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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Leverkusen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreisfreie Stadt · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 47 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Leverkusen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Leverkusen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen.

Gilt in Leverkusen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Leverkusen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Leverkusen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in LeverkusenNein, keine Satzung
Genehmigung in LeverkusenAuf privaten Grundstücken braucht eine Baumfällung keine Genehmigung der Stadt. In Landschafts- und Naturschutzgebieten sind Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
BesonderheitenDie Stadt Leverkusen schreibt auf ihrer Seite „Baum- und Grünpflege“ ausdrücklich, dass es keine Baumschutzsatzung gibt. Die Vorgaben der Hauptsatzung gelten nur für Bäume auf öffentlichen Flächen; daneben gibt es eine Grünsatzung. Für Hecken und Gebüsche gilt auch im Garten die Schutzzeit nach § 39 BNatSchG (1. März bis 30. September: nur schonende Form- und Pflegeschnitte, Bußgeld bis 10.000 €); Bäume im Garten fallen nicht unter diese Schutzzeit. Ganzjährig gilt der Artenschutz; Nester und Höhlen sind vor dem Fällen zu prüfen. Naturdenkmale (rund 80 Bäume) sind gesondert geschützt. Wann eine frühere Satzung aufgehoben wurde, ist nicht bekannt.
Postleitzahlen in Leverkusen51371, 51373, 51375, 51377, 51379, 51381
Nächste Kommune mit SatzungBurscheid, rund 9 km von Leverkusen entfernt (Luftlinie)
Quelleleverkusen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Leverkusen außerdem gilt

Auch in Leverkusen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Leverkusen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Leverkusen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Leverkusen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Leverkusen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Leverkusen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt (32) – Untere Naturschutzbehörde

Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen

Telefon: 0214 406-3251

E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Fachbereich Umwelt (32) – Untere Naturschutzbehörde

Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen

Telefon: 0214 406-3251

E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Leverkusen haben 4 eine Baumschutzsatzung: Leichlingen, Burscheid, Monheim am Rhein, Köln.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Langenfeld (Rheinland)keine Satzung–
LeichlingenBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen
BurscheidBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
Monheim am RheinBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe.
Odenthalkeine Satzung–
KölnBaumschutzsatzungIn Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe.

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Leverkusen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich in Leverkusen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Leverkusen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Leverkusen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Leverkusen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Leverkusen ohne Genehmigung fällen?

Weil Leverkusen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Leverkusen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Leverkusen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Leverkusen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt (32) – Untere Naturschutzbehörde.