Gilt in Neunkirchen-Seelscheid eine Baumschutzsatzung?
Nein, Neunkirchen-Seelscheid hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Neunkirchen-Seelscheid | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Im Orts- und Planungsrecht der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid steht keine Baumschutzsatzung. Es gibt nur die Richtlinie 3601 über Zuschüsse zur Anpflanzung heimischer Gehölze in Ortsrandbereichen. Ob es früher eine Baumschutzsatzung gab, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Neunkirchen-Seelscheid | 53819 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Much, rund 5 km von Neunkirchen-Seelscheid entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | neunkirchen-seelscheid.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Neunkirchen-Seelscheid außerdem gilt
Auch in Neunkirchen-Seelscheid gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Neunkirchen-Seelscheid jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Neunkirchen-Seelscheid hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Neunkirchen-Seelscheid
Ohne Baumschutzsatzung ist in Neunkirchen-Seelscheid für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Neunkirchen-Seelscheid.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon: 02247 303-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Neunkirchen-Seelscheid haben 4 eine Baumschutzsatzung: Much, Siegburg, Overath, Hennef (Sieg).
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Much | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Lohmar | keine Satzung | – |
| Ruppichteroth | keine Satzung | – |
| Siegburg | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. |
| Overath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Hennef (Sieg) | Baumschutzsatzung | In Hennef sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Neunkirchen-Seelscheid gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Neunkirchen-Seelscheid eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Neunkirchen-Seelscheid hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Neunkirchen-Seelscheid Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Neunkirchen-Seelscheid, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Neunkirchen-Seelscheid ohne Genehmigung fällen?
Weil Neunkirchen-Seelscheid keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Neunkirchen-Seelscheid in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Neunkirchen-Seelscheid für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Neunkirchen-Seelscheid bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.