Gilt in Hürth eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Hürth gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Hürth | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gebiet der Stadt Hürth (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 26.09.2023 |
| Fassung | Ratsbeschluss 26.09.2023, in Kraft seit 11.10.2023 (ersetzt die Satzung von 1988 in der Fassung von 2016) |
| Geschützte Bäume in Hürth | Die Satzung gilt im bebauten Ortsbereich (§ 34 BauGB) und in Bebauungsplänen. Geschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen mehr als 80 cm messen und einer mindestens 40 cm. Bebauungsplan-Bäume und Ersatzpflanzungen sind immer geschützt. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind alle Nadelbäume (außer Ginkgo und Eibe), Säulenpappeln und Korkenzieherweiden; Obstbäume in Gärten, Gewerbe oder Landwirtschaft mit Kronenansatz unter 1,60 m; Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt; Bäume näher als 5 m an Fenstern von Aufenthaltsräumen, wenn diese tagsüber Kunstlicht brauchen (Bad, Flur, Garage usw. zählen nicht); Bäume, deren Entfernung schon im Bebauungsplan entschieden ist; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege nach Stand der Technik, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, Kleingärten nach BKleingG und dokumentierte Notmaßnahmen bei Gefahr (sofort anzeigen, Holz 10 Tage bereithalten). |
| Genehmigung in Hürth | Schriftlicher Antrag des Eigentümers oder Bevollmächtigten beim Bauordnungsamt Hürth, mindestens 2 Monate vor der Maßnahme, je Grundstück ein Antrag. Das Formular 'Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung oder Veränderung von geschützten Bäumen' steht auf der Website der Stadt. Genehmigung und Ablehnung kosten Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung (Tarif-Nr. 3, 9.1, 9.2); einen Betrag nennt die Satzung nicht. Die Erlaubnis erlischt nach 1 Jahr (bei Bauvorhaben nach 3 Jahren). Zum Bauantrag gehört eine Negativerklärung oder ein Fällantrag. |
| Ersatzpflanzung in Hürth | Je angefangenen Meter Stammumfang ist ein bodenständiger Baum aus der Artenliste (Anlage 1) mit mindestens 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung wird als Baulast eingetragen, bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme. Ist kein Ersatz möglich, kostet die Ausgleichszahlung 1.500 € je Ersatzbaum. |
| Besonderheiten | Verboten sind Kappen und jede wesentliche Veränderung des Aufbaus (Aussehen oder Wachstum). Ein Rückschnitt über die fachgerechte Pflege hinaus ist genehmigungspflichtig; die Stadt bietet dafür die Leistung „Bäume – Rückschnitt beantragen“ an. Verboten sind auch Versiegelung im Umkreis von 1,5 m um den Stamm, Bodenverdichtung im Kronentraufbereich und Herbizide. Bußgeld bis 25.000 €, in besonders schweren Fällen bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Hürth | 50354 |
| Quelle | huerth.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Hürth
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Hürth außerdem gilt
Auch in Hürth gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Hürth jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Hürth eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Hürth Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Hürth
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Hürth gehen an die Stadt Hürth, Bauordnungsamt (63) – Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Hürth, Bauordnungsamt (63) – Baumschutz
Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
Telefon: 02233 53-404
E-Mail: bauordnungsamt@huerth.de
So läuft eine Fällung in Hürth ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Hürth geschützt.
- Antrag bei der Stadt Hürth, Bauordnungsamt (63) – Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Hürth haben 6 eine Baumschutzsatzung: Frechen, Wesseling, Köln, Pulheim, Niederkassel, Troisdorf.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Frechen | Baumschutzsatzung | In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden … |
| Wesseling | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem … |
| Köln | Baumschutzsatzung | In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Pulheim | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem … |
| Niederkassel | Baumschutzsatzung | In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang … |
| Troisdorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, … |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Hürth gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Hürth eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Hürth fällt. Geschützt sind in Hürth Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Hürth, Bauordnungsamt (63) – Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Hürth geschützt?
Geschützt sind in Hürth Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Hürth ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Hürth gilt: Ausgenommen sind alle Nadelbäume (außer Ginkgo und Eibe), Säulenpappeln und Korkenzieherweiden; Obstbäume in Gärten, Gewerbe oder Landwirtschaft mit Kronenansatz unter 1,60 m; Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt; Bäume näher als 5 m an Fenstern von Aufenthaltsräumen, wenn diese tagsüber Kunstlicht brauchen (Bad, Flur, Garage usw. zählen nicht); Bäume, deren Entfernung schon im Bebauungsplan entschieden ist; Wald. Erlaubt sind fachgerechte Pflege nach Stand der Technik, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, Kleingärten nach BKleingG und dokumentierte Notmaßnahmen bei Gefahr (sofort anzeigen, Holz 10 Tage bereithalten). Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Hürth?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Hürth gilt: Gebührenpflichtig nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Hürth für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Hürth gehen an die Stadt Hürth, Bauordnungsamt (63) – Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Muss ich in Hürth nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Hürth gilt: Je angefangenen Meter Stammumfang ist ein bodenständiger Baum aus der Artenliste (Anlage 1) mit mindestens 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung wird als Baulast eingetragen, bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stämme. Ist kein Ersatz möglich, kostet die Ausgleichszahlung 1.500 € je Ersatzbaum.
Welche Strafe droht, wenn ich in Hürth einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Hürth einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 25.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Hürth einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Hürth regelt das so: Erlaubt sind fachgerechte Pflege nach Stand der Technik, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, Kleingärten nach BKleingG und dokumentierte Notmaßnahmen bei Gefahr (sofort anzeigen, Holz 10 Tage bereithalten). Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.