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Baum fällen in Frechen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Erft-Kreis · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 69 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Frechen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung der Stadt Frechen zum Schutz von Bäumen und Hecken“). In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen schon ab 50 cm; geschützt sind auch freiwachsende Hecken ab 2 m Höhe und 5 m Länge. Geschützte Bäume dürfen in Frechen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz). Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Frechen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Frechen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Frechen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in FrechenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung der Stadt Frechen vom 10.05.2019 zum Schutz von Bäumen und Hecken (Baumschutzsatzung)
FassungFassung der 2. Änderung vom 22.06.2023 (Ratsbeschluss 07.05.2019)
Geschützte Bäume in FrechenDie Satzung gilt im bebauten Ortsbereich und in Bebauungsplänen ohne land- oder forstwirtschaftliche Festsetzung. Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind nach der Summe der Stämme geschützt, wenn einer mindestens 50 cm misst. Geschützt sind Bäume ab 50 cm in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen. Geschützt sind freiwachsende Hecken ab 2 m Durchschnittshöhe und 5 m Länge. Geschützt sind Ersatzpflanzungen ab dem Tag der Pflanzung.
AusgenommenAusgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie und Baumhasel), Fichten, Thuja/Lebensbaum, (Schein-)Zypressen (außer Sumpfzypresse); Wald (aber nicht Wald auf Hausgrundstücken); Gehölze in Erwerbsbaumschulen und Gärtnereien sowie in Kleingärten. Auf Privatgrundstücken außerdem Bäume, die näher als 3 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen stehen, sofern sie nicht im Bebauungsplan festgesetzt sind. Garagen, Schuppen und Gartenlauben zählen dabei nicht als solche Gebäude.
Genehmigung in FrechenSchriftlicher, begründeter Antrag, je Grundstück ein eigener. Formular „Antrag Ausnahmegenehmigung Baumschutzsatzung“ per Mail an baumschutz@stadt-frechen.de oder per Post. Zum Antrag gehören ein Lageplan bzw. eine Lageskizze, Fotos und eine Erklärung zu den Eigentumsverhältnissen. Bei Bauvorhaben zusätzlich ein Lageplan 1:250. Die Genehmigung gilt 1 Jahr und kann verlängert werden. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht.
Ersatzpflanzung in FrechenJe angefangene 80 cm Stammumfang des gefällten Baums ist ein Ersatzbaum mit 20/25 cm Stammumfang aus der Artenliste zu pflanzen, auf demselben Grundstück. Bei mehrstämmigen Bäumen ist bis 150 cm Summe ein Baum zu pflanzen, je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher. Für Hecken ist je Meter ein Gehölz 100/125 cm zu pflanzen. Ist kein Ersatz möglich, kostet die Ausgleichszahlung 1.500 € je Ersatzbaum.
BesonderheitenVerboten sind Kappen und jede wesentliche Veränderung der typischen Erscheinungsform. Erlaubt sind fachgerechte Pflege nach ZTV-Baumpflege (Totholz, Wundbehandlung, Lichtraumprofil, Formschnitt, Verjüngung von Hecken) und unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Geschützt ist auch der Wurzelbereich (Kronentraufe plus 1,5 m). Bußgeld bis 50.000 €.
Postleitzahlen in Frechen50226
Quellestadt-frechen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Frechen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Frechen außerdem gilt

Auch in Frechen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Frechen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Frechen eine Baumschutzsatzung: In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen schon ab 50 cm; geschützt sind auch freiwachsende Hecken ab 2 m Höhe und 5 m Länge. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Frechen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Frechen gehen an die Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz)

Rathaus, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen

Telefon: 02234 501-1284

E-Mail: baumschutz@stadt-frechen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises

Internetseite

So läuft eine Fällung in Frechen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Frechen geschützt.
  2. Antrag bei der Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Frechen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Hürth, Pulheim, Köln, Wesseling, Niederkassel.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
HürthBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz direkt darunter gemessen), einschließlich …
PulheimBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem …
KölnBaumschutzsatzungIn Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe.
WesselingBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 80 cm, Nadelbäume ab 100 cm und Hochstamm-Obstbäume ab 40 cm Stammumfang, jeweils in 1 m Höhe (bei tieferem …
Rommerskirchenkeine Satzung–
NiederkasselBaumschutzsatzungIn Niederkassel sind langsam wachsende und raumbildende Bäume wie Ahorn, Buche, Eiche, Linde, Eibe oder Walnuss ab 60 cm Stammumfang …

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In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Frechen gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Frechen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Frechen fällt. In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen schon ab 50 cm; geschützt sind auch freiwachsende Hecken ab 2 m Höhe und 5 m Länge. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Frechen geschützt?

In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden Kronen schon ab 50 cm; geschützt sind auch freiwachsende Hecken ab 2 m Höhe und 5 m Länge. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Frechen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Frechen gilt: Ausgenommen sind Obstbäume (außer Walnuss, Esskastanie und Baumhasel), Fichten, Thuja/Lebensbaum, (Schein-)Zypressen (außer Sumpfzypresse); Wald (aber nicht Wald auf Hausgrundstücken); Gehölze in Erwerbsbaumschulen und Gärtnereien sowie in Kleingärten. Auf Privatgrundstücken außerdem Bäume, die näher als 3 m an der Außenwand eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen stehen, sofern sie nicht im Bebauungsplan festgesetzt sind. Garagen, Schuppen und Gartenlauben zählen dabei nicht als solche Gebäude. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Frechen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Frechen gehen an die Stadt Frechen, Stadtreinigung, Grün und Umwelt (Sachgebiet Grün / Baumschutz). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.

Muss ich in Frechen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Frechen gilt: Je angefangene 80 cm Stammumfang des gefällten Baums ist ein Ersatzbaum mit 20/25 cm Stammumfang aus der Artenliste zu pflanzen, auf demselben Grundstück. Bei mehrstämmigen Bäumen ist bis 150 cm Summe ein Baum zu pflanzen, je weitere angefangene 100 cm ein zusätzlicher. Für Hecken ist je Meter ein Gehölz 100/125 cm zu pflanzen. Ist kein Ersatz möglich, kostet die Ausgleichszahlung 1.500 € je Ersatzbaum.

Welche Strafe droht, wenn ich in Frechen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Frechen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Frechen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Droht ein geschützter Baum in Frechen unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Frechen.