Das Bergische Land zwischen Ruhr, Rhein und Sieg ist ein Mittelgebirge mit tief eingeschnittenen Tälern, vielen Bächen und zahlreichen Talsperren. Städte wie Wuppertal, Remscheid und Solingen ziehen sich die Hänge hinauf, im Oberbergischen und im Rheinisch-Bergischen Kreis wechseln Wald, Grünland und kleine Ortschaften. Für Baumbesitzer bedeutet diese Landschaft vor allem: Bäume am Hang, Bäume am Waldrand und ein Waldbild, das sich seit 2018 stark verändert hat.
Wie viel Wald hat das Bergische Land?
Das Bergische Land ist zu 25,9 Prozent (Solingen) bis 39,8 Prozent (Oberbergischer Kreis) bewaldet und liegt damit auf oder über dem Landesdurchschnitt von 25,9 Prozent (IT.NRW, Ende 2014). Remscheid hatte Ende 2014 nach Hagen den zweithöchsten Waldanteil aller kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
| Stadt / Kreis | Waldfläche | Waldanteil (31.12.2014) |
|---|---|---|
| Oberbergischer Kreis | 36.553 ha | 39,8 % |
| Rheinisch-Bergischer Kreis | 16.035 ha | 36,7 % |
| Remscheid | 2.303 ha | 30,9 % |
| Wuppertal | 4.740 ha | 28,2 % |
| Solingen | 2.320 ha | 25,9 % |
Quelle: IT.NRW, Flächenerhebung zum 31.12.2014.
Nach Angaben des Oberbergischen Kreises bestand der dortige Wald bis 2018 etwa zur Hälfte aus Nadelbäumen, davon zu 90 Prozent aus Fichte. Die andere Hälfte bildeten Laubbäume, vor allem Eiche, Buche und Birke.
Was prägt die Region baumpflegerisch?
Drei Dinge bestimmen die Arbeit an Bäumen im Bergischen Land: die Topografie, die Nähe vieler Grundstücke zum Wald und das Wasser.
Hanglagen. Viele Gärten und Wege liegen an steilen Hängen. Ein Baum, der hier fällt oder gefällt wird, kann rutschen oder rollen. Fällungen werden deshalb häufig stückweise mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran ausgeführt. Das kostet mehr Zeit als eine Fällung auf ebenem Gelände; die Preistreiber erklärt der Ratgeber Kosten von Baumpflege und Fällung.
Waldränder. Wo Häuser direkt an Wald grenzen, stellt sich die Frage nach der Verantwortung für Bäume jenseits der Grundstücksgrenze. Verantwortlich ist der Eigentümer des Baumes. Was eine regelmäßige Kontrolle leisten muss, steht im Ratgeber zur Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht.
Talsperren und Bäche. Das Bergische Land ist reich an Talsperren; allein der Wupperverband betreut in seinem Einzugsgebiet 14 Talsperren. Uferbereiche, Bachtäler und feuchte Senken tragen andere Baumarten als die trockeneren Kuppen, etwa Erlen und Eschen. An solchen Standorten können das Eschentriebsterben und Wurzelerkrankungen durch Phytophthora eine Rolle spielen.
Das Ende der Fichte und die Wiederbewaldung
Durch die Trockenjahre 2018 bis 2020 und die anschließende Massenvermehrung der Borkenkäfer ist die Fichte im Bergischen Land großflächig abgestorben. Der Oberbergische Kreis bezeichnet sich selbst als eines der Schwerpunktgebiete in Nordrhein-Westfalen. Landesweit beträgt die seit 2018 entstandene Nadelholz-Schadfläche laut Waldzustandsbericht NRW 2025 rund 139.700 Hektar; die Kalamität gilt inzwischen als beendet.
Im Oberbergischen haben sich 2022 Forstwirtschaft, Naturschutz, Jägerschaft, Waldbesitzer und Kreis in einer gemeinsamen Vereinbarung auf Ziele für die Wiederbewaldung verständigt. Dazu gehören ein artenreicher Mischwald auf Basis einheimischer Baumarten, die Einbeziehung von Naturverjüngung, strukturreiche Waldränder und der Grundsatz, dass abgestorbene Bestände und Kahlflächen Wald bleiben.
Für Grundstückseigentümer am Waldrand hat das zwei Folgen. Einzelne abgestorbene Fichten werden mit den Jahren brüchiger und sollten an Wegen und Gebäuden nicht zu lange stehen bleiben. Und wo hinter dem Haus Kahlflächen entstanden sind, stehen verbliebene Laubbäume plötzlich frei im Wind und in der Sonne. Hinweise zum Befall finden Sie bei den Borkenkäfern an der Fichte.
Welche Krankheiten und Schädlinge sind typisch?
Neben Fichtenschäden sind im Bergischen Land vor allem Buchen und Eichen im Blick zu behalten. Buchen haben in den Dürrejahren Schäden an Wurzeln und Krone erlitten; nach dem Waldzustandsbericht 2025 haben sich die Kronenschäden zuletzt deutlich verringert, plötzlich freigestellte Bäume zeigen aber weiterhin Hitzeschäden an Ästen und Stämmen. Mehr dazu unter Trockenstress bei der Buche. An geschwächten Buchen können der Brandkrustenpilz und der Riesenporling die Bruchsicherheit mindern. An Eichen tritt gelegentlich der Eichenprozessionsspinner auf. Eine Übersicht über Pilze bietet die Seite Pilzbefall am Baum.
