Gilt in Altena eine Baumschutzsatzung?
Nein, Altena hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Altena | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Altena hat wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das aber nicht. Nach einem Cyberangriff läuft die Website der Stadt nur als Notfallseite. Auf der Notfallseite steht nur eine kurze Satzungsliste ohne Baumschutzsatzung. Auch die frühere Ortsrecht-Seite der Stadt (Stand Oktober 2023) führt von A bis W keine Baumschutzsatzung. Die frühere Seite zeigt nach eigener Angabe aber nur die „wichtigsten“ Satzungen. Vor einer Fällung im Zweifel bei der Stadt nachfragen. Unabhängig davon gelten Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht. |
| Postleitzahlen in Altena | 58762 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Neuenrade, rund 9 km von Altena entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | altena-notbetrieb.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Altena haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Altena nachfragen.
Was beim Baumfällen in Altena außerdem gilt
Auch in Altena gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Altena jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Altena hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Altena
Ohne Baumschutzsatzung ist in Altena für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Altena.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Altena (Westf.), Stadtverwaltung
Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena
Telefon: 02352 209-0
E-Mail: post@altena.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Altena hat nur Neuenrade eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Werdohl | keine Satzung | – |
| Nachrodt-Wiblingwerde | keine Satzung | – |
| Lüdenscheid | keine Satzung | – |
| Neuenrade | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter … |
| Schalksmühle | keine Satzung | – |
| Herscheid | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Altena gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Altena eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Altena hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Altena Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Altena, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Altena ohne Genehmigung fällen?
Weil Altena nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Altena in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Altena für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Altena bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Altena (Westf.), Stadtverwaltung.