Gilt in Pulheim eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Pulheim gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Pulheim | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Pulheim (BaumS) vom 14.03.2014 |
| Fassung | Einschließlich 5. Änderung vom 01.04.2025 (Änderungen 2015, 04.03.2024, 12.06.2024, 26.07.2024, 01.04.2025) |
| Geschützte Bäume in Pulheim | Die Satzung gilt im bebauten Ortsbereich und in Bebauungsplänen. Geschützt sind Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem Lebensraum. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen mindestens 140 cm messen und einer mindestens 30 cm. Bebauungsplan-Bäume und Ersatzpflanzungen sind immer geschützt. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind Erwerbsobstbäume; Pappeln außer Schwarzpappel; Nadelbäume außer Kiefer, Eibe und Weißtanne; Kirschlorbeer. Birken, wenn sie nicht als Allee, Reihe oder Gruppe ortsbildprägend sind. Ausgenommen sind auf Privatgrundstücken Bäume näher als 5 m an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes mit Aufenthaltsräumen, gemessen von der Gebäudekante zur Stammmitte in 1 m Höhe (Garagen, Schuppen usw. zählen nicht). Die Ausnahme für hausnahe Bäume gilt nicht, wenn das Haus näher als 5 m an einen bereits geschützten Baum gebaut wurde, und nicht für im Bebauungsplan festgesetzte Bäume. Wald ist ausgenommen. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege und Gefahrenabwehr (sofort anzeigen). |
| Genehmigung in Pulheim | Schriftlicher Antrag, formlos möglich, beim Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz mit Standort, Baumart, Stammumfang, Höhe und Grund. Über Ausnahmen entscheidet die Verwaltung (Bürgermeister), über Befreiungen der Umweltausschuss. Gebührenfrei: Für Bescheide nach der Satzung wird keine Gebühr erhoben (§ 14). Bei Bauvorhaben gehört der Antrag zum Bauantrag. |
| Ersatzpflanzung in Pulheim | Bei Ausnahme wegen Verschattung oder Bauvorhaben sowie bei Befreiung ist je Baum ein Ersatzbaum derselben oder gleichwertiger standortgerechter Art mit mindestens 15 cm Stammumfang zu pflanzen. War der gefällte Baum über 2 m stark, muss der Ersatzbaum 20 cm haben. Die Pflanzung ist dem Amt schriftlich anzuzeigen. Ist kein Ersatz möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Marktpreis des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkosten. |
| Besonderheiten | Kronenschnitt: Verboten ist, das Kronenvolumen um mehr als ein Drittel zu reduzieren oder das charakteristische Aussehen erheblich zu verändern. Darüber hinausgehende Rückschnitte sind genehmigungspflichtig, fachgerechte Pflege ist erlaubt. Eine Ausnahme ist auch möglich, wenn Fenster oder vorhandene Solaranlagen unzumutbar verschattet werden. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Pulheim | 50259 |
| Quelle | pulheim.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Pulheim
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Pulheim außerdem gilt
Auch in Pulheim gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Pulheim jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Pulheim eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Pulheim Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem Lebensraum. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Pulheim
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Pulheim gehen an die Stadt Pulheim, Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Pulheim, Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz
Rathaus, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Telefon: 02238 808-672
E-Mail: oliver.schloesser@pulheim.de
So läuft eine Fällung in Pulheim ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Pulheim geschützt.
- Antrag bei der Stadt Pulheim, Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Pulheim haben 5 eine Baumschutzsatzung: Frechen, Dormagen, Monheim am Rhein, Köln, Grevenbroich.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Rommerskirchen | keine Satzung | – |
| Frechen | Baumschutzsatzung | In Frechen sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe, in Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit sich berührenden … |
| Dormagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Monheim am Rhein | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Köln | Baumschutzsatzung | In Köln sind Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume ab 130 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Grevenbroich | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Pulheim gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Pulheim eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Pulheim fällt. Geschützt sind in Pulheim Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem Lebensraum. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Pulheim, Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Pulheim geschützt?
Geschützt sind in Pulheim Bäume ab 140 cm Stammumfang in 1 m Höhe (bei tieferem Kronenansatz darunter gemessen), samt ober- und unterirdischem Lebensraum. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Pulheim ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Pulheim gilt: Ausgenommen sind Erwerbsobstbäume; Pappeln außer Schwarzpappel; Nadelbäume außer Kiefer, Eibe und Weißtanne; Kirschlorbeer. Birken, wenn sie nicht als Allee, Reihe oder Gruppe ortsbildprägend sind. Ausgenommen sind auf Privatgrundstücken Bäume näher als 5 m an der Außenwand eines bestehenden Gebäudes mit Aufenthaltsräumen, gemessen von der Gebäudekante zur Stammmitte in 1 m Höhe (Garagen, Schuppen usw. zählen nicht). Die Ausnahme für hausnahe Bäume gilt nicht, wenn das Haus näher als 5 m an einen bereits geschützten Baum gebaut wurde, und nicht für im Bebauungsplan festgesetzte Bäume. Wald ist ausgenommen. Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege und Gefahrenabwehr (sofort anzeigen). Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Pulheim?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Pulheim gilt: Gebührenfrei. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Pulheim für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Pulheim gehen an die Stadt Pulheim, Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig.
Muss ich in Pulheim nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Pulheim gilt: Bei Ausnahme wegen Verschattung oder Bauvorhaben sowie bei Befreiung ist je Baum ein Ersatzbaum derselben oder gleichwertiger standortgerechter Art mit mindestens 15 cm Stammumfang zu pflanzen. War der gefällte Baum über 2 m stark, muss der Ersatzbaum 20 cm haben. Die Pflanzung ist dem Amt schriftlich anzuzeigen. Ist kein Ersatz möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: Marktpreis des Ersatzbaums plus 30 % Pflanzkosten.
Welche Strafe droht, wenn ich in Pulheim einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Pulheim einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Pulheim einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Pulheim regelt das so: Erlaubt sind ordnungsgemäße Pflege und Gefahrenabwehr (sofort anzeigen). Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.