Gilt in Bergisch Gladbach eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Bergisch Gladbach gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Bergisch Gladbach | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Baumschutzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach (Ortsrecht 67.1) |
| Fassung | Ratsbeschluss 05.04.2022 (ersetzt die Satzung vom 01.10.2020). Die Satzung steht im Ortsrecht der Stadt ohne Aufhebungsvermerk (Stand Oktober 2026). |
| Geschützte Bäume in Bergisch Gladbach | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 50 cm hat und alle zusammen mindestens 100 cm. Ebenfalls geschützt sind Baumgruppen und -reihen ab 5 Bäumen mit je mindestens 50 cm, deren Kronen sich berühren, sowie Ersatzpflanzungen ab dem Pflanztag. Der Schutz umfasst Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Obstbäume; Walnuss, Esskastanie und Kirsche sind aber geschützt. Ausgenommen sind auch Wald nach Landesforstgesetz (Wald auf Hausgrundstücken fällt jedoch unter die Satzung), Bäume in Erwerbsnutzung, Kleingärten nach BKleingG. Für die Gartensiedlung Gronauer Wald gilt eine eigene Satzung (67.2). Nadelbäume sind nicht generell ausgenommen. Einen Mindestabstand zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks nennt die Satzung nicht. |
| Genehmigung in Bergisch Gladbach | Die Ausnahme wird schriftlich mit Begründung bei StadtGrün der Stadt Bergisch Gladbach beantragt. Beizufügen sind ein Lageplan und ein Foto mit Standort, Art und Stammumfang (in 1 m Höhe) der Bäume. Der Bescheid kommt schriftlich und gilt 2 Jahre, verlängerbar um je 1 Jahr. Ohne Bescheid innerhalb 1 Monats nach vollständigem Antrag gilt die Genehmigung als erteilt. Bei Bauanträgen sind geschützte Bäume im Bestandsplan einzutragen, auch die auf Nachbargrundstücken. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Bergisch Gladbach | Gepflanzt wird ein Hochstamm mit mindestens 16/18 cm Stammumfang auf demselben Grundstück. Bis 120 cm Umfang des gefällten Baums ist es 1 Ersatzbaum, darüber je angefangene 50 cm ein weiterer. Die Art legt der Bescheid fest. Ist die Pflanzung unmöglich, kostet jeder fehlende Ersatzbaum 1.500 Euro Ausgleich. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn die Bäume angewachsen sind. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Kappen und jede wesentliche Veränderung des Aufbaus sind verboten. Fachgerechte Pflege bleibt erlaubt: Totholz entfernen, Wunden behandeln, Lichtraumprofil herstellen, Formschnitt. Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden, die Maßnahme ist unverzüglich anzuzeigen. Der Wurzelbereich (Traufe plus 1,5 m) ist geschützt. Bußgeld bis 50.000 Euro. |
| Postleitzahlen in Bergisch Gladbach | 51427, 51429, 51465, 51467, 51469 |
| Quelle | bergischgladbach.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Bergisch Gladbach
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Bergisch Gladbach außerdem gilt
Auch in Bergisch Gladbach gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Bergisch Gladbach jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Bergisch Gladbach eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Bergisch Gladbach Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Bergisch Gladbach
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Bergisch Gladbach gehen an die Stadt Bergisch Gladbach – StadtGrün; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Bergisch Gladbach – StadtGrün
Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 141378
E-Mail: stadtgruen@stadt-gl.de
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 13-2525
E-Mail: landschaft@rbk-online.de
So läuft eine Fällung in Bergisch Gladbach ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Bergisch Gladbach geschützt.
- Antrag bei der Stadt Bergisch Gladbach – StadtGrün. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Bergisch Gladbach haben 3 eine Baumschutzsatzung: Rösrath, Overath, Burscheid.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Odenthal | keine Satzung | – |
| Rösrath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Kürten | keine Satzung | – |
| Overath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Lohmar | keine Satzung | – |
| Burscheid | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Bergisch Gladbach gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Bergisch Gladbach eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Bergisch Gladbach fällt. Geschützt sind in Bergisch Gladbach Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Bergisch Gladbach – StadtGrün. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Bergisch Gladbach geschützt?
Geschützt sind in Bergisch Gladbach Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Bergisch Gladbach ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Bergisch Gladbach gilt: Ausgenommen sind Obstbäume; Walnuss, Esskastanie und Kirsche sind aber geschützt. Ausgenommen sind auch Wald nach Landesforstgesetz (Wald auf Hausgrundstücken fällt jedoch unter die Satzung), Bäume in Erwerbsnutzung, Kleingärten nach BKleingG. Für die Gartensiedlung Gronauer Wald gilt eine eigene Satzung (67.2). Nadelbäume sind nicht generell ausgenommen. Einen Mindestabstand zum Haus oder eine Mindestgröße des Grundstücks nennt die Satzung nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Bergisch Gladbach für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Bergisch Gladbach gehen an die Stadt Bergisch Gladbach – StadtGrün. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Muss ich in Bergisch Gladbach nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Bergisch Gladbach gilt: Gepflanzt wird ein Hochstamm mit mindestens 16/18 cm Stammumfang auf demselben Grundstück. Bis 120 cm Umfang des gefällten Baums ist es 1 Ersatzbaum, darüber je angefangene 50 cm ein weiterer. Die Art legt der Bescheid fest. Ist die Pflanzung unmöglich, kostet jeder fehlende Ersatzbaum 1.500 Euro Ausgleich. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn die Bäume angewachsen sind.
Welche Strafe droht, wenn ich in Bergisch Gladbach einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Bergisch Gladbach einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Bergisch Gladbach einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Bergisch Gladbach regelt das so: Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden, die Maßnahme ist unverzüglich anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.