Gilt in Leverkusen eine Baumschutzsatzung?
Nein, Leverkusen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Leverkusen | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Genehmigung in Leverkusen | Auf privaten Grundstücken braucht eine Baumfällung keine Genehmigung der Stadt. In Landschafts- und Naturschutzgebieten sind Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. |
| Besonderheiten | Die Stadt Leverkusen schreibt auf ihrer Seite „Baum- und Grünpflege“ ausdrücklich, dass es keine Baumschutzsatzung gibt. Die Vorgaben der Hauptsatzung gelten nur für Bäume auf öffentlichen Flächen; daneben gibt es eine Grünsatzung. Für Hecken und Gebüsche gilt auch im Garten die Schutzzeit nach § 39 BNatSchG (1. März bis 30. September: nur schonende Form- und Pflegeschnitte, Bußgeld bis 10.000 €); Bäume im Garten fallen nicht unter diese Schutzzeit. Ganzjährig gilt der Artenschutz; Nester und Höhlen sind vor dem Fällen zu prüfen. Naturdenkmale (rund 80 Bäume) sind gesondert geschützt. Wann eine frühere Satzung aufgehoben wurde, ist nicht bekannt. |
| Postleitzahlen in Leverkusen | 51371, 51373, 51375, 51377, 51379, 51381 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Burscheid, rund 9 km von Leverkusen entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | leverkusen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Leverkusen außerdem gilt
Auch in Leverkusen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Leverkusen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Leverkusen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Leverkusen
Ohne Baumschutzsatzung ist in Leverkusen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Leverkusen.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt (32) – Untere Naturschutzbehörde
Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen
Telefon: 0214 406-3251
E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de
Untere Naturschutzbehörde
Fachbereich Umwelt (32) – Untere Naturschutzbehörde
Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen
Telefon: 0214 406-3251
E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Leverkusen haben 4 eine Baumschutzsatzung: Leichlingen, Burscheid, Monheim am Rhein, Köln.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Langenfeld (Rheinland) | keine Satzung | – |
| Leichlingen | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Burscheid | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Monheim am Rhein | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Odenthal | keine Satzung | – |
| Köln | Baumschutzsatzung | In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Leverkusen gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Leverkusen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Leverkusen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Leverkusen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Leverkusen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Leverkusen ohne Genehmigung fällen?
Weil Leverkusen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Leverkusen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Leverkusen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Leverkusen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt (32) – Untere Naturschutzbehörde.