Gilt in Breckerfeld eine Baumschutzsatzung?
Nein, Breckerfeld hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Breckerfeld | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Ortsrecht-Verzeichnis der Hansestadt Breckerfeld (Satzungsliste, Stand Okt. 2026) steht keine Baumschutzsatzung. Die Stadt weist dort allerdings darauf hin, dass die Liste möglicherweise nicht vollständig ist. Ein Bericht von Radio Ennepe-Ruhr (21.04.2026) zählt Breckerfeld zu den drei Städten im Kreis ohne Satzung. Eine Wittener Verwaltungsvorlage von 2015 sagt, Breckerfeld verzichte auf eine Satzung. Hinweise auf eine frühere, aufgehobene Satzung sind nicht bekannt. Es gilt nur das allgemeine Naturschutzrecht; Befreiungen von der gesetzlichen Schutzzeit erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises. |
| Postleitzahlen in Breckerfeld | 58339 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Radevormwald, rund 8 km von Breckerfeld entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | breckerfeld.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Breckerfeld außerdem gilt
Auch in Breckerfeld gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Breckerfeld jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Breckerfeld hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Breckerfeld
Ohne Baumschutzsatzung ist in Breckerfeld für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Breckerfeld.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Breckerfeld, Bauamtsverwaltung
Frankfurter Straße 38, 58339 Breckerfeld
Telefon: 02338 809-25; Zentrale 02338 809-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)
Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336 93-0
E-Mail: unb@en-kreis.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Breckerfeld haben 3 eine Baumschutzsatzung: Radevormwald, Hagen, Gevelsberg.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Ennepetal | keine Satzung | – |
| Radevormwald | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Schalksmühle | keine Satzung | – |
| Hagen | Baumschutzsatzung | In Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie … |
| Halver | keine Satzung | – |
| Gevelsberg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe. |
Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis
In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Breckerfeld gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Breckerfeld eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Breckerfeld hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Breckerfeld Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Breckerfeld, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Breckerfeld ohne Genehmigung fällen?
Weil Breckerfeld keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Breckerfeld in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Breckerfeld für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Breckerfeld bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Breckerfeld, Bauamtsverwaltung.