014 die Stadt Hamm zu 9,4 Prozent, der Kreis Unna zu 12,6 Prozent und der Kreis Soest zu 20,2 Prozent bewaldet. Der größere Waldanteil im Kreis Soest geht vor allem auf den Süden mit Haarstrang und Arnsberger Wald zurück.

Brauche ich für einen Gartenbaum eine Fällgenehmigung?

Das regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, sofern es eine gibt. Nach der eigenen Recherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben 10 der 24 erfassten Orte am Hellweg eine Satzung, darunter Hamm, Soest und Lünen; in Unna gilt sie nur für Bäume der öffentlichen Hand, Lippstadt und Werl haben keine. Die Regeln Ihres Wohnorts finden Sie über die Ortsübersicht.

Quellen

  1. IT.NRW: Bodenflächen in NRW nach Art der tatsächlichen Nutzung, Ausgabe 2015 (Stand 31.12.2014), Archivkopie
  2. § 41 LNatSchG NRW – Alleen (recht.nrw.de)
  3. LWL – Westfalen Regional: Alleen in Westfalen (Stand 2015), Archivkopie
  4. Joest, R.: Die Hellwegbörde – Schutz der Feldvögel in einer alten Kulturlandschaft. Heimatpflege in Westfalen 4/2010
  5. LWL – Westfalen Regional: Waldflächen in Westfalen (Stand 2019), Archivkopie
  6. Waldzustandsbericht NRW 2025, Langfassung (MLV NRW)

Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.

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