Gilt in Wiehl eine Baumschutzsatzung?
Nein, Wiehl hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Wiehl | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht der Stadt Wiehl („alle Orts-Satzungen und örtlichen Bestimmungen“) enthält keine Baumschutzsatzung. Ob früher eine bestand, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Wiehl | 51674 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Nümbrecht, rund 7 km von Wiehl entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | wiehl.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Wiehl haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Wiehl nachfragen.
Was beim Baumfällen in Wiehl außerdem gilt
Auch in Wiehl gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Wiehl jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Wiehl hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Wiehl
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wiehl für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wiehl.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Wiehl
Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl
Telefon: 02262 99-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises
Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)
Telefon: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Wiehl haben 2 eine Baumschutzsatzung: Nümbrecht, Much.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Nümbrecht | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Engelskirchen | keine Satzung | – |
| Gummersbach | keine Satzung | – |
| Waldbröl | keine Satzung | – |
| Much | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Reichshof | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Wiehl gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Wiehl eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Wiehl hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wiehl Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wiehl, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Wiehl ohne Genehmigung fällen?
Weil Wiehl nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wiehl in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Wiehl für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Wiehl bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Wiehl.