Gilt in Soest eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Soest gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Soest | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Soest |
| Fassung | Vom 19.07.2019 (Ratsbeschluss 27.02.2019; ersetzt Satzung vom 15.07.1991) |
| Geschützte Bäume in Soest | Geschützt sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge in 1 m Höhe zusammen mindestens 150 cm ergeben. Geschützt sind außerdem Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Nadelbäume, Birken, Hybrid- und Pyramidenpappeln sowie Obstbäume. Walnüsse und Esskastanien bleiben geschützt. Wald fällt nicht unter die Satzung. Eine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel gibt es nicht. |
| Genehmigung in Soest | Schriftlicher Antrag bei der Stadt Soest mit Lageplan (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser der geschützten Bäume). Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen. Die Entscheidung ergeht schriftlich, auch mit Nebenbestimmungen. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt und im Baugenehmigungsverfahren entschieden. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Soest | Bei Fällung wegen Bauvorhaben richtet sich die Zahl der Ersatzbäume (gleiche oder gleichwertige Art, mindestens 20 cm Umfang) nach dem Stammumfang: 120–150 cm = 1 Baum, 151–250 cm = 2, 251–350 cm = 3, 351–450 cm = 4 usw. Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist eine Pflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale. |
| Besonderheiten | Ausdrücklich verboten ist das Kappen von Bäumen; auch wesentliche Veränderungen des Aufbaus sind verboten. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Ebenfalls verboten: Befahren und Beparken des Wurzelbereichs, fehlender Baumschutz auf Baustellen. Gefahrenabwehr ist sofort erlaubt, muss aber unverzüglich angezeigt werden. Bußgeld bis 50.000 €. Eine eigene Fachstelle für Fällanträge nennt die Stadt online nicht; Anträge gehen an die Stadtverwaltung. Grünunterhaltung: Kommunalbetrieb, Meisterei Grün, Christophorusweg 7, Tel. 02921 103-4200. |
| Postleitzahlen in Soest | 59494 |
| Quelle | soest.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Soest
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Soest außerdem gilt
Auch in Soest gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Soest jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Soest eine Baumschutzsatzung: In Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Soest
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Soest gehen an die Stadt Soest; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Soest
Am Vreithof 8, 59494 Soest
Telefon: 02921 103-0
E-Mail: post@soest.de
Untere Naturschutzbehörde
Natur- und Landschaftsschutz (Abteilung Umwelt) – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus, Hoher Weg 1–3, 59494 Soest
Telefon: 02921 30-2233; Zentrale 02921 30-0
E-Mail: achim.grebe@kreis-soest.de
So läuft eine Fällung in Soest ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Soest geschützt.
- Antrag bei der Stadt Soest. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Keiner der Nachbarorte von Soest hat nach unserer Recherche eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Bad Sassendorf | keine Satzung | – |
| Welver | keine Satzung | – |
| Lippetal | keine Satzung | – |
| Möhnesee | keine Satzung | – |
| Ense | keine Satzung | – |
| Werl | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest
In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Soest gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Soest eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Soest fällt. In Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Soest. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Soest geschützt?
In Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Soest ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Soest gilt: Ausgenommen sind Nadelbäume, Birken, Hybrid- und Pyramidenpappeln sowie Obstbäume. Walnüsse und Esskastanien bleiben geschützt. Wald fällt nicht unter die Satzung. Eine Grundstücksgrößen- oder Hausabstandsregel gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Soest für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Soest gehen an die Stadt Soest. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest zuständig.
Muss ich in Soest nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Soest gilt: Bei Fällung wegen Bauvorhaben richtet sich die Zahl der Ersatzbäume (gleiche oder gleichwertige Art, mindestens 20 cm Umfang) nach dem Stammumfang: 120–150 cm = 1 Baum, 151–250 cm = 2, 251–350 cm = 3, 351–450 cm = 4 usw. Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Ist eine Pflanzung nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
Welche Strafe droht, wenn ich in Soest einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Soest einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Soest einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Soest regelt das so: Gefahrenabwehr ist sofort erlaubt, muss aber unverzüglich angezeigt werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.