Gilt in Overath eine Baumschutzsatzung?
Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Overath sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (42 Einträge, teils Baumreihen und -gruppen); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Overath | Ja, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung der Stadt Overath zum Schutze des im Baumkataster aufgeführten Baumbestandes (Ortsrecht 6.14) |
| Fassung | Vom 10.03.1999 (Ratsbeschluss 24.02.1999) mit Änderungen vom 02.05.2001, 16.12.2004 und 12.09.2018. Der Satzungstext ist auf der Website der Stadt veröffentlicht (Stand Oktober 2026), in der aktuellen Ortsrecht-Liste (Bauwesen, nur 6.1 bis 6.7) steht die Satzung aber nicht mehr. Ein Aufhebungsbeschluss ist nicht bekannt. |
| Geschützte Bäume in Overath | Geschützt sind nur die im Baumkataster (Anlage) einzeln aufgeführten Bäume, 42 Positionen, z. B. Alte Mucher Straße (26 Linden), Vilkerath Kölner Straße 16-20 (9 Platanen), Danziger Straße 25 (Blutbuche), Marialinden An der Kirche (7 Linden), Steinenbrück Olper Straße 54 (Baumgruppe), Immekeppel Kielshöfchen (Walnuss). Viele stehen in Hausgärten. Alle anderen Bäume sind durch die Satzung nicht geschützt; einen Stammumfang als Schwelle gibt es nicht. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen. Nicht erlaubnispflichtig sind außerdem die ordnungsgemäße Gestaltung, Pflege und Sicherung öffentlicher Grünflächen und übliche Pflegemaßnahmen. |
| Genehmigung in Overath | Erlaubnis schriftlich mit Begründung und Lageplan bei der Stadt Overath beantragen (Satzung: „Stadtdirektor“); im Einzelfall genügt eine andere Standortdarstellung. Fällen ist nur erlaubt, wenn eine Veränderung nicht ausreicht. Die Erlaubnis ist zu erteilen bei Gefahr, Krankheit, rechtskräftigem Urteil, sonst unmöglicher Bebauung oder überwiegendem öffentlichem Interesse. Die Erlaubnis kann erteilt werden bei Härte oder starker Verschattung von Fenstern. Genehmigte Fällungen dürfen nicht vom 1. März bis 30. September stattfinden. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Overath | Bei Erlaubnis wegen Verschattung, Bebauung oder einer durch mangelnde Pflege verursachten Krankheit ist ein Ausgleich zu leisten. Der Eigentümer wählt zwischen Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung je Baum. Die Zahlung entspricht den Kosten der Ersatzpflanzung: Erwerb plus 50 % des Nettopreises für Pflanzung, Anwuchsgarantie und Pflege. Für eine bloße Veränderung ist kein Ausgleich fällig. |
| Besonderheiten | Verboten sind Veränderungen, die das charakteristische Aussehen wesentlich verändern oder das Wachstum verhindern, also auch starker Kronenrückschnitt. Wurzelbereich unter der Krone schützen. Das Bußgeld steht noch als „bis 100.000 DM“ in der Satzung (Fassung 1999). Weil die Satzung in der aktuellen Ortsrecht-Liste fehlt, sollte vor Arbeiten bei der Stadt nachgefragt werden, ob sie noch gilt. Außerhalb des Katasters: Artenschutz und Landschaftsschutz, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ein zuständiges Fachamt nennt die Stadt online nicht; Anträge gehen an die Stadtverwaltung. |
| Postleitzahlen in Overath | 51491 |
| Quelle | overath.de, abgerufen Oktober 2026 |
Diese Angabe beruht auf Angaben der Stadt bzw. Sekundärquellen und ist noch nicht am Wortlaut der Satzung bestätigt. Bitte vor einer Fällung bei der zuständigen Stelle nachfragen.
Was beim Baumfällen in Overath außerdem gilt
Auch in Overath gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Overath jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Overath eine Baumschutzsatzung: In Overath sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (42 Einträge, teils Baumreihen und -gruppen); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Overath
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Overath gehen an die Stadtverwaltung Overath – Der Bürgermeister; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadtverwaltung Overath – Der Bürgermeister
Hauptstraße 25, 51491 Overath
Telefon: 02206 602-0
E-Mail: post@overath.de
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 13-2525
E-Mail: landschaft@rbk-online.de
So läuft eine Fällung in Overath ab
- Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Overath nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
- Antrag bei der Stadtverwaltung Overath – Der Bürgermeister. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Overath haben 3 eine Baumschutzsatzung: Rösrath, Much, Bergisch Gladbach.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Rösrath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Much | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Lohmar | keine Satzung | – |
| Lindlar | keine Satzung | – |
| Engelskirchen | keine Satzung | – |
| Bergisch Gladbach | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Overath gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Overath eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Overath fällt. In Overath sind nur die im Baumkataster der Satzung aufgeführten Bäume geschützt (42 Einträge, teils Baumreihen und -gruppen); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Stadtverwaltung Overath – Der Bürgermeister. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Welche Bäume darf ich in Overath ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Overath gilt: Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Baumkataster stehen. Nicht erlaubnispflichtig sind außerdem die ordnungsgemäße Gestaltung, Pflege und Sicherung öffentlicher Grünflächen und übliche Pflegemaßnahmen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Overath für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Overath gehen an die Stadtverwaltung Overath – Der Bürgermeister. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Muss ich in Overath nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Overath gilt: Bei Erlaubnis wegen Verschattung, Bebauung oder einer durch mangelnde Pflege verursachten Krankheit ist ein Ausgleich zu leisten. Der Eigentümer wählt zwischen Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung je Baum. Die Zahlung entspricht den Kosten der Ersatzpflanzung: Erwerb plus 50 % des Nettopreises für Pflanzung, Anwuchsgarantie und Pflege. Für eine bloße Veränderung ist kein Ausgleich fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Overath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Overath einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro (§ 78 LNatSchG NRW; die Satzung nennt noch 100.000 DM). Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Overath einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Overath unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Overath.