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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Erwitte: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Soest · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 65 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Erwitte hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Erwitte sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Erwitte sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest.

Gilt in Erwitte eine Baumschutzsatzung?

Nein, Erwitte hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Erwitte – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in ErwitteNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt steht keine Baumschutzsatzung, und laut Kreis Soest hat im Kreisgebiet nur die Stadt Soest eine eigene Satzung. Ob Erwitte früher eine hatte, ist nicht bekannt. Geschützt sind aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Kreisverordnung über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone. Maßnahmen zur Verkehrssicherung bleiben zulässig. Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde Kreis Soest (Tel. 02921 30-2233). Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Erwitte59597
Nächste Kommune mit SatzungSoest, rund 17 km von Erwitte entfernt (Luftlinie)
Quelleerwitte.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Erwitte außerdem gilt

Auch in Erwitte gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Erwitte jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Erwitte hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Erwitte aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Erwitte

Ohne Baumschutzsatzung ist in Erwitte für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Erwitte.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Erwitte, Stadtverwaltung

Am Markt 13, 59597 Erwitte

Telefon: 02943 896-0

E-Mail: post@erwitte.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Natur- und Landschaftsschutz (Abteilung Umwelt) – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus, Hoher Weg 1–3, 59494 Soest

Telefon: 02921 30-2233; Zentrale 02921 30-0

E-Mail: achim.grebe@kreis-soest.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Erwitte hat nur Soest eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Anröchtekeine Satzung–
Lippstadtkeine Satzung–
Bad Sassendorfkeine Satzung–
Waderslohkeine Satzung–
Rüthenkeine Satzung–
SoestBaumschutzsatzungIn Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Erwitte gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Erwitte eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Erwitte hat keine Baumschutzsatzung. In Erwitte sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest über Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Innenbereich vom 18.12.2008, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Erwitte Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Erwitte, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Erwitte ohne Genehmigung fällen?

Weil Erwitte keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Erwitte in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Erwitte für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Erwitte bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Erwitte, Stadtverwaltung.