Gilt in Ense eine Baumschutzsatzung?
Nein, Ense hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Ense | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde steht keine Baumschutzsatzung, und laut Kreis Soest hat im Kreisgebiet nur die Stadt Soest eine eigene Satzung. Ob Ense früher eine hatte, ist nicht bekannt. Geschützt sind aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Kreisverordnung für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone. Maßnahmen zur Verkehrssicherung bleiben zulässig. Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde Kreis Soest (Tel. 02921 30-2233). |
| Postleitzahlen in Ense | 59469 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Soest, rund 12 km von Ense entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | gemeinde-ense.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Ense außerdem gilt
Auch in Ense gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Ense jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Ense hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Ense aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Ense
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ense für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ense.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Ense – Der Bürgermeister
Am Spring 4, 59469 Ense (Post: Postfach 1040, 59463 Ense)
Telefon: 02938 980-0
E-Mail: post@gemeinde-ense.de
Untere Naturschutzbehörde
Natur- und Landschaftsschutz (Abteilung Umwelt) – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus, Hoher Weg 1–3, 59494 Soest
Telefon: 02921 30-2233; Zentrale 02921 30-0
E-Mail: achim.grebe@kreis-soest.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Ense hat nur Soest eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Wickede (Ruhr) | keine Satzung | – |
| Werl | keine Satzung | – |
| Arnsberg | keine Satzung | – |
| Soest | Baumschutzsatzung | In Soest sind nur Laubbäume ab 120 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Möhnesee | keine Satzung | – |
| Welver | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest
In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Ense gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Ense eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Ense hat keine Baumschutzsatzung. In Ense sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ense Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ense, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Ense ohne Genehmigung fällen?
Weil Ense keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ense in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Ense für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ense bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Ense – Der Bürgermeister.