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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Odenthal: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisches Land · rund 42 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Odenthal hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Odenthal deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Gilt in Odenthal eine Baumschutzsatzung?

Nein, Odenthal hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Odenthal – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in OdenthalNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrecht der Gemeinde Odenthal (48 Dokumente) enthält keine Baumschutzsatzung. Vorhanden sind u. a. eine Denkmalschutzsatzung und Denkmalpflegerichtlinien. Ob es früher eine Baumschutzsatzung gab, ist nicht bekannt. Es gelten die Regeln für Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale; zuständig ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Postleitzahlen in Odenthal51519
Nächste Kommune mit SatzungBurscheid, rund 6 km von Odenthal entfernt (Luftlinie)
Quelleodenthal.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Odenthal außerdem gilt

Auch in Odenthal gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Odenthal jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Odenthal hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Odenthal

Ohne Baumschutzsatzung ist in Odenthal für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Odenthal.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Odenthal – Rathaus

Altenberger-Dom-Str. 31, 51519 Odenthal

Telefon: 02202 710-0

E-Mail: post@odenthal.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202 13-2525

E-Mail: landschaft@rbk-online.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Odenthal haben 3 eine Baumschutzsatzung: Burscheid, Bergisch Gladbach, Leichlingen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BurscheidBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Bergisch GladbachBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
Kürtenkeine Satzung–
Wermelskirchenkeine Satzung–
LeichlingenBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen
Leverkusenkeine Satzung–

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Odenthal gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Odenthal eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Odenthal hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Odenthal Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Odenthal, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Odenthal ohne Genehmigung fällen?

Weil Odenthal keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Odenthal in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Odenthal für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Odenthal bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Odenthal – Rathaus.