Gilt in Schalksmühle eine Baumschutzsatzung?
Nein, Schalksmühle hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Schalksmühle | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Verzeichnis „Satzungen und Ortsrecht“ der Gemeinde Schalksmühle (rund 50 Einträge) enthält keine Baumschutzsatzung. Verlinkt ist nur die Landschaftsschutzgebietsverordnung des Märkischen Kreises. Es gelten Festsetzungen in Bebauungsplänen und im Außenbereich das Landschaftsschutzrecht des Kreises. |
| Postleitzahlen in Schalksmühle | 58579 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Hagen, rund 11 km von Schalksmühle entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | schalksmuehle.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Schalksmühle außerdem gilt
Auch in Schalksmühle gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Schalksmühle jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Schalksmühle hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Schalksmühle
Ohne Baumschutzsatzung ist in Schalksmühle für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Schalksmühle.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Schalksmühle – Rathaus
Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
Telefon: 02355 84-0
E-Mail: post@schalksmuehle.de
Untere Naturschutzbehörde
Sachgebiet 441 Naturschutz und Landschaftspflege – Untere Naturschutzbehörde
Kreishaus I, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 966-6374; Zentrale 02351 966-6
E-Mail: m.hattwig@maerkischer-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Schalksmühle hat nur Hagen eine Baumschutzsatzung.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Lüdenscheid | keine Satzung | – |
| Nachrodt-Wiblingwerde | keine Satzung | – |
| Breckerfeld | keine Satzung | – |
| Halver | keine Satzung | – |
| Altena | keine Satzung | – |
| Hagen | Baumschutzsatzung | In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie … |
Bäume in der Region Sauerland und Märkischer Kreis
In der Region Sauerland und Märkischer Kreis haben nach unserer Recherche 4 von 21 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Schalksmühle gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Schalksmühle eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Schalksmühle hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Schalksmühle Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Schalksmühle, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Schalksmühle ohne Genehmigung fällen?
Weil Schalksmühle keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Schalksmühle in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Schalksmühle für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Schalksmühle bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Schalksmühle – Rathaus.