Gilt in Hemer eine Baumschutzsatzung?
Nein, Hemer hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Hemer | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Hemer (rund 50 Satzungen) enthält keine Baumschutzsatzung. Es gelten nur Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Seit wann es keine Satzung gibt, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Hemer | 58675 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Iserlohn, rund 9 km von Hemer entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | hemer.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Hemer außerdem gilt
Auch in Hemer gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Hemer jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Hemer hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Hemer
Ohne Baumschutzsatzung ist in Hemer für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Hemer.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Hemer – Rathaus
Hademareplatz 44, 58675 Hemer
Telefon: 02372 551-0
E-Mail: post@hemer.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Hemer haben 2 eine Baumschutzsatzung: Iserlohn, Neuenrade.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Balve | keine Satzung | – |
| Menden (Sauerland) | keine Satzung | – |
| Iserlohn | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Neuenrade | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter … |
| Altena | keine Satzung | – |
| Werdohl | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hemer gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Hemer eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Hemer hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Hemer Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Hemer, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Hemer ohne Genehmigung fällen?
Weil Hemer keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Hemer in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Hemer für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Hemer bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Hemer – Rathaus.