Gilt in Burscheid eine Baumschutzsatzung?
Ja, aber ohne allgemeinen Schutz nach Stammumfang: In Burscheid sind nur die im Verzeichnis der Satzung einzeln aufgeführten Bäume geschützt (rund 20 Positionen auf städtischen Flächen und 6 auf anderen Grundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Burscheid | Ja, aber nur für einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
|---|---|
| Bezeichnung | Satzung zum Schutz besonders wertvoller Bäume in der Stadt Burscheid (Ortsrechtsverzeichnis Nr. 46) |
| Fassung | Ratsbeschluss 11.12.2012, in Kraft seit 23.12.2012. Das Verzeichnis wurde dreimal geändert, zuletzt per Ratsbeschluss 17.12.2024 (in Kraft 07.01.2025). Die Satzung steht im aktuellen Ortsrecht (Stand Oktober 2026). |
| Geschützte Bäume in Burscheid | Geschützt sind nur die einzeln im Verzeichnis aufgeführten Bäume (Lage mit Flurstück, Übersichtspläne 1:5.000). Im Verzeichnis stehen rund 20 Positionen auf städtischen Flächen (z. B. Luchtenberg-Richartz-Park, Friedhof, Schulberg) und 6 auf anderen Grundstücken: Füllsichel/Finkenweg (Platane), Füllsichel 19 (Blutbuche), Hauptstraße 88 (Kastanie), kath. Kirche Höhestraße (2 Kastanien), Höhestraße gegenüber Tankstelle (5 Linden), Hauptstraße 91 (Eibe). Alle anderen Bäume sind durch diese Satzung nicht geschützt; einen Stammumfang als Schwelle gibt es nicht. Die Satzung gilt im Innenbereich und in Bebauungsplangebieten. |
| Ausgenommen | Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Verzeichnis stehen. Die Stadt sagt selbst, dass sie keine Baumschutzsatzung erlassen hat; ob ein Baum im privaten Haus- oder Kleingarten gefällt wird, entscheiden grundsätzlich die Eigentümer. |
| Genehmigung in Burscheid | Ausnahme oder Befreiung schriftlich mit Begründung bei der Stadt Burscheid beantragen. Beizufügen ist ein Lageplan 1:500 mit Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser; im Einzelfall genügen Lageskizze oder Foto. Ausnahmen sind zu genehmigen bei Gefahr, Krankheit, öffentlich-rechtlicher Pflicht, sonst unmöglicher Bebauung oder unzumutbarer Verschattung von Fenstern. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt, ggf. befristet oder mit Auflagen. Eine Gebühr nennt die Satzung nicht. |
| Ersatzpflanzung in Burscheid | Eine Ersatzpflanzung ist möglich bei Genehmigung wegen Bebauung oder bei Befreiung. Bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) des entfernten Baums ist 1 Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Umfang zu pflanzen, darüber für jeden weiteren angefangenen Meter ein weiterer. Ist die Pflanzung unmöglich oder unterbleibt sie, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale, höchstens der Wert des entfernten Baums. |
| Besonderheiten | Verboten sind auch wesentliche Veränderungen des Aufbaus, also Eingriffe, die das Aussehen erheblich verändern oder das Wachstum beeinträchtigen. Fachgerechte Pflege bleibt erlaubt. Gefahrenmaßnahmen sind unverzüglich anzuzeigen, abgestorbene Bäume vor der Fällung anzuzeigen. Bußgeld bis 50.000 Euro. Unabhängig davon gelten Artenschutz und Landschaftsschutzgebiete; zuständig ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Fachlich zuständig ist laut Satzung der Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften. |
| Postleitzahlen in Burscheid | 51399 |
| Quelle | burscheid.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Burscheid außerdem gilt
Auch in Burscheid gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Burscheid jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Burscheid eine Baumschutzsatzung: In Burscheid sind nur die im Verzeichnis der Satzung einzeln aufgeführten Bäume geschützt (rund 20 Positionen auf städtischen Flächen und 6 auf anderen Grundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Burscheid
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Burscheid gehen an die Stadt Burscheid – Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften (Planung); für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Burscheid – Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften (Planung)
Rathaus, Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid
Telefon: 02174 670-410
E-Mail: planung@burscheid.de
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 13-2525
E-Mail: landschaft@rbk-online.de
So läuft eine Fällung in Burscheid ab
- Im Baumkataster nachsehen und Baum ansehen lassen. Geschützt ist in Burscheid nur, was im Baumkataster der Satzung steht.
- Antrag bei der Stadt Burscheid – Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften (Planung). Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Burscheid haben 2 eine Baumschutzsatzung: Leichlingen, Solingen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Leichlingen | Baumschutzsatzung | nur Bäume auf öffentlichen Flächen |
| Odenthal | keine Satzung | – |
| Wermelskirchen | keine Satzung | – |
| Leverkusen | keine Satzung | – |
| Solingen | Baumschutzsatzung | In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Langenfeld (Rheinland) | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Burscheid gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Burscheid eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Burscheid fällt. In Burscheid sind nur die im Verzeichnis der Satzung einzeln aufgeführten Bäume geschützt (rund 20 Positionen auf städtischen Flächen und 6 auf anderen Grundstücken); alle anderen Bäume fallen nicht unter die Satzung. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Burscheid – Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften (Planung). Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Welche Bäume darf ich in Burscheid ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Burscheid gilt: Ausgenommen sind alle Bäume, die nicht im Verzeichnis stehen. Die Stadt sagt selbst, dass sie keine Baumschutzsatzung erlassen hat; ob ein Baum im privaten Haus- oder Kleingarten gefällt wird, entscheiden grundsätzlich die Eigentümer. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Wer ist in Burscheid für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Burscheid gehen an die Stadt Burscheid – Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften (Planung). Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig.
Muss ich in Burscheid nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Burscheid gilt: Eine Ersatzpflanzung ist möglich bei Genehmigung wegen Bebauung oder bei Befreiung. Bis 150 cm Stammumfang (in 1 m Höhe) des entfernten Baums ist 1 Baum derselben oder gleichwertigen Art mit mindestens 20 cm Umfang zu pflanzen, darüber für jeden weiteren angefangenen Meter ein weiterer. Ist die Pflanzung unmöglich oder unterbleibt sie, ist eine Ausgleichszahlung fällig: Baumwert plus 30 % Pflanzkostenpauschale, höchstens der Wert des entfernten Baums.
Welche Strafe droht, wenn ich in Burscheid einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Burscheid einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Burscheid einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Die Baumschutzsatzung von Burscheid regelt das so: Gefahrenmaßnahmen sind unverzüglich anzuzeigen, abgestorbene Bäume vor der Fällung anzuzeigen. Besetzte Nester und Höhlen bleiben auch dann nach § 44 BNatSchG geschützt.