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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Wickede (Ruhr): Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Soest · Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest · rund 32 km nordöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Wickede (Ruhr) hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. In Wickede sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in Wickede (Ruhr) sonst in der Regel nicht – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt, ein Natur- oder Baudenkmal oder auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest.

Gilt in Wickede (Ruhr) eine Baumschutzsatzung?

Nein, Wickede (Ruhr) hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Wickede (Ruhr) – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Wickede (Ruhr)Nein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Gemeinde steht keine Baumschutzsatzung. Die Satzung „6705 Naturschutzgesetz“ regelt nur Kostenerstattungsbeträge nach BauGB und ist keine Baumschutzsatzung. Laut Kreis Soest hat im Kreisgebiet nur die Stadt Soest eine eigene Satzung. Geschützt sind aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Kreisverordnung für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone. Maßnahmen zur Verkehrssicherung bleiben zulässig. Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde Kreis Soest (Tel. 02921 30-2233).
Postleitzahlen in Wickede (Ruhr)58739
Nächste Kommune mit SatzungBönen, rund 13 km von Wickede (Ruhr) entfernt (Luftlinie)
Quellewickede.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Wickede (Ruhr) außerdem gilt

Auch in Wickede (Ruhr) gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Wickede (Ruhr) jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Wickede (Ruhr) hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht. Einzelne Bäume können in Wickede (Ruhr) aber auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sein (siehe Kurzantwort oben).

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Wickede (Ruhr)

Ohne Baumschutzsatzung ist in Wickede (Ruhr) für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wickede (Ruhr).

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Wickede (Ruhr), Gemeindeverwaltung

Hauptstraße 81, 58739 Wickede (Ruhr)

Telefon: 02377 915-0

E-Mail: post@wickede.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Natur- und Landschaftsschutz (Abteilung Umwelt) – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus, Hoher Weg 1–3, 59494 Soest

Telefon: 02921 30-2233; Zentrale 02921 30-0

E-Mail: achim.grebe@kreis-soest.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Wickede (Ruhr) haben 2 eine Baumschutzsatzung: Unna, Bönen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Ensekeine Satzung–
Werlkeine Satzung–
Fröndenberg/Ruhrkeine Satzung–
Menden (Sauerland)keine Satzung–
UnnaBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen
BönenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

In der Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest haben nach unserer Recherche 10 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Unna nur für öffentliche Flächen); Wickede (Ruhr) gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hellweg: Kreis Unna, Hamm und Soest

Häufige Fragen

Brauche ich in Wickede (Ruhr) eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Wickede (Ruhr) hat keine Baumschutzsatzung. In Wickede sind keine Bäume pauschal geschützt, aber einzeln gelistete Bäume und Baumgruppen nach der Verordnung des Kreises Soest für den Innenbereich von Warstein, Ense und Wickede vom 15.06.2012, einschließlich der Fläche unter der Krone; Befreiungen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wickede (Ruhr) Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wickede (Ruhr), Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Wickede (Ruhr) ohne Genehmigung fällen?

Weil Wickede (Ruhr) keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wickede (Ruhr) in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler und Bäume, die auf anderer Rechtsgrundlage einzeln geschützt sind. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Wickede (Ruhr) für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Wickede (Ruhr) bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Soest Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Wickede (Ruhr), Gemeindeverwaltung.