Gilt in Radevormwald eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Radevormwald gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Radevormwald | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Radevormwald |
| Fassung | Neufassung vom 27.02.2018 (bekannt gemacht 15.03.2018), ersetzt die Satzung vom 06.04.2004 |
| Geschützte Bäume in Radevormwald | Die Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Setzt die Krone tiefer an, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen mindestens 120 cm ergeben und ein Stamm mindestens 60 cm hat. Eiben sind schon ab 50 cm geschützt, mehrstämmig ab 50 cm Summe, wenn ein Stamm mindestens 25 cm hat. Auch Ersatzpflanzungen sind geschützt. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Pappeln, Robinien, Birken, Weiden und Obstbäume (Walnuss, Esskastanie und Wildobst bleiben geschützt). Nadelbäume außer Eiben sind ausgenommen, wenn sie keine ortsbildprägenden Einzelexemplare sind. Ausgenommen sind auch Bäume bis 150 cm Umfang, die weniger als 3 m von der Außenwand eines Wohn- oder Gewerbegebäudes stehen; Garagen, Schuppen und Gartenlauben zählen dabei nicht als Gebäude. Ausgenommen sind auch Wald und Dauerkleingärten. Erlaubt sind fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (sofort anzeigen). |
| Genehmigung in Radevormwald | Ausnahme oder Befreiung schriftlich beim Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt beantragen, mit Begründung und auf Anforderung einem Lageplan (Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Antragsformular mit Merkblatt im Serviceportal. Die Genehmigung gilt 1 Jahr. Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt. |
| Ersatzpflanzung in Radevormwald | Gepflanzt wird in der Regel auf dem eigenen Grundstück. Bis 200 cm Umfang des gefällten Baums wird ein heimischer, standortgerechter Laubbaum (Hochstamm oder Stammbusch, 14–16 cm Stammumfang) gepflanzt. Je weitere 25 cm Umfang kommt ein Baum dazu. Ersatzweise ist eine Hecken- oder Strauchpflanzung möglich. Ist keine Pflanzung möglich, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale. Bei Fällung ohne Genehmigung ist in der Regel die doppelte Zahl an Bäumen zu pflanzen. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, also starke Kronenschnitte, die das Aussehen oder das Wachstum erheblich beeinträchtigen. Fachgerechte Pflege ist erlaubt. Bußgeld bis 50.000 €. Die Stadt verschenkt jährlich Bäume an Bürger; Bewerbung zwischen 01.01. und 01.03. |
| Postleitzahlen in Radevormwald | 42477 |
| Quelle | radevormwald.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Radevormwald
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Radevormwald außerdem gilt
Auch in Radevormwald gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Radevormwald jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Radevormwald eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Radevormwald Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Radevormwald
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Radevormwald gehen an die Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt
Rathaus, Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald
Telefon: 02195 606-150
E-Mail: stadt@radevormwald.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)
Telefon: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
So läuft eine Fällung in Radevormwald ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Radevormwald geschützt.
- Antrag bei der Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Radevormwald haben 2 eine Baumschutzsatzung: Hückeswagen, Remscheid.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Hückeswagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Breckerfeld | keine Satzung | – |
| Ennepetal | keine Satzung | – |
| Schwelm | keine Satzung | – |
| Halver | keine Satzung | – |
| Remscheid | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, … |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Radevormwald gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Radevormwald eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Radevormwald fällt. Geschützt sind in Radevormwald Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Radevormwald geschützt?
Geschützt sind in Radevormwald Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Radevormwald ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Radevormwald gilt: Ausgenommen sind Pappeln, Robinien, Birken, Weiden und Obstbäume (Walnuss, Esskastanie und Wildobst bleiben geschützt). Nadelbäume außer Eiben sind ausgenommen, wenn sie keine ortsbildprägenden Einzelexemplare sind. Ausgenommen sind auch Bäume bis 150 cm Umfang, die weniger als 3 m von der Außenwand eines Wohn- oder Gewerbegebäudes stehen; Garagen, Schuppen und Gartenlauben zählen dabei nicht als Gebäude. Ausgenommen sind auch Wald und Dauerkleingärten. Erlaubt sind fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (sofort anzeigen). Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Radevormwald?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Radevormwald gilt: Gebührenpflichtig nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Radevormwald für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Radevormwald gehen an die Stadt Radevormwald, Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.
Muss ich in Radevormwald nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Radevormwald gilt: Gepflanzt wird in der Regel auf dem eigenen Grundstück. Bis 200 cm Umfang des gefällten Baums wird ein heimischer, standortgerechter Laubbaum (Hochstamm oder Stammbusch, 14–16 cm Stammumfang) gepflanzt. Je weitere 25 cm Umfang kommt ein Baum dazu. Ersatzweise ist eine Hecken- oder Strauchpflanzung möglich. Ist keine Pflanzung möglich, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale. Bei Fällung ohne Genehmigung ist in der Regel die doppelte Zahl an Bäumen zu pflanzen.
Welche Strafe droht, wenn ich in Radevormwald einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Radevormwald einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Radevormwald einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Radevormwald regelt das so: Erlaubt sind fachgerechte Pflege und unaufschiebbare Gefahrenabwehr (sofort anzeigen). Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.