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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Rommerskirchen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Kreis Neuss · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 64 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche (Stand Oktober 2026) wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; vollständig belegt ist das nicht. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Rommerskirchen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss.

Gilt in Rommerskirchen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Rommerskirchen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in RommerskirchenNein, keine Satzung
BesonderheitenDie Ortsrechtssammlung der Gemeinde Rommerskirchen (Gruppen A bis K) enthält keine Baumschutzsatzung. Die Gemeinde weist allerdings darauf hin, dass die Sammlung nur der Orientierung dient. Eine eigene Seite oder Stelle zum Baumschutz nennt die Gemeinde online nicht. Ob es früher eine Satzung gab und seit wann sie aufgehoben ist, ist nicht bekannt. Es gilt also nur das allgemeine Naturschutzrecht. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Im Außenbereich und bei Artenschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig. Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, können zusätzlich geschützt sein. Ein eigenes Fachamt für Bäume nennt die Gemeinde nicht; Anfragen gehen an die Gemeindeverwaltung.
Postleitzahlen in Rommerskirchen41569
Nächste Kommune mit SatzungGrevenbroich, rund 6 km von Rommerskirchen entfernt (Luftlinie)
Quellerommerskirchen.de, abgerufen Oktober 2026

Eine Baumschutzsatzung für Rommerskirchen haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Rommerskirchen nachfragen.

Was beim Baumfällen in Rommerskirchen außerdem gilt

Auch in Rommerskirchen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Rommerskirchen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Rommerskirchen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Rommerskirchen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Rommerskirchen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Gemeinde Rommerskirchen, Gemeindeverwaltung

Rathaus, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen

Telefon: 02183 800-0

E-Mail: info@rommerskirchen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde und Forst (Umweltamt)

Oberstraße 91, 41460 Neuss (Kreisverwaltung)

Telefon: 02131 928-0

E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Rommerskirchen haben 6 eine Baumschutzsatzung: Grevenbroich, Dormagen, Pulheim, Neuss, Monheim am Rhein, Korschenbroich.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
GrevenbroichBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
DormagenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
PulheimBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem …
NeussBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
Monheim am RheinBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe.
KorschenbroichBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Rommerskirchen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich in Rommerskirchen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Rommerskirchen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Rommerskirchen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Rommerskirchen ohne Genehmigung fällen?

Weil Rommerskirchen nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Rommerskirchen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Rommerskirchen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Rommerskirchen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Rommerskirchen, Gemeindeverwaltung.