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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Altena: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Märkischer Kreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 18 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Altena hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Altena deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises.

Gilt in Altena eine Baumschutzsatzung?

Nein, Altena hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Altena – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in AltenaNein, keine Satzung
BesonderheitenAltena hat wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das aber nicht. Nach einem Cyberangriff läuft die Website der Stadt nur als Notfallseite. Auf der Notfallseite steht nur eine kurze Satzungsliste ohne Baumschutzsatzung. Auch die frühere Ortsrecht-Seite der Stadt (Stand Oktober 2023) führt von A bis W keine Baumschutzsatzung. Die frühere Seite zeigt nach eigener Angabe aber nur die „wichtigsten“ Satzungen. Vor einer Fällung im Zweifel bei der Stadt nachfragen. Unabhängig davon gelten Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht.
Postleitzahlen in Altena58762
Nächste Kommune mit SatzungNeuenrade, rund 9 km von Altena entfernt (Luftlinie)
Quellealtena-notbetrieb.de, abgerufen Oktober 2026

Eine Baumschutzsatzung für Altena haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Altena nachfragen.

Was beim Baumfällen in Altena außerdem gilt

Auch in Altena gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Altena jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Altena hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Altena

Ohne Baumschutzsatzung ist in Altena für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Altena.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Altena (Westf.), Stadtverwaltung

Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena

Telefon: 02352 209-0

E-Mail: post@altena.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6

E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Altena hat nur Neuenrade eine Baumschutzsatzung.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Werdohlkeine Satzung–
Nachrodt-Wiblingwerdekeine Satzung–
Lüdenscheidkeine Satzung–
NeuenradeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter …
Schalksmühlekeine Satzung–
Herscheidkeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Altena gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Altena eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Altena hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Altena Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Altena, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Altena ohne Genehmigung fällen?

Weil Altena nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Altena in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Altena für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Altena bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Altena (Westf.), Stadtverwaltung.