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Baum fällen in Neunkirchen-Seelscheid: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Sieg-Kreis · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 57 km südlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Neunkirchen-Seelscheid hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Neunkirchen-Seelscheid deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Gilt in Neunkirchen-Seelscheid eine Baumschutzsatzung?

Nein, Neunkirchen-Seelscheid hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Neunkirchen-Seelscheid – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Neunkirchen-SeelscheidNein, keine Satzung
BesonderheitenIm Orts- und Planungsrecht der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid steht keine Baumschutzsatzung. Es gibt nur die Richtlinie 3601 über Zuschüsse zur Anpflanzung heimischer Gehölze in Ortsrandbereichen. Ob es früher eine Baumschutzsatzung gab, ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Neunkirchen-Seelscheid53819
Nächste Kommune mit SatzungMuch, rund 5 km von Neunkirchen-Seelscheid entfernt (Luftlinie)
Quelleneunkirchen-seelscheid.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Neunkirchen-Seelscheid außerdem gilt

Auch in Neunkirchen-Seelscheid gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Neunkirchen-Seelscheid jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Neunkirchen-Seelscheid hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Neunkirchen-Seelscheid

Ohne Baumschutzsatzung ist in Neunkirchen-Seelscheid für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Neunkirchen-Seelscheid.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Telefon: 02247 303-0

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises

Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)

Telefon: 02241 13-0

E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Neunkirchen-Seelscheid haben 4 eine Baumschutzsatzung: Much, Siegburg, Overath, Hennef (Sieg).

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
MuchBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Lohmarkeine Satzung–
Ruppichterothkeine Satzung–
SiegburgBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
OverathBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Hennef (Sieg)BaumschutzsatzungIn Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe.

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Neunkirchen-Seelscheid gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich in Neunkirchen-Seelscheid eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Neunkirchen-Seelscheid hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Neunkirchen-Seelscheid Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Neunkirchen-Seelscheid, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Neunkirchen-Seelscheid ohne Genehmigung fällen?

Weil Neunkirchen-Seelscheid keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Neunkirchen-Seelscheid in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Neunkirchen-Seelscheid für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Neunkirchen-Seelscheid bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.