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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Nümbrecht: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Oberbergischer Kreis · Bergisches Land · rund 52 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Nümbrecht gilt eine Baumschutzsatzung („Baumschutzsatzung der Gemeinde Nümbrecht zum Schutz des Baumbestandes“). Geschützt sind in Nümbrecht Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Nümbrecht nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Nümbrecht eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Nümbrecht gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Nümbrecht – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in NümbrechtJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungBaumschutzsatzung der Gemeinde Nümbrecht zum Schutz des Baumbestandes
FassungNeufassung, Ratsbeschluss vom 18.06.2020 (ersetzt die Satzung vom 16.06.1986)
Geschützte Bäume in NümbrechtDie Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen, in Bebauungsplangebieten und in Gebieten mit Außenbereichssatzung. Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Setzt die Krone tiefer an, wird direkt unter dem Kronenansatz gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen 120 cm ergeben und ein Stamm mindestens 50 cm hat.
AusgenommenAusgenommen sind Pappeln, Obstbäume (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt), Birken, Weiden, Rosskastanien und alle Nadelbäume. Ebenfalls ausgenommen sind Wald und der Begräbniswald Marienberghausen. Erlaubt sind Pflege nach ZTV-Baumpflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr muss der Gemeinde sofort gemeldet werden.
Genehmigung in NümbrechtAusnahme oder Befreiung schriftlich bei der Gemeinde Nümbrecht beantragen, mit Begründung, Nachweisen und Lageplan (Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Die Genehmigung gilt 1 Jahr. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in NümbrechtBei Fällung für ein Bauvorhaben oder nach Befreiung: Bis 150 cm Umfang des gefällten Baums wird ein standortgerechter Laubbaum (Hochstamm oder Stammbusch, 10–12 cm Stammumfang) gepflanzt. Je angefangenem weiteren Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Ist keine Pflanzung möglich, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenVerboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, also starke Kronenschnitte, die das Aussehen oder das Wachstum erheblich beeinträchtigen. Pflege nach ZTV-Baumpflege ist erlaubt. Bußgeld bis 50.000 €. Auf der Ortsrecht-Seite steht neben der Neufassung 2020 auch noch die alte Fassung von 1986 samt Nachtrag; maßgeblich ist die Neufassung 2020.
Postleitzahlen in Nümbrecht51588
Quellenuembrecht.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Nümbrecht

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Nümbrecht außerdem gilt

Auch in Nümbrecht gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Nümbrecht jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Nümbrecht eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Nümbrecht Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Nümbrecht

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Nümbrecht gehen an die Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung

Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht

Telefon: 02293 302-144

E-Mail: gemeinde.nuembrecht@nuembrecht.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises

Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach (Kreisverwaltung)

Telefon: 02261 88-0

E-Mail: mail@obk.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Nümbrecht ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Nümbrecht geschützt.
  2. Antrag bei der Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Nümbrecht haben 2 eine Baumschutzsatzung: Much, Morsbach.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Waldbrölkeine Satzung–
Wiehlkeine Satzung–
MuchBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Ruppichterothkeine Satzung–
Windeckkeine Satzung–
MorsbachBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Nümbrecht gehört dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Nümbrecht eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Nümbrecht fällt. Geschützt sind in Nümbrecht Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Nümbrecht geschützt?

Geschützt sind in Nümbrecht Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Nümbrecht ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Nümbrecht gilt: Ausgenommen sind Pappeln, Obstbäume (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt), Birken, Weiden, Rosskastanien und alle Nadelbäume. Ebenfalls ausgenommen sind Wald und der Begräbniswald Marienberghausen. Erlaubt sind Pflege nach ZTV-Baumpflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien sowie unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Gefahrenabwehr muss der Gemeinde sofort gemeldet werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Nümbrecht für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Nümbrecht gehen an die Gemeinde Nümbrecht, Fachbereich III, Fachgebiet III/2 Planung und Entwicklung. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Oberbergischen Kreises zuständig.

Muss ich in Nümbrecht nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Nümbrecht gilt: Bei Fällung für ein Bauvorhaben oder nach Befreiung: Bis 150 cm Umfang des gefällten Baums wird ein standortgerechter Laubbaum (Hochstamm oder Stammbusch, 10–12 cm Stammumfang) gepflanzt. Je angefangenem weiteren Meter Umfang kommt ein Baum dazu. Ist keine Pflanzung möglich, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Nümbrecht einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Nümbrecht einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Nümbrecht einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Nümbrecht regelt das so: Gefahrenabwehr muss der Gemeinde sofort gemeldet werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.