Gilt in Wesseling eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Wesseling gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Wesseling | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling (Baumschutzsatzung) |
| Fassung | Fassung der 2. Änderungssatzung, Ratsbeschluss 13.12.2022 (Ursprungssatzung 2016) |
| Geschützte Bäume in Wesseling | Die Satzung gilt im bebauten Ortsbereich und in Bebauungsplänen. Geschützt sind Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stämme diese Werte erreicht und einer mindestens 30 cm misst. Ersatzpflanzungen und Bebauungsplan-Bäume sind immer geschützt. |
| Ausgenommen | Laut Satzung sind keine Baumarten ausgenommen, auch Nadel- und Obstbäume sind geschützt. Ausgenommen sind Wald, Flächen mit Landschaftsplan und Schutzgebiete per Verordnung. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen sowie Gefahrenabwehr (vorab sofort anzeigen). Ein Baum näher als 2 m an Aufenthaltsräumen ist nicht automatisch frei, kann aber per Ausnahme genehmigt werden. |
| Genehmigung in Wesseling | Schriftlicher Antrag beim Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung zur Entfernung oder Veränderung geschützter Bäume“. Zum Antrag gehören außerdem Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht, eine Lageskizze mit Fotos, die Begründung und eine Beschreibung der Ersatzpflanzung. Optional kann ein Gärtnermeister oder Sachkundiger die Voraussetzungen bescheinigen. Die Stadt entscheidet in der Regel innerhalb eines Monats, die Genehmigung gilt 1 Jahr. Gebühr: 50 € Grundgebühr plus 25 € je Baum. Eine Ablehnung kostet 50 % davon, eine Verlängerung 30 €. |
| Ersatzpflanzung in Wesseling | Je entferntem Baum ist entweder Ersatz auf eigenem Grundstück zu pflanzen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten. Als Ersatz ist bis 120 cm Stammumfang ein Baum aus der Artenliste zu pflanzen. Darüber kommt je weitere angefangene 40 cm ein Baum dazu, bei mehrstämmigen Bäumen je 30 cm. Die Mindestgröße beträgt 18/20 cm, bei Obst 14/16 cm; gepflanzt wird innerhalb eines Jahres. Die Ausgleichszahlung beträgt 1.000 € bis 160 cm Stammumfang, dann je weitere angefangene 40 cm plus 500 €. Bei ungenehmigter Fällung gilt ein Zuschlag von 100 %. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Ein Rückschnitt über das zur Pflege und Erhaltung nötige Maß hinaus ist verboten. Ein Eingriff in mehr als 50 % der Krone gilt als Fällung. Wurzelbereich geschützt (Kronentraufe plus 1,5 m). Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Wesseling | 50389 |
| Quelle | wesseling.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Wesseling
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Wesseling außerdem gilt
Auch in Wesseling gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Wesseling jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Wesseling eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Wesseling Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Wesseling
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Wesseling gehen an die Stadt Wesseling, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Wesseling, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen
Kölner Straße 44, 50389 Wesseling
Telefon: 02236 701-490
E-Mail: 67@wesseling.de
So läuft eine Fällung in Wesseling ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Wesseling geschützt.
- Antrag bei der Stadt Wesseling, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Wesseling haben 6 eine Baumschutzsatzung: Niederkassel, Hürth, Troisdorf, Köln, Sankt Augustin, Frechen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Niederkassel | Baumschutzsatzung | In Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang … |
| Hürth | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich … |
| Troisdorf | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Schwarzpappeln ab 100 cm Stammumfang in 100 cm Höhe; liegt der Kronenansatz tiefer, … |
| Köln | Baumschutzsatzung | In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Sankt Augustin | Baumschutzsatzung | In Sankt Augustin sind alle Bäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, auch abgestorbene, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Frechen | Baumschutzsatzung | In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden … |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Wesseling gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Wesseling eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Wesseling fällt. Geschützt sind in Wesseling Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Wesseling, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Wesseling geschützt?
Geschützt sind in Wesseling Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Wesseling ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Wesseling gilt: Laut Satzung sind keine Baumarten ausgenommen, auch Nadel- und Obstbäume sind geschützt. Ausgenommen sind Wald, Flächen mit Landschaftsplan und Schutzgebiete per Verordnung. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen sowie Gefahrenabwehr (vorab sofort anzeigen). Ein Baum näher als 2 m an Aufenthaltsräumen ist nicht automatisch frei, kann aber per Ausnahme genehmigt werden. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Wesseling?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Wesseling gilt: 50 Euro Grundgebühr plus 25 Euro je Baum. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Wesseling für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Wesseling gehen an die Stadt Wesseling, Amt für Umwelt, Klimaschutz und Grünflächen. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Muss ich in Wesseling nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Wesseling gilt: Je entferntem Baum ist entweder Ersatz auf eigenem Grundstück zu pflanzen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten. Als Ersatz ist bis 120 cm Stammumfang ein Baum aus der Artenliste zu pflanzen. Darüber kommt je weitere angefangene 40 cm ein Baum dazu, bei mehrstämmigen Bäumen je 30 cm. Die Mindestgröße beträgt 18/20 cm, bei Obst 14/16 cm; gepflanzt wird innerhalb eines Jahres. Die Ausgleichszahlung beträgt 1.000 € bis 160 cm Stammumfang, dann je weitere angefangene 40 cm plus 500 €. Bei ungenehmigter Fällung gilt ein Zuschlag von 100 %.
Welche Strafe droht, wenn ich in Wesseling einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Wesseling einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Wesseling einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Wesseling regelt das so: Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege, Arbeiten in Baumschulen und Gärtnereien, Pflege öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen sowie Gefahrenabwehr (vorab sofort anzeigen). Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.