Gilt in Köln eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Köln gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Köln | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) |
| Fassung | Vom 18.07.2023 (ABl. StK 2023, S. 178, bekannt gemacht 27.07.2023); ersetzt die Satzung vom 01.08.2011 |
| Geschützte Bäume in Köln | Die Satzung gilt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplangebieten. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Laubbäume sind geschützt, wenn mindestens zwei Stämme je mindestens 40 cm haben. Nadelbäume sind ab 130 cm Stammumfang geschützt, mehrstämmige Nadelbäume, wenn mindestens zwei Stämme je mindestens 65 cm haben. Gemessen wird in 1 m Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Ohne Rücksicht auf die Größe geschützt sind Bäume, die per Bebauungsplan zu erhalten sind oder gepflanzt wurden, Ersatzpflanzungen und mit öffentlichen Mitteln gepflanzte Bäume. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Wald im Sinne des Bundeswald- und Landesforstgesetzes; Flächen in Bebauungsplänen mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung, wenn ein Landschaftsplan gilt. Obstbäume sind nicht ausgenommen; Nadelbäume sind erst ab 130 cm geschützt. Ohne Genehmigung erlaubt sind fachgerechte Pflege nach dem Stand der Technik, der Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Maßnahmen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist unverzüglich schriftlich mit Fotos anzuzeigen; der Baum oder seine Teile sind mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereitzuhalten. Es gibt keine Regel zu Grundstücksgröße oder Hausabstand. |
| Genehmigung in Köln | Schriftlicher, begründeter Antrag mindestens zwei Monate vor der Maßnahme. Für Privatgrund ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zuständig, für städtische Grundstücke das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist das aktuelle Formular der Stadt zu verwenden, in der Regel ein Antrag pro Grundstück. Beizufügen sind ein Lageplan mit allen Bäumen (Art, Stammumfang, Kronendurchmesser), aussagekräftige Fotos und eine Erklärung zu den Eigentumsverhältnissen. Gebühr: 193,19 € Grundgebühr plus 40,01 € je genehmigtem Baum; bei Ablehnung werden 75 % fällig. Die Erlaubnis erlischt nach 1 Jahr, bei Bauvorhaben nach 3 Jahren. Die Erlaubnis kann für 96,60 € um bis zu 1 Jahr verlängert werden. Eine Bearbeitungsdauer nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Köln | Bei Bauvorhaben ist Ersatz Pflicht, sonst liegt er im Ermessen der Stadt. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, mit Arten aus der Pflanzliste (Anlage 1). Die Zahl der Ersatzbäume richtet sich nach dem Stammumfang: bis 99 cm 1 Baum, 100–199 cm 3, 200–299 cm 5, 300–399 cm 7, 400–499 cm 9 Bäume. Gefordert ist ein Hochstamm mit 18/20 cm Stammumfang, bei Obstbäumen 16/18 cm. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert. Ist die Pflanzung unmöglich, wird vor der Fällung eine Ausgleichszahlung fällig. Die Ausgleichszahlung besteht aus dem Durchschnittspreis plus 30 % Pflanzpauschale und 70 % Pflegepauschale. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Verboten ist, das Aussehen geschützter Bäume zu verändern; das Kappen ist ausdrücklich verboten. Dafür braucht es eine Erlaubnis; fachgerechte Pflege ist frei. Verboten sind außerdem Versiegelung im Umkreis von 2 m um den Stamm sowie Verdichtung, Abgrabung, Herbizide und Tausalz im Kronentraufbereich plus 1,5 m. Bußgeld bis 50.000 €. Für Bäume auf städtischen Grundstücken ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig. |
| Postleitzahlen in Köln | 50667, 50668, 50670, 50672, 50674, 50676, 50677, 50678, 50679, 50733, 50735, 50737, 50739, 50765, 50767, 50769, 50823, 50825, 50827, 50829, 50858, 50859, 50931, 50933, 50935, 50937, 50939, 50968, 50969, 50996, 50997, 50999, 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51103, 51105, 51107, 51109, 51143, 51145, 51147, 51149 |
| Quelle | stadt-koeln.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Köln
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Köln außerdem gilt
Auch in Köln gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Köln jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Köln eine Baumschutzsatzung: In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Köln
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Köln gehen an die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Baumschutz
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Telefon: 0221 221-24838
E-Mail: antrag-baumschutz@stadt-koeln.de
Untere Naturschutzbehörde
Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Untere Naturschutzbehörde (Abteilungen Baumschutz, Landschaftsschutz, Freiland- und Handelsartenschutz)
Stadthaus Deutz, Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (Postfach 10 35 64, 50475 Köln)
Telefon: 0221 221-36542
So läuft eine Fällung in Köln ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Köln geschützt.
- Antrag bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Köln haben 5 eine Baumschutzsatzung: Hürth, Bergisch Gladbach, Frechen, Pulheim, Wesseling.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Leverkusen | keine Satzung | – |
| Hürth | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich … |
| Bergisch Gladbach | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Frechen | Baumschutzsatzung | In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden … |
| Pulheim | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem … |
| Wesseling | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem … |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Köln gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Köln eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Köln fällt. In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Köln geschützt?
In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Köln ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Köln gilt: Ausgenommen sind Wald im Sinne des Bundeswald- und Landesforstgesetzes; Flächen in Bebauungsplänen mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung, wenn ein Landschaftsplan gilt. Obstbäume sind nicht ausgenommen; Nadelbäume sind erst ab 130 cm geschützt. Ohne Genehmigung erlaubt sind fachgerechte Pflege nach dem Stand der Technik, der Baumschul- und Gärtnereibetrieb, Maßnahmen in Kleingärten nach der Kölner Kleingartenordnung und unaufschiebbare Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist unverzüglich schriftlich mit Fotos anzuzeigen; der Baum oder seine Teile sind mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereitzuhalten. Es gibt keine Regel zu Grundstücksgröße oder Hausabstand. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Köln?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Köln gilt: 193,19 Euro Grundgebühr plus 40,01 Euro je genehmigtem Baum. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Köln für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Köln gehen an die Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln zuständig.
Muss ich in Köln nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Köln gilt: Bei Bauvorhaben ist Ersatz Pflicht, sonst liegt er im Ermessen der Stadt. Gepflanzt wird auf demselben Grundstück, mit Arten aus der Pflanzliste (Anlage 1). Die Zahl der Ersatzbäume richtet sich nach dem Stammumfang: bis 99 cm 1 Baum, 100–199 cm 3, 200–299 cm 5, 300–399 cm 7, 400–499 cm 9 Bäume. Gefordert ist ein Hochstamm mit 18/20 cm Stammumfang, bei Obstbäumen 16/18 cm. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert. Ist die Pflanzung unmöglich, wird vor der Fällung eine Ausgleichszahlung fällig. Die Ausgleichszahlung besteht aus dem Durchschnittspreis plus 30 % Pflanzpauschale und 70 % Pflegepauschale.
Welche Strafe droht, wenn ich in Köln einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Köln einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Köln einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Köln regelt das so: Die Gefahrenabwehr ist unverzüglich schriftlich mit Fotos anzuzeigen; der Baum oder seine Teile sind mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereitzuhalten. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.