Zum Inhalt springen
Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Niederkassel: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Sieg-Kreis · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 68 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Niederkassel gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Niederkassel“). In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang geschützt, schnell wachsende Bäume wie Birke, Pappel, Weide oder Kiefer ab 80 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume dürfen in Niederkassel nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Niederkassel eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Niederkassel gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Niederkassel – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in NiederkasselJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung – BschS) der Stadt Niederkassel
FassungSatzung vom 21.05.1996, 1. Änderung vom 29.09.2021, 2. Änderungssatzung vom 28.04.2026 (Ratsbeschluss), in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Das genaue Datum der Bekanntmachung ist nicht bekannt.
Geschützte Bäume in NiederkasselGeschützt sind langsam wachsende und raumbildende Bäume ab 60 cm Stammumfang, darunter Ahorn, Hainbuche, Buche, Eiche, Linde, Eibe, Walnuss, Esskastanie, Magnolie, Zierapfel und Zierkirsche. Geschützt sind schnell wachsende Bäume ab 80 cm, darunter Rosskastanie, Birke, Esche, Kiefer, Platane, Pappel, Weide, Robinie, Thuja, Lärche und Tanne. Gemessen wird in 100 cm Höhe, bei tieferem Kronenansatz darunter. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe der Stammumfänge. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
AusgenommenAusgenommen sind Weißbirken (Betula pendula), Säulenpappeln und Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie. Ausgenommen sind außerdem Wald, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigener Regelung sowie Bebauungsplan-Flächen mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht.
Genehmigung in NiederkasselAntrag auf Ausnahme oder Befreiung bei der Stadt Niederkassel, postalisch oder per E-Mail, mit Begründung. Beizulegen ist ein Lageplan im Maßstab 1:250 mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser der geschützten Bäume. Fotos vom ganzen Baum, vom Stammfuß und von den Schäden beschleunigen das Verfahren; sind alle Angaben vorhanden, entfällt der Ortstermin. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Gebühr: 15 € je angefangene 15 Minuten Bearbeitung. Bei Ablehnung gibt es 25 % Ermäßigung nach einem Ortstermin bzw. 50 % ohne Ortstermin. Bei Bauvorhaben wird der Antrag dem Bauantrag beigefügt, und die Bäume des Grundstücks und der Nachbargrundstücke sind im Lageplan einzutragen.
Ersatzpflanzung in NiederkasselFür jeden gefällten geschützten Baum ist Ersatz auf demselben oder einem anderen Grundstück im Geltungsbereich zu pflanzen, mit gleicher oder standortgerechter Art. Bis 100 cm Stammumfang des gefällten Baums sind 2 Bäume mit 14–16 cm zu pflanzen, bei 100–150 cm 2 Bäume mit 18–20 cm. Über 150 cm kommt je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum mit 18–20 cm hinzu. Die Ersatzbäume müssen mindestens 3–4 m hoch sein. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn der Baum nach 2 Jahren angewachsen ist. Ist Ersatz unmöglich oder wird er nicht erbracht, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 30 % Pflanzkostenpauschale plus 2 Jahre Entwicklungspflege.
BesonderheitenVerboten ist auch, den Aufbau eines geschützten Baums wesentlich zu verändern, also das charakteristische Aussehen erheblich zu verändern. Ein starker Rückschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig; ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Bei Gefahr im Verzug darf gehandelt werden, mit Fotodokumentation und sofortiger Anzeige. Bei Säulen- und Pyramidenformen ist der Wurzelbereich die dreifache Kronentraufe. Als Ausnahmegrund gilt auch eine unzumutbare Verschattung von Fenstern. Bußgeldkatalog bei illegaler Fällung: ab 60 cm Stammumfang 800 €, ab 80 cm 900 €, ab 100 cm 1.100 €, dazu 200 € je weitere angefangene 50 cm, zuzüglich Ersatzpflanzung; höchstens 50.000 €. Die zuständige Stelle nennt der Satzungstext nur als „die Stadt“; zuständig ist vermutlich der Fachbereich 8.
Postleitzahlen in Niederkassel53859
Quelleniederkassel.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Niederkassel

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Niederkassel außerdem gilt

Auch in Niederkassel gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Niederkassel jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Niederkassel eine Baumschutzsatzung: In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang geschützt, schnell wachsende Bäume wie Birke, Pappel, Weide oder Kiefer ab 80 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Niederkassel

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Niederkassel gehen an die Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt

Rathaus, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel

Telefon: 02208 9466-0

E-Mail: info@niederkassel.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises

Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Kreisverwaltung)

Telefon: 02241 13-0

E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Niederkassel ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Niederkassel geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Niederkassel haben 6 eine Baumschutzsatzung: Wesseling, Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Rösrath, Hürth.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
WesselingBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem …
TroisdorfBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, …
Sankt AugustinBaumschutzsatzungIn Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe.
SiegburgBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen.
RösrathBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
HürthBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich …

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Niederkassel gehört dazu.

Mehr zur Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich in Niederkassel eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Niederkassel fällt. In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang geschützt, schnell wachsende Bäume wie Birke, Pappel, Weide oder Kiefer ab 80 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Niederkassel geschützt?

In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang geschützt, schnell wachsende Bäume wie Birke, Pappel, Weide oder Kiefer ab 80 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Niederkassel ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Niederkassel gilt: Ausgenommen sind Weißbirken (Betula pendula), Säulenpappeln und Obstbäume, außer Walnuss und Esskastanie. Ausgenommen sind außerdem Wald, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigener Regelung sowie Bebauungsplan-Flächen mit land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung oder Grünflächen, soweit ein Landschaftsplan gilt. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Was kostet eine Fällgenehmigung in Niederkassel?

Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Niederkassel gilt: 15 Euro je angefangene 15 Minuten Bearbeitung. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.

Wer ist in Niederkassel für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Niederkassel gehen an die Stadt Niederkassel, FB 8 – Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.

Muss ich in Niederkassel nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Niederkassel gilt: Für jeden gefällten geschützten Baum ist Ersatz auf demselben oder einem anderen Grundstück im Geltungsbereich zu pflanzen, mit gleicher oder standortgerechter Art. Bis 100 cm Stammumfang des gefällten Baums sind 2 Bäume mit 14–16 cm zu pflanzen, bei 100–150 cm 2 Bäume mit 18–20 cm. Über 150 cm kommt je weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum mit 18–20 cm hinzu. Die Ersatzbäume müssen mindestens 3–4 m hoch sein. Die Pflicht ist erst erfüllt, wenn der Baum nach 2 Jahren angewachsen ist. Ist Ersatz unmöglich oder wird er nicht erbracht, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert der Ersatzbäume plus 30 % Pflanzkostenpauschale plus 2 Jahre Entwicklungspflege.

Welche Strafe droht, wenn ich in Niederkassel einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Niederkassel einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Niederkassel einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Niederkassel regelt das so: Bei Gefahr im Verzug darf gehandelt werden, mit Fotodokumentation und sofortiger Anzeige. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.