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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Ruppichteroth: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Sieg-Kreis · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 59 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Ruppichteroth hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Ruppichteroth deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Gilt in Ruppichteroth eine Baumschutzsatzung?

Nein, Ruppichteroth hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Ruppichteroth – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in RuppichterothNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Satzungsverzeichnis der Gemeinde Ruppichteroth (rund 35 Satzungen und Verordnungen) steht keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab, ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Ruppichteroth53809
Nächste Kommune mit SatzungEitorf, rund 7 km von Ruppichteroth entfernt (Luftlinie)
Quelleruppichteroth.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Ruppichteroth außerdem gilt

Auch in Ruppichteroth gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Ruppichteroth jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Ruppichteroth hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Ruppichteroth

Ohne Baumschutzsatzung ist in Ruppichteroth für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ruppichteroth.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Ruppichteroth

Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth

Telefon: 02295 490

E-Mail: rathaus@ruppichteroth.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises

Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)

Telefon: 02241 13-0

E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Ruppichteroth haben 4 eine Baumschutzsatzung: Eitorf, Much, Nümbrecht, Hennef (Sieg).

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Neunkirchen-Seelscheidkeine Satzung–
EitorfBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und …
MuchBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
NümbrechtBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Hennef (Sieg)BaumschutzsatzungIn Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.
Windeckkeine Satzung–

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Ruppichteroth gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich in Ruppichteroth eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Ruppichteroth hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ruppichteroth Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ruppichteroth, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Ruppichteroth ohne Genehmigung fällen?

Weil Ruppichteroth keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ruppichteroth in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Ruppichteroth für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Ruppichteroth bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Ruppichteroth.