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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Breckerfeld: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Ennepe-Ruhr-Kreis · Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis · rund 11 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Breckerfeld hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Breckerfeld deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises.

Gilt in Breckerfeld eine Baumschutzsatzung?

Nein, Breckerfeld hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Breckerfeld – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in BreckerfeldNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Ortsrecht-Verzeichnis der Hansestadt Breckerfeld (Satzungsliste, Stand Okt. 2026) steht keine Baumschutzsatzung. Die Stadt weist dort allerdings darauf hin, dass die Liste möglicherweise nicht vollständig ist. Ein Bericht von Radio Ennepe-Ruhr (21.04.2026) zählt Breckerfeld zu den drei Städten im Kreis ohne Satzung. Eine Wittener Verwaltungsvorlage von 2015 sagt, Breckerfeld verzichte auf eine Satzung. Hinweise auf eine frühere, aufgehobene Satzung sind nicht bekannt. Es gilt nur das allgemeine Naturschutzrecht; Befreiungen von der gesetzlichen Schutzzeit erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Postleitzahlen in Breckerfeld58339
Nächste Kommune mit SatzungRadevormwald, rund 8 km von Breckerfeld entfernt (Luftlinie)
Quellebreckerfeld.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Breckerfeld außerdem gilt

Auch in Breckerfeld gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Breckerfeld jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Breckerfeld hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Breckerfeld

Ohne Baumschutzsatzung ist in Breckerfeld für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Breckerfeld.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Breckerfeld, Bauamtsverwaltung

Frankfurter Straße 38, 58339 Breckerfeld

Telefon: 02338 809-25; Zentrale 02338 809-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Fachbereich VI, Abteilung 61 Umwelt und Abfall)

Kreishaus, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336 93-0

E-Mail: unb@en-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Breckerfeld haben 3 eine Baumschutzsatzung: Radevormwald, Hagen, Gevelsberg.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Ennepetalkeine Satzung–
RadevormwaldBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Schalksmühlekeine Satzung–
HagenBaumschutzsatzungIn Hagen sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe; Nadel- und Obstbäume fallen bis auf Ausnahmen wie …
Halverkeine Satzung–
GevelsbergBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 120 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 160 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe.

Bäume in der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

In der Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis haben nach unserer Recherche 7 von 10 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Breckerfeld gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis

Häufige Fragen

Brauche ich in Breckerfeld eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Breckerfeld hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Breckerfeld Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Breckerfeld, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Breckerfeld ohne Genehmigung fällen?

Weil Breckerfeld keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Breckerfeld in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Breckerfeld für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Breckerfeld bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Breckerfeld, Bauamtsverwaltung.