Gilt in Rommerskirchen eine Baumschutzsatzung?
Nein, Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Rommerskirchen | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Die Ortsrechtssammlung der Gemeinde Rommerskirchen (Gruppen A bis K) enthält keine Baumschutzsatzung. Die Gemeinde weist allerdings darauf hin, dass die Sammlung nur der Orientierung dient. Eine eigene Seite oder Stelle zum Baumschutz nennt die Gemeinde online nicht. Ob es früher eine Satzung gab und seit wann sie aufgehoben ist, ist nicht bekannt. Es gilt also nur das allgemeine Naturschutzrecht. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Im Außenbereich und bei Artenschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig. Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, können zusätzlich geschützt sein. Ein eigenes Fachamt für Bäume nennt die Gemeinde nicht; Anfragen gehen an die Gemeindeverwaltung. |
| Postleitzahlen in Rommerskirchen | 41569 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Grevenbroich, rund 6 km von Rommerskirchen entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | rommerskirchen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Eine Baumschutzsatzung für Rommerskirchen haben wir nicht gefunden, das ist aber nicht vollständig belegt. Bitte vor einer Fällung bei der Verwaltung von Rommerskirchen nachfragen.
Was beim Baumfällen in Rommerskirchen außerdem gilt
Auch in Rommerskirchen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Rommerskirchen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Rommerskirchen
Ohne Baumschutzsatzung ist in Rommerskirchen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Rommerskirchen.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Rommerskirchen, Gemeindeverwaltung
Rathaus, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen
Telefon: 02183 800-0
E-Mail: info@rommerskirchen.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde und Forst (Umweltamt)
Oberstraße 91, 41460 Neuss (Kreisverwaltung)
Telefon: 02131 928-0
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Rommerskirchen haben 6 eine Baumschutzsatzung: Grevenbroich, Dormagen, Pulheim, Neuss, Monheim am Rhein, Korschenbroich.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Grevenbroich | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Dormagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Pulheim | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem … |
| Neuss | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Monheim am Rhein | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Korschenbroich | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Rommerskirchen gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Rommerskirchen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Rommerskirchen hat nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Rommerskirchen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Rommerskirchen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Rommerskirchen ohne Genehmigung fällen?
Weil Rommerskirchen nach bisheriger Recherche wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Rommerskirchen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Rommerskirchen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Rommerskirchen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Rommerskirchen, Gemeindeverwaltung.