Sturm, Trockenheit und Waldbrand
Das Bergische Land ist niederschlagsreich, doch auch hier haben trockene Jahre zugenommen. Der Waldzustandsbericht 2025 hält fest, dass die Jahresmitteltemperatur in Nordrhein-Westfalen seit 1881 um 1,9 Grad gestiegen ist und die Niederschlagsmengen in den letzten 20 Jahren abgenommen haben. 2025 meldete der Bericht die größten und häufigsten Waldbrände aus dem Bergischen Land, dem Sauerland und dem Arnsberger Wald; gefährdet sind vor allem Flächen mit abgestorbenen Fichten und trockener Bodenvegetation. Nach Sturmereignissen hilft der Ratgeber Sturmschaden am Baum.
Baumschutzsatzungen im Bergischen Land
Ob ein Baum auf Ihrem Grundstück geschützt ist, entscheidet die Baumschutzsatzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, und diese Satzungen unterscheiden sich im Bergischen Land deutlich. Nach der eigenen Satzungsrecherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) haben 12 der 24 im Ratgeber erfassten Städte und Gemeinden der Region eine Baumschutzsatzung: die kreisfreien Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen sowie Bergisch Gladbach, Radevormwald, Hückeswagen, Burscheid, Leichlingen (dort nur für Bäume auf öffentlichen Flächen), Overath, Rösrath, Nümbrecht und Morsbach. Die übrigen 12, darunter Wermelskirchen, Wipperfürth, Kürten und Odenthal, haben nach diesem Stand keine. Satzungen werden geändert, neu erlassen oder aufgehoben; verbindlich ist die aktuelle Fassung Ihrer Stadt. Die Angaben für Ihren Wohnort finden Sie über die Ortsübersicht, das Verfahren erklärt der Ratgeber Baum fällen: Wann eine Genehmigung nötig ist.
Unabhängig von jeder Satzung gilt das Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Absatz 5 BNatSchG verbietet es, vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche sowie Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen zu beseitigen oder stark zurückzuschneiden. Für Bäume im Hausgarten gilt diese Sperrfrist nicht pauschal; das Artenschutzrecht nach § 44 schützt aber besetzte Nester und Baumhöhlen zu jeder Jahreszeit. Einzelheiten stehen im Ratgeber Fällzeiten und Vogelschutz.
Städte und Gemeinden der Region
Ob eine Baumschutzsatzung gilt, ist von Ort zu Ort verschieden. Auf den Ortsseiten steht, was geschützt ist und wer Fällungen genehmigt.
- Bergisch GladbachSatzung
- Bergneustadtkeine
- BurscheidSatzung
- Engelskirchenkeine
- Gummersbachkeine
- HückeswagenSatzung
- Kürtenkeine
- LeichlingenSatzung
- Lindlarkeine
- Marienheidekeine
- MorsbachSatzung
- NümbrechtSatzung
- Odenthalkeine
- OverathSatzung
- RadevormwaldSatzung
- Reichshofkeine
- RemscheidSatzung
- RösrathSatzung
- SolingenSatzung
- Waldbrölkeine
- Wermelskirchenkeine
- Wiehlkeine
- Wipperfürthkeine
- WuppertalSatzung
Häufige Fragen
Wie waldreich ist das Bergische Land?
Ende 2014 waren laut IT.NRW der Oberbergische Kreis zu 39,8 Prozent, der Rheinisch-Bergische Kreis zu 36,7 Prozent, Remscheid zu 30,9 Prozent, Wuppertal zu 28,2 Prozent und Solingen zu 25,9 Prozent bewaldet. Remscheid hatte damit nach Hagen den zweithöchsten Waldanteil aller kreisfreien Städte in NRW.
Warum sind im Oberbergischen so viele Fichten abgestorben?
Die Trockenjahre 2018 bis 2020 haben die Fichten geschwächt und eine Massenvermehrung der Borkenkäfer ausgelöst. Der Oberbergische Kreis nennt sich selbst eines der Schwerpunktgebiete dieser Schäden in NRW.
Was ist bei Fällungen am steilen Hang zu beachten?
Am Hang kann ein Baum oft nicht in einem Stück gefällt werden, weil er rutschen oder rollen könnte. Dann wird er Stück für Stück mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran abgetragen, was den Aufwand erhöht. Den genauen Weg legt man erst bei der Besichtigung fest.
Brauche ich im Bergischen Land eine Fällgenehmigung?
Das regelt jede Stadt oder Gemeinde selbst in ihrer Baumschutzsatzung, sofern sie eine hat. Nach der eigenen Recherche des Baumpflege-Ratgebers (Stand Oktober 2026) gilt das für 12 der 24 erfassten Orte (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen, nicht für Privatgärten), darunter Wuppertal, Remscheid, Solingen und Bergisch Gladbach. Die Regeln Ihres Wohnorts finden Sie über die Ortsübersicht; im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Quellen
- IT.NRW: Bodenflächen in NRW nach Art der tatsächlichen Nutzung, Ausgabe 2015 (Stand 31.12.2014), Archivkopie
- Oberbergischer Kreis: Oberbergische Vereinbarung Wiederbewaldung, Naturschutz und Jagd (2022)
- Wupperverband: Talsperrensicherheit (Faltblatt 2016)
- Waldzustandsbericht NRW 2025, Langfassung (MLV NRW)
- § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft, ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall sind die zuständige Behörde, eine Rechtsanwältin oder ein Steuerberater zuständig.
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