Gilt in Ruppichteroth eine Baumschutzsatzung?
Nein, Ruppichteroth hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Ruppichteroth | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Satzungsverzeichnis der Gemeinde Ruppichteroth (rund 35 Satzungen und Verordnungen) steht keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Ruppichteroth | 53809 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Eitorf, rund 7 km von Ruppichteroth entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | ruppichteroth.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Ruppichteroth außerdem gilt
Auch in Ruppichteroth gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Ruppichteroth jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Ruppichteroth hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Ruppichteroth
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ruppichteroth für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Ruppichteroth.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Ruppichteroth
Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth
Telefon: 02295 490
E-Mail: rathaus@ruppichteroth.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Ruppichteroth haben 4 eine Baumschutzsatzung: Eitorf, Much, Nümbrecht, Hennef (Sieg).
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Neunkirchen-Seelscheid | keine Satzung | – |
| Eitorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume und Eiben mit mehr als 100 cm Stammumfang (ca. 32 cm Durchmesser) in 1 m Höhe, samt Kronen-, Stamm- und … |
| Much | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Nümbrecht | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Hennef (Sieg) | Baumschutzsatzung | In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Windeck | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Ruppichteroth gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Ruppichteroth eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Ruppichteroth hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Ruppichteroth Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Ruppichteroth, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Ruppichteroth ohne Genehmigung fällen?
Weil Ruppichteroth keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Ruppichteroth in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Ruppichteroth für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Ruppichteroth bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Ruppichteroth.