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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Werdohl: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Märkischer Kreis · Sauerland und Märkischer Kreis · rund 23 km südöstlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Werdohl hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Werdohl deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises.

Gilt in Werdohl eine Baumschutzsatzung?

Nein, Werdohl hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Werdohl – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WerdohlNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrecht-Verzeichnis der Stadt Werdohl (61 Dokumente) enthält keine Baumschutzsatzung. Es gelten nur Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht.
Postleitzahlen in Werdohl58791
Nächste Kommune mit SatzungNeuenrade, rund 6 km von Werdohl entfernt (Luftlinie)
Quellewerdohl.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Werdohl außerdem gilt

Auch in Werdohl gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Werdohl jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Werdohl hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Werdohl

Ohne Baumschutzsatzung ist in Werdohl für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Werdohl.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadtverwaltung Werdohl

Goethestraße 51, 58791 Werdohl

Telefon: 02392 917-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde

Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6

E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Werdohl haben 2 eine Baumschutzsatzung: Neuenrade, Plettenberg.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Altenakeine Satzung–
NeuenradeBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (etwa 25,5 cm Durchmesser), gemessen in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird unter …
Herscheidkeine Satzung–
PlettenbergBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Lüdenscheidkeine Satzung–
Nachrodt-Wiblingwerdekeine Satzung–

Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis

In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Werdohl gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Sauerland und Märkischer Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Werdohl eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Werdohl hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Werdohl Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Werdohl, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Werdohl ohne Genehmigung fällen?

Weil Werdohl keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Werdohl in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Werdohl für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Werdohl bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadtverwaltung Werdohl.