Gilt in Much eine Baumschutzsatzung?
Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Much sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (laut Anlage 2025 37 Bäume); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Much | Ja, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz von Bäumen in der Gemeinde Much (Ortsrecht VI-23) mit Anlage Baumkataster |
| Fassung | Satzung vom 14.05.2002 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04.04.2016. Das Baumkataster (Anlage) hat den Stand 16.12.2025 |
| Geschützte Bäume in Much | Geschützt sind nur die einzeln im Baumkataster aufgeführten Bäume von ökologisch besonderer oder ortsbildprägender Bedeutung, laut Anlage 2025 37 Bäume (meist Linden, Eichen, Weißbuchen, Esskastanien, Walnuss), jeweils mit Adresse und Flurstück. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen. Frei sind auch fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien, Sicherung öffentlicher Grünflächen und Waldbewirtschaftung. |
| Genehmigung in Much | Ausnahme oder Befreiung bei der Gemeinde Much beantragen, schriftlich oder zur Niederschrift, mit Begründung. Wird mit Krankheit des Baums begründet, muss der Antragsteller ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorlegen, das der Umweltbeauftragte der Gemeinde prüft (gilt nicht bei gegenwärtiger Gefahr). Vor der Entscheidung wird der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz informiert. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Zu Gebühren enthält die Satzung keine Angabe. |
| Ersatzpflanzung in Much | Je gefälltem Baum ist ein neuer, standortgerechter Baum zu pflanzen, möglichst auf demselben Grundstück und innerhalb von 1 Jahr: mindestens 12 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Herkunft aus der Region. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung in Höhe der Pflanzkosten plus 5 % Anwachsrisiko und 15 % Pflegekosten fällig. Bei ungenehmigter Fällung richtet sich der Ersatz nach dem Baumwert (Sachwertverfahren Koch). |
| Besonderheiten | Für die Katasterbäume sind alle Eingriffe verboten, die Aussehen oder Wachstum beeinträchtigen, auch im Wurzelbereich (DIN 18920). Ein Kronenrückschnitt über die fachgerechte Pflege hinaus ist daher genehmigungspflichtig. Bei unmittelbarer Gefahr darf an Katasterbäumen ohne vorherige Genehmigung gehandelt werden; die Maßnahme ist der Gemeinde Much sofort anzuzeigen. Bußgeld bis 50.000 €. Vor Arbeiten an einem Baum in Much sollte geprüft werden, ob er im Kataster steht. Die Fachstelle Klima-/Umweltschutz sitzt im Rathaus-Nebengebäude Bövingen 148. |
| Postleitzahlen in Much | 53804 |
| Quelle | much.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Much außerdem gilt
Auch in Much gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Much jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Much eine Baumschutzsatzung: In Much sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (laut Anlage 2025 37 Bäume); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Much
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Much gehen an die Gemeinde Much, Fachbereich 4, Klima- / Umweltschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Gemeinde Much, Fachbereich 4, Klima- / Umweltschutz
Hauptstraße 57, 53804 Much (Dienstsitz: Rathaus-Nebengebäude Bövingen 148)
Telefon: 02245 68-65
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)
Telefon: 02241 13-0
So läuft eine Fällung in Much ab
- Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Much nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
- Antrag bei der Gemeinde Much, Fachbereich 4, Klima- / Umweltschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Much haben 2 eine Baumschutzsatzung: Overath, Nümbrecht.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Neunkirchen-Seelscheid | keine Satzung | – |
| Ruppichteroth | keine Satzung | – |
| Overath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Engelskirchen | keine Satzung | – |
| Lohmar | keine Satzung | – |
| Nümbrecht | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Much gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Much eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Much fällt. In Much sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (laut Anlage 2025 37 Bäume); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde Much, Fachbereich 4, Klima- / Umweltschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Welche Bäume darf ich in Much ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Much gilt: Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen. Frei sind auch fachgerechte Pflege, Betrieb von Baumschulen und Gärtnereien, Sicherung öffentlicher Grünflächen und Waldbewirtschaftung. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Much für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Much gehen an die Gemeinde Much, Fachbereich 4, Klima- / Umweltschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Muss ich in Much nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Much gilt: Je gefälltem Baum ist ein neuer, standortgerechter Baum zu pflanzen, möglichst auf demselben Grundstück und innerhalb von 1 Jahr: mindestens 12 cm Stammumfang in 1 m Höhe, Herkunft aus der Region. Ist keine Pflanzung möglich, wird eine Ausgleichszahlung in Höhe der Pflanzkosten plus 5 % Anwachsrisiko und 15 % Pflegekosten fällig. Bei ungenehmigter Fällung richtet sich der Ersatz nach dem Baumwert (Sachwertverfahren Koch).
Welche Strafe droht, wenn ich in Much einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Much einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Much einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Much regelt das so: Bei unmittelbarer Gefahr darf an Katasterbäumen ohne vorherige Genehmigung gehandelt werden; die Maßnahme ist der Gemeinde Much sofort anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.