Gilt in Menden (Sauerland) eine Baumschutzsatzung?
Nein, Menden (Sauerland) hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Menden (Sauerland) | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Stadt Menden schreibt auf ihrer Umweltseite ausdrücklich, dass es in Menden keine Baumschutzsatzung gibt. Auch das Ortsrecht-Verzeichnis (rund 100 Satzungen) enthält keine Baumschutzsatzung. Bäume und Sträucher dürfen daher grundsätzlich ohne städtische Genehmigung gestaltet werden. Zu beachten sind Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht. Seit wann es keine Satzung gibt, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Menden (Sauerland) | 58706, 58708, 58710 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Iserlohn, rund 10 km von Menden (Sauerland) entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | menden.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Menden (Sauerland) außerdem gilt
Auch in Menden (Sauerland) gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Menden (Sauerland) jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Menden (Sauerland) hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Menden (Sauerland)
Ohne Baumschutzsatzung ist in Menden (Sauerland) für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Menden (Sauerland).
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Menden (Sauerland), Umwelt
Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden
Telefon: 02373 903-1354
E-Mail: f.huss@menden.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Menden (Sauerland) haben 2 eine Baumschutzsatzung: Iserlohn, Unna.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Hemer | keine Satzung | – |
| Fröndenberg/Ruhr | keine Satzung | – |
| Wickede (Ruhr) | keine Satzung | – |
| Iserlohn | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Balve | keine Satzung | – |
| Unna | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Menden (Sauerland) gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Menden (Sauerland) eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Menden (Sauerland) hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Menden (Sauerland) Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Menden (Sauerland), Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Menden (Sauerland) ohne Genehmigung fällen?
Weil Menden (Sauerland) keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Menden (Sauerland) in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Menden (Sauerland) für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Menden (Sauerland) bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Menden (Sauerland), Umwelt.