Gilt in Langenfeld (Rheinland) eine Baumschutzsatzung?
Nein, Langenfeld (Rheinland) hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Langenfeld (Rheinland) | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt (91 Einträge, Stand 2026) enthält keine Baumschutzsatzung. Laut NABU-Kreisverband Mettmann gibt es trotz mehrerer Versuche keine Satzung; ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. Die Grün- und Gestaltungssatzung (Ortsrecht 04.16, Fassung vom 31.03.2026) regelt nur die Begrünung bei Bauvorhaben und schützt keine bestehenden Bäume; zuständig dafür ist die Bauaufsicht (bauaufsicht@langenfeld.de). Für Natur- und Landschaftsschutz verweist die Stadt auf die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Goldberger Straße 30, 40822 Mettmann, Tel. 02104 99-2812, verwaltung-unb@kreis-mettmann.de. |
| Postleitzahlen in Langenfeld (Rheinland) | 40764 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Monheim am Rhein, rund 4 km von Langenfeld (Rheinland) entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | langenfeld.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Langenfeld (Rheinland) außerdem gilt
Auch in Langenfeld (Rheinland) gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Langenfeld (Rheinland) jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Langenfeld (Rheinland) hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Langenfeld (Rheinland)
Ohne Baumschutzsatzung ist in Langenfeld (Rheinland) für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Langenfeld (Rheinland).
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Stadt Langenfeld Rhld., Der Bürgermeister
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld
Telefon: 02173 794-0
E-Mail: info@langenfeld.de
Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin
Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann
Telefon: 02104 99-2811
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Langenfeld (Rheinland) haben 5 eine Baumschutzsatzung: Monheim am Rhein, Hilden, Leichlingen, Solingen, Dormagen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Monheim am Rhein | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Hilden | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Leverkusen | keine Satzung | – |
| Leichlingen | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Solingen | Baumschutzsatzung | In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Dormagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung
In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Langenfeld (Rheinland) gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Langenfeld (Rheinland) eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Langenfeld (Rheinland) hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Langenfeld (Rheinland) Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Langenfeld (Rheinland), Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Langenfeld (Rheinland) ohne Genehmigung fällen?
Weil Langenfeld (Rheinland) keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Langenfeld (Rheinland) in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Langenfeld (Rheinland) für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Langenfeld (Rheinland) bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Langenfeld Rhld., Der Bürgermeister.