Gilt in Odenthal eine Baumschutzsatzung?
Nein, Odenthal hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Odenthal | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht der Gemeinde Odenthal (48 Dokumente) enthält keine Baumschutzsatzung. Vorhanden sind u. a. eine Denkmalschutzsatzung und Denkmalpflegerichtlinien. Ob es früher eine Baumschutzsatzung gab, ist nicht bekannt. Es gelten die Regeln für Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale; zuständig ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. |
| Postleitzahlen in Odenthal | 51519 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Burscheid, rund 6 km von Odenthal entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | odenthal.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Odenthal außerdem gilt
Auch in Odenthal gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Odenthal jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Odenthal hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Odenthal
Ohne Baumschutzsatzung ist in Odenthal für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Odenthal.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Odenthal – Rathaus
Altenberger-Dom-Str. 31, 51519 Odenthal
Telefon: 02202 710-0
E-Mail: post@odenthal.de
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 13-2525
E-Mail: landschaft@rbk-online.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Odenthal haben 3 eine Baumschutzsatzung: Burscheid, Bergisch Gladbach, Leichlingen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Burscheid | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Bergisch Gladbach | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Kürten | keine Satzung | – |
| Wermelskirchen | keine Satzung | – |
| Leichlingen | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Leverkusen | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Odenthal gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Odenthal eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Odenthal hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Odenthal Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Odenthal, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Odenthal ohne Genehmigung fällen?
Weil Odenthal keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Odenthal in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Odenthal für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Odenthal bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Odenthal – Rathaus.