Gilt in Monheim am Rhein eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Monheim am Rhein gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Monheim am Rhein | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baum- und Heckenbestandes der Stadt Monheim am Rhein (Baum- und Heckenschutzsatzung), Ortsrecht 66.4 |
| Fassung | Vom 14.04.2000 in der Fassung vom 18.07.2002, in Kraft seit 20.07.2002; Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 2 vom 01.10.2002 |
| Geschützte Bäume in Monheim am Rhein | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. Liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stammumfänge zusammen 80 cm ergeben und mindestens ein Stamm 30 cm hat. Zusätzlich geschützt sind Hecken ab 80 cm Höhe, Bäume, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind, und Ersatzpflanzungen. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Private Hausgärten jeder Größe fallen nicht unter die Satzung. Private Hausgärten sind laut Verwaltungsvorschrift selbstgenutzte Gärten an Ein- und Zweifamilienhäusern, Gärten an Eigentumswohnungen mit Sondernutzungsrecht und zugeordnete Mietergärten. Geschützt bleiben Gemeinschaftsflächen ohne Sonderregelung und nicht zugeordnete Freiflächen in Mietwohnanlagen. Ausgenommen sind außerdem Obstbäume, die dem Erwerb dienen (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt), und Wald. Eine Ausnahme ist unter anderem zu genehmigen bei Grundstücken unter 300 m², beim Umbau von Nadel- zu Laubholz (nicht bei Eiben), bei unzumutbarer Verschattung von Fenstern und bei Sichtschutzreihen aus mehr als 5 Bäumen. |
| Genehmigung in Monheim am Rhein | Schriftlicher Antrag auf Ausnahme oder Befreiung bei der Stadt Monheim am Rhein. Für Fällanträge nennt die Stadt die E-Mail ausnahmegenehmigung_gruen@monheim.de. Die Gründe muss der Antragsteller nachweisen. Die Entscheidung ergeht schriftlich. Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag, mit Bäumen und Hecken im Lageplan. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Monheim am Rhein | Ersatzbäume sind als Hochstamm mit mindestens 20 cm Stammumfang oder als Solitär mit mindestens 3,5 m Höhe zu pflanzen. Die Stammumfänge der Ersatzbäume müssen zusammen mindestens 25 % des Umfangs der gefällten Bäume ergeben. Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Auf Grundstücken unter 500 m² genügt 1 Ersatzbaum je gefälltem Baum. Unter 300 m² ist ohne Begründung eine Ausgleichszahlung statt Pflanzung möglich. Nadelbäume sind als Ersatz nicht zulässig, außer Eiben. Für Hecken muss mindestens gleich lang Laubholzhecke nachgepflanzt werden. Für die Ausgleichszahlung gilt: Wert des Ersatzgehölzes plus 30 % Pflanzkostenpauschale. |
| Besonderheiten | Verboten ist auch, den Aufbau wesentlich zu verändern, also Eingriffe, die das Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Ein starker Kronenschnitt ist deshalb genehmigungspflichtig. Ordnungsgemäße Pflege ist erlaubt. Eine akute Gefahr darf sofort abgewehrt werden, muss aber unverzüglich gemeldet werden. Bußgeld bis 50.000 €. Die Satzung nennt noch das alte Landschaftsgesetz als Rechtsgrundlage, steht aber weiter im Ortsrecht der Stadt. Selbstgenutzte Hausgärten sind von der Satzung ausgenommen. |
| Postleitzahlen in Monheim am Rhein | 40789 |
| Quelle | monheim.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Monheim am Rhein
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Monheim am Rhein außerdem gilt
Auch in Monheim am Rhein gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Monheim am Rhein jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Monheim am Rhein eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Monheim am Rhein Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Monheim am Rhein
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Monheim am Rhein gehen an die Stadt Monheim am Rhein, Abteilung Grünflächen und Spielplätze; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Monheim am Rhein, Abteilung Grünflächen und Spielplätze
Rathausplatz 2, 40789 Monheim am Rhein
Telefon: 02173 951-0
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin
Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-2811
So läuft eine Fällung in Monheim am Rhein ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Monheim am Rhein geschützt.
- Antrag bei der Stadt Monheim am Rhein, Abteilung Grünflächen und Spielplätze. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Monheim am Rhein haben 4 eine Baumschutzsatzung: Dormagen, Hilden, Leichlingen, Pulheim.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Langenfeld (Rheinland) | keine Satzung | – |
| Dormagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Hilden | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Leverkusen | keine Satzung | – |
| Leichlingen | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Pulheim | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem … |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Monheim am Rhein gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Monheim am Rhein eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Monheim am Rhein fällt. Geschützt sind in Monheim am Rhein Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Monheim am Rhein, Abteilung Grünflächen und Spielplätze. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Monheim am Rhein geschützt?
Geschützt sind in Monheim am Rhein Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Monheim am Rhein ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Monheim am Rhein gilt: Private Hausgärten jeder Größe fallen nicht unter die Satzung. Private Hausgärten sind laut Verwaltungsvorschrift selbstgenutzte Gärten an Ein- und Zweifamilienhäusern, Gärten an Eigentumswohnungen mit Sondernutzungsrecht und zugeordnete Mietergärten. Geschützt bleiben Gemeinschaftsflächen ohne Sonderregelung und nicht zugeordnete Freiflächen in Mietwohnanlagen. Ausgenommen sind außerdem Obstbäume, die dem Erwerb dienen (Walnuss und Esskastanie bleiben geschützt), und Wald. Eine Ausnahme ist unter anderem zu genehmigen bei Grundstücken unter 300 m², beim Umbau von Nadel- zu Laubholz (nicht bei Eiben), bei unzumutbarer Verschattung von Fenstern und bei Sichtschutzreihen aus mehr als 5 Bäumen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Monheim am Rhein für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Monheim am Rhein gehen an die Stadt Monheim am Rhein, Abteilung Grünflächen und Spielplätze. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig.
Muss ich in Monheim am Rhein nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Monheim am Rhein gilt: Ersatzbäume sind als Hochstamm mit mindestens 20 cm Stammumfang oder als Solitär mit mindestens 3,5 m Höhe zu pflanzen. Die Stammumfänge der Ersatzbäume müssen zusammen mindestens 25 % des Umfangs der gefällten Bäume ergeben. Wächst ein Baum nicht an, muss neu gepflanzt werden. Auf Grundstücken unter 500 m² genügt 1 Ersatzbaum je gefälltem Baum. Unter 300 m² ist ohne Begründung eine Ausgleichszahlung statt Pflanzung möglich. Nadelbäume sind als Ersatz nicht zulässig, außer Eiben. Für Hecken muss mindestens gleich lang Laubholzhecke nachgepflanzt werden. Für die Ausgleichszahlung gilt: Wert des Ersatzgehölzes plus 30 % Pflanzkostenpauschale.
Welche Strafe droht, wenn ich in Monheim am Rhein einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Monheim am Rhein einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Monheim am Rhein einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Monheim am Rhein regelt das so: Eine akute Gefahr darf sofort abgewehrt werden, muss aber unverzüglich gemeldet werden. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.