Gilt in Lüdenscheid eine Baumschutzsatzung?
Nein, Lüdenscheid hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Lüdenscheid | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Keines der sieben Ortsrecht-Kapitel der Stadt Lüdenscheid enthält eine Baumschutzsatzung. Die städtische Dienstleistungsseite „Baumschutz“ nennt nur Auskünfte zu Bäumen, die im Bebauungsplan unter Schutz stehen, und zum Baumschutz bei Bau- und Straßenbaumaßnahmen. Solche Bäume sind über den Bebauungsplan geschützt; dort vorher nachfragen. Sonst gilt nur das allgemeine Naturschutzrecht. Ob es früher eine Satzung gab und wann sie aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Lüdenscheid | 58507, 58509, 58511, 58513, 58515 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Kierspe, rund 8 km von Lüdenscheid entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | luedenscheid.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Lüdenscheid außerdem gilt
Auch in Lüdenscheid gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Lüdenscheid jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Lüdenscheid hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Lüdenscheid
Ohne Baumschutzsatzung ist in Lüdenscheid für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Lüdenscheid.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Klima- und Umweltschutz, Grünflächenplanung
Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351 17-1782
E-Mail: mirjana.romich@luedenscheid.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Lüdenscheid hat nur Kierspe eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Schalksmühle | keine Satzung | – |
| Kierspe | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Altena | keine Satzung | – |
| Herscheid | keine Satzung | – |
| Werdohl | keine Satzung | – |
| Halver | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Lüdenscheid gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Lüdenscheid eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Lüdenscheid hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Lüdenscheid Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Lüdenscheid, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Lüdenscheid ohne Genehmigung fällen?
Weil Lüdenscheid keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Lüdenscheid in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Lüdenscheid für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Lüdenscheid bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Klima- und Umweltschutz, Grünflächenplanung.