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Baumpflege-RatgeberHagen · Ruhrgebiet · Sauerland

Baum fällen in Langenfeld (Rheinland): Baumschutzsatzung und Genehmigung

Kreis Mettmann · Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung · rund 46 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Langenfeld (Rheinland) hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Langenfeld (Rheinland) deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.

Gilt in Langenfeld (Rheinland) eine Baumschutzsatzung?

Nein, Langenfeld (Rheinland) hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Langenfeld (Rheinland) – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in Langenfeld (Rheinland)Nein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrechtsverzeichnis der Stadt (91 Einträge, Stand 2026) enthält keine Baumschutzsatzung. Laut NABU-Kreisverband Mettmann gibt es trotz mehrerer Versuche keine Satzung; ein Aufhebungsdatum ist nicht bekannt. Die Grün- und Gestaltungssatzung (Ortsrecht 04.16, Fassung vom 31.03.2026) regelt nur die Begrünung bei Bauvorhaben und schützt keine bestehenden Bäume; zuständig dafür ist die Bauaufsicht (bauaufsicht@langenfeld.de). Für Natur- und Landschaftsschutz verweist die Stadt auf die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Goldberger Straße 30, 40822 Mettmann, Tel. 02104 99-2812, verwaltung-unb@kreis-mettmann.de.
Postleitzahlen in Langenfeld (Rheinland)40764
Nächste Kommune mit SatzungMonheim am Rhein, rund 4 km von Langenfeld (Rheinland) entfernt (Luftlinie)
Quellelangenfeld.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Langenfeld (Rheinland) außerdem gilt

Auch in Langenfeld (Rheinland) gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Langenfeld (Rheinland) jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Langenfeld (Rheinland) hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Langenfeld (Rheinland)

Ohne Baumschutzsatzung ist in Langenfeld (Rheinland) für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Langenfeld (Rheinland).

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Langenfeld Rhld., Der Bürgermeister

Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld

Telefon: 02173 794-0

E-Mail: info@langenfeld.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde (Landschaftsplanung), Kreis Mettmann – Die Landrätin

Goldberger Straße 30, Verwaltungsgebäude 3, 40822 Mettmann

Telefon: 02104 99-2811

E-Mail: landschaftsplanung@kreis-mettmann.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Langenfeld (Rheinland) haben 5 eine Baumschutzsatzung: Monheim am Rhein, Hilden, Leichlingen, Solingen, Dormagen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
Monheim am RheinBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang bzw. 25 cm Stammdurchmesser, gemessen in 100 cm Höhe.
HildenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Leverkusenkeine Satzung–
LeichlingenBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen
SolingenBaumschutzsatzungIn Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe.
DormagenBaumschutzsatzungGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen).

Bäume in der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

In der Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung haben nach unserer Recherche 25 von 35 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung; Langenfeld (Rheinland) gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Rheinland: Düsseldorf, Köln und Umgebung

Häufige Fragen

Brauche ich in Langenfeld (Rheinland) eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Langenfeld (Rheinland) hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Langenfeld (Rheinland) Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Langenfeld (Rheinland), Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Langenfeld (Rheinland) ohne Genehmigung fällen?

Weil Langenfeld (Rheinland) keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Langenfeld (Rheinland) in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Langenfeld (Rheinland) für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Langenfeld (Rheinland) bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Langenfeld Rhld., Der Bürgermeister.