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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Dormagen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rhein-Kreis Neuss · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 56 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

In Dormagen gilt eine Baumschutzsatzung („Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Dormagen“). Geschützt sind in Dormagen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume dürfen in Dormagen nur mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Zuständig: Technische Betriebe Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz. Ganzjährig geschützt sind besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

Gilt in Dormagen eine Baumschutzsatzung?

Ja, in Dormagen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:

Baumschutzsatzung in Dormagen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in DormagenJa, es gilt eine Satzung
BezeichnungSatzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) der Stadt Dormagen, Ortsrecht TBD/3.01
FassungSatzung vom 02.11.2021 (Ratsbeschluss 28.10.2021), bekannt gemacht im Rheinischen Anzeiger Nr. 45/2021 vom 06.11.2021, in Kraft am Tag danach. Die Ortsrecht-Seite der Stadt führt sie als aktuelle Fassung (Stand Oktober 2026).
Geschützte Bäume in DormagenGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 80 cm erreichen und ein Stamm mindestens 30 cm hat. Alleen, Baumreihen und Baumgruppen mit mindestens drei Bäumen über 50 cm sind geschützt; dann gilt der Schutz für jeden Baum darin ab 30 cm. Außerdem geschützt sind Bäume, die laut Bebauungsplan zu erhalten sind, und Ersatzpflanzungen. Ginkgo, Eibe, Walnuss und Esskastanie sind geschützt. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten.
AusgenommenAusgenommen sind Birken und Pappeln (heimische Zitter- und Schwarzpappeln aber nicht), Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Nadelgehölze außer Eibe. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grünfläche unter einem Landschaftsplan sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind ordnungsgemäße Pflege und Maßnahmen von Baumschulen und Gärtnereien. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht.
Genehmigung in DormagenAusnahme oder Befreiung schriftlich bei der Stadt (Technische Betriebe Dormagen, Grünflächen) beantragen, mit dem Formular „Antrag Baumfällgenehmigung“ aus dem Kommunalportal. Beizulegen ist ein Lageplan mit allen geschützten Bäumen des Grundstücks (Standort, Art, Stammumfang, Kronendurchmesser). Im Antrag den Ausnahmegrund begründen und den geplanten Zeitpunkt nennen. Die Entscheidung ergeht schriftlich, auch mit Auflagen wie Fristen. Gründe sind u. a. Gefahr, Krankheit, Bauvorhaben und unzumutbare Verschattung von Fenstern. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag. Eine Gebühr nennen weder Satzung noch Kommunalportal.
Ersatzpflanzung in DormagenEine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen eines Bauvorhabens und bei Befreiungen, ebenso nach unerlaubter Fällung. Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums ist 1 Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Wächst er nicht an, ist neu zu pflanzen. Ist keine Pflanzung möglich oder wird sie nicht erbracht, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
BesonderheitenKronenschnitt: Verboten ist auch, den Aufbau wesentlich zu verändern, also das charakteristische Aussehen erheblich zu ändern oder das Wachstum zu beeinträchtigen. Ein starker Rückschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig, ordnungsgemäße Pflege ist frei. Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden; die Maßnahme ist unverzüglich anzuzeigen. Der Wurzel- und Kronenbereich ist mitgeschützt (z. B. gegen Versiegelung oder Abgrabungen). Bußgeld bis 50.000 €. Laut Kommunalportal ist für die Satzung die Abteilung Grünflächen zuständig. Im Außenbereich ist nach dem Kommunalportal zusätzlich die Naturschutzbehörde (Kreis) zuständig.
Postleitzahlen in Dormagen41539, 41540, 41541, 41542
Quelledormagen.de, abgerufen Oktober 2026

Stammumfang-Check für Dormagen

Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.

Ich habe gemessen

Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.

Was beim Baumfällen in Dormagen außerdem gilt

Auch in Dormagen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Dormagen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Zusätzlich gilt in Dormagen eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Dormagen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Dormagen

Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Dormagen gehen an die Technischen Betriebe Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.

Baumschutzsatzung, Fällanträge

Technische Betriebe Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz

Technisches Rathaus, Mathias-Giesen-Str. 11, 41540 Dormagen

Telefon: 02133 257-6544

E-Mail: jens.wolf@tb-dormagen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde und Forst (Umweltamt)

Oberstraße 91, 41460 Neuss (Kreisverwaltung)

Telefon: 02131 928-0

E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de

Internetseite

So läuft eine Fällung in Dormagen ab

  1. Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Dormagen geschützt.
  2. Antrag bei den Technischen Betrieben Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
  3. Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Dormagen haben 4 eine Baumschutzsatzung: Monheim am Rhein, Neuss, Pulheim, Grevenbroich.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Monheim am RheinBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe.
Rommerskirchenkeine Satzung–
NeussBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).
PulheimBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem …
Langenfeld (Rheinland)keine Satzung–
GrevenbroichBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Dormagen gehört dazu.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Dormagen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Dormagen fällt. Geschützt sind in Dormagen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Den Antrag stellen Sie bei den Technischen Betrieben Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Dormagen geschützt?

Geschützt sind in Dormagen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.

Welche Bäume darf ich in Dormagen ohne Genehmigung fällen?

Nach der Baumschutzsatzung von Dormagen gilt: Ausgenommen sind Birken und Pappeln (heimische Zitter- und Schwarzpappeln aber nicht), Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie, Nadelgehölze außer Eibe. Ausgenommen sind außerdem Wald, Bebauungsplan-Flächen mit Land-/Forstwirtschaft oder Grünfläche unter einem Landschaftsplan sowie Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile mit eigenen Regeln. Frei sind ordnungsgemäße Pflege und Maßnahmen von Baumschulen und Gärtnereien. Eine Ausnahme nach Grundstücksgröße oder Hausabstand gibt es nicht. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.

Wer ist in Dormagen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Anträge nach der Baumschutzsatzung von Dormagen gehen an die Technischen Betriebe Dormagen (TBD), Fachbereich Grünflächen – Baumschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig.

Muss ich in Dormagen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?

Nach der Baumschutzsatzung von Dormagen gilt: Eine Ersatzpflanzung ist Pflicht bei Ausnahmen wegen eines Bauvorhabens und bei Befreiungen, ebenso nach unerlaubter Fällung. Bis 150 cm Stammumfang des gefällten Baums ist 1 Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jeden weiteren angefangenen Meter ein zusätzlicher Baum. Wächst er nicht an, ist neu zu pflanzen. Ist keine Pflanzung möglich oder wird sie nicht erbracht, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Wert des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkostenpauschale.

Welche Strafe droht, wenn ich in Dormagen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?

Wer in Dormagen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.

Darf ich in Dormagen einen gefährlichen Baum sofort fällen?

Die Baumschutzsatzung von Dormagen regelt das so: Bei gegenwärtiger Gefahr darf sofort gehandelt werden; die Maßnahme ist unverzüglich anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.