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Baum fällen in Wermelskirchen: Baumschutzsatzung und Genehmigung

Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisches Land · rund 33 km südwestlich von Hagen · Satzungslage recherchiert Oktober 2026

Kurz gesagt

Wermelskirchen hat nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026) keine Baumschutzsatzung. Für Bäume im privaten Garten brauchen Sie in Wermelskirchen deshalb in der Regel keine kommunale Fällgenehmigung – außer der Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt oder ein Natur- oder Baudenkmal. Ganzjährig geschützt sind aber besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere (§ 44 BNatSchG); für Hecken und für Bäume außerhalb von Wald und Gärten gilt zusätzlich die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). Ansprechpartner für Naturschutzfragen ist die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Gilt in Wermelskirchen eine Baumschutzsatzung?

Nein, Wermelskirchen hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Baumschutzsatzung in Wermelskirchen – das Wichtigste
Baumschutzsatzung in WermelskirchenNein, keine Satzung
BesonderheitenDas Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen (auch das Archiv) enthält keine Baumschutzsatzung. Ob es früher eine gab, ist nicht bekannt. Es gelten die Regeln für Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale; zuständig ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.
Postleitzahlen in Wermelskirchen42929
Nächste Kommune mit SatzungBurscheid, rund 8 km von Wermelskirchen entfernt (Luftlinie)
Quellewermelskirchen.de, abgerufen Oktober 2026

Was beim Baumfällen in Wermelskirchen außerdem gilt

Auch in Wermelskirchen gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.

Fällzeit-Check: Darf ich in Wermelskirchen jetzt fällen?

Wo steht das Gehölz?
Was ist geplant?

Schutzzeit vom 1. März bis 30. September

Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Wermelskirchen hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.

Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.

Zuständige Stellen für Wermelskirchen

Ohne Baumschutzsatzung ist in Wermelskirchen für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Wermelskirchen.

Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft

Stadt Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

Telefon: 02196 710-0

E-Mail: post@wermelskirchen.de

Internetseite

Untere Naturschutzbehörde

Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde

Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202 13-2525

E-Mail: landschaft@rbk-online.de

Internetseite

Baumschutz in den Nachbarorten

Von den 6 Nachbarorten von Wermelskirchen haben 4 eine Baumschutzsatzung: Burscheid, Remscheid, Hückeswagen, Leichlingen.

OrtBaumschutzsatzungGeschützt ab
BurscheidBaumschutzsatzungnur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster)
RemscheidBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, …
HückeswagenBaumschutzsatzungGeschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe.
Kürtenkeine Satzung–
Odenthalkeine Satzung–
LeichlingenBaumschutzsatzungnur Bäume auf öffentlichen Flächen

Bäume in der Region Bergisches Land

In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Wermelskirchen gehört nicht dazu.

Mehr zur Region Bergisches Land

Häufige Fragen

Brauche ich in Wermelskirchen eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?

In der Regel nicht, denn Wermelskirchen hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Wermelskirchen Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Wermelskirchen, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Welche Bäume darf ich in Wermelskirchen ohne Genehmigung fällen?

Weil Wermelskirchen keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Wermelskirchen in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).

Wer ist in Wermelskirchen für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?

Ohne Baumschutzsatzung ist in Wermelskirchen bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Stadt Wermelskirchen.