Gilt in Solingen eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Solingen gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Solingen | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Baumschutzsatzung der Stadt Solingen |
| Fassung | 12.04.2011 |
| Geschützte Bäume in Solingen | Geschützt sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Geschützt sind Obstbäume ab 80 cm, wenn der Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 40 cm misst und alle zusammen 80 cm. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind geschlossene Fichtenreihen ab drei Bäumen mit je bis zu 120 cm Stammumfang sowie Bäume bis 120 cm, die weniger als 2,50 m von einem bestehenden Gebäude entfernt stehen. |
| Genehmigung in Solingen | Schriftlicher Antrag bei der Stadt Solingen (Naturschutz) mit Begründung, Lageskizze, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser, auch online als „Fällantrag“ im Serviceportal. Lehnt die Stadt nicht innerhalb eines Monats nach vollständigem Antrag ab, gilt die Genehmigung als erteilt (die Frist kann verlängert werden). Die Genehmigung gilt zwei Jahre. |
| Ersatzpflanzung in Solingen | Bei genehmigter Fällung wegen sonst nicht möglicher Nutzung oder bei Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ein Baum mit 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber gestaffelt mehr; sonst wird eine Ausgleichszahlung fällig. |
| Besonderheiten | Die Satzung gilt in bebauten Ortsteilen, Bebauungsplangebieten und teils auch im Landschaftsplangebiet – nicht im Wald, nicht auf Kleingartenparzellen und nicht innerhalb der Baugrenzen von Bebauungsplänen, die nach dem 30.04.1993 in Kraft getreten sind. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Solingen | 42651, 42653, 42655, 42657, 42659, 42697, 42699, 42719 |
| Quelle | service.solingen.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Solingen
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Solingen außerdem gilt
Auch in Solingen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Solingen jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Solingen eine Baumschutzsatzung: In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Solingen
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Solingen gehen an die Stadt Solingen, Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung (67-4); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Solingen zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Solingen, Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung (67-4)
Bonner Straße 100, 42697 Solingen
Telefon: 0212 290-6549
Untere Naturschutzbehörde
67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung – 67-42 Untere Naturschutzbehörde
Verwaltungsgebäude Bonner Straße 100, 42697 Solingen
Telefon: 0212 290-6549
E-Mail: naturschutz@solingen.de
So läuft eine Fällung in Solingen ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Solingen geschützt.
- Antrag bei der Stadt Solingen, Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung (67-4). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Solingen haben 5 eine Baumschutzsatzung: Haan, Leichlingen, Hilden, Burscheid, Erkrath.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Haan | Baumschutzsatzung | In Haan sind Obstbäume einschließlich Walnuss und Esskastanie ab 60 cm Stammumfang geschützt, sonstige Laubbäume ab 80 cm und Nadelbäume … |
| Leichlingen | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Hilden | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 90 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Burscheid | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Langenfeld (Rheinland) | keine Satzung | – |
| Erkrath | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Solingen gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Solingen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Solingen fällt. In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Solingen, Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung (67-4). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Solingen geschützt?
In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Solingen ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Solingen gilt: Ausgenommen sind geschlossene Fichtenreihen ab drei Bäumen mit je bis zu 120 cm Stammumfang sowie Bäume bis 120 cm, die weniger als 2,50 m von einem bestehenden Gebäude entfernt stehen. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Solingen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Solingen gehen an die Stadt Solingen, Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung (67-4). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Solingen zuständig.
Muss ich in Solingen nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Solingen gilt: Bei genehmigter Fällung wegen sonst nicht möglicher Nutzung oder bei Befreiung ist für einen Baum bis 150 cm Stammumfang ein Baum mit 18–20 cm Stammumfang zu pflanzen, darüber gestaffelt mehr; sonst wird eine Ausgleichszahlung fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Solingen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Solingen einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Solingen einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Solingen unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Solingen.