Gilt in Nachrodt-Wiblingwerde eine Baumschutzsatzung?
Nein, Nachrodt-Wiblingwerde hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Nachrodt-Wiblingwerde | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Verzeichnis „Satzungen & Ortsrecht“ der Gemeinde (31 Einträge) enthält keine Baumschutzsatzung, nur eine Kostenerstattungssatzung nach § 8a BNatSchG. Es gelten nur Festsetzungen in Bebauungsplänen und das allgemeine Naturschutzrecht. |
| Postleitzahlen in Nachrodt-Wiblingwerde | 58769 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Iserlohn, rund 9 km von Nachrodt-Wiblingwerde entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | nachrodt-wiblingwerde.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Nachrodt-Wiblingwerde außerdem gilt
Auch in Nachrodt-Wiblingwerde gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Nachrodt-Wiblingwerde jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Nachrodt-Wiblingwerde hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Nachrodt-Wiblingwerde
Ohne Baumschutzsatzung ist in Nachrodt-Wiblingwerde für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Nachrodt-Wiblingwerde.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Gemeindeverwaltung
Hagener Str. 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Telefon: 02352 9383-0
E-Mail: post@nachrodt-wiblingwerde.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Nachrodt-Wiblingwerde haben 2 eine Baumschutzsatzung: Iserlohn, Hagen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Altena | keine Satzung | – |
| Schalksmühle | keine Satzung | – |
| Iserlohn | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume auf Privatgrundstücken ab 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. |
| Hagen | Baumschutzsatzung | In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie … |
| Lüdenscheid | keine Satzung | – |
| Werdohl | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Nachrodt-Wiblingwerde gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Nachrodt-Wiblingwerde eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Nachrodt-Wiblingwerde hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Nachrodt-Wiblingwerde Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Nachrodt-Wiblingwerde, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Nachrodt-Wiblingwerde ohne Genehmigung fällen?
Weil Nachrodt-Wiblingwerde keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Nachrodt-Wiblingwerde in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Nachrodt-Wiblingwerde für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Nachrodt-Wiblingwerde bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Gemeindeverwaltung.