Gilt in Kürten eine Baumschutzsatzung?
Nein, Kürten hat nach unserer Recherche keine Baumschutzsatzung; in Nordrhein-Westfalen entscheidet jede Gemeinde selbst darüber (§ 49 Landesnaturschutzgesetz NRW).
| Baumschutzsatzung in Kürten | Nein, keine Satzung |
|---|---|
| Besonderheiten | Das Ortsrecht der Gemeinde Kürten enthält keine Baumschutzsatzung. Im Bereich Bauen steht nur die Denkmalbereichssatzung Ortskern Kürten. Ob es früher eine Baumschutzsatzung gab, ist nicht bekannt. Es gelten die Regeln für Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale; zuständig ist dafür die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. |
| Postleitzahlen in Kürten | 51515 |
| Nächste Kommune mit Satzung | Bergisch Gladbach, rund 10 km von Kürten entfernt (Luftlinie) |
| Quelle | kuerten.de, abgerufen Oktober 2026 |
Was beim Baumfällen in Kürten außerdem gilt
Auch in Kürten gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Kürten jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Kürten hat keine Baumschutzsatzung – eine kommunale Fällgenehmigung brauchen Sie in der Regel nicht.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Kürten
Ohne Baumschutzsatzung ist in Kürten für Artenschutz und Fällzeiten die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig; Auskunft zu Bebauungsplänen und Baudenkmälern gibt die Verwaltung von Kürten.
Stadt/Gemeinde: Bebauungsplan, Denkmal, Auskunft
Gemeinde Kürten – Der Bürgermeister
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
Telefon: 02268 939-0
E-Mail: gemeinde@kuerten.de
Untere Naturschutzbehörde
Amt für Planung und Landschaftsschutz, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz – Untere Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 13-2525
E-Mail: landschaft@rbk-online.de
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Kürten haben 3 eine Baumschutzsatzung: Bergisch Gladbach, Overath, Burscheid.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Lindlar | keine Satzung | – |
| Odenthal | keine Satzung | – |
| Wermelskirchen | keine Satzung | – |
| Bergisch Gladbach | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe (liegt der Kronenansatz tiefer, wird direkt darunter gemessen). |
| Overath | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
| Burscheid | Baumschutzsatzung | nur einzeln gelistete Bäume (Baumkataster) |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Kürten gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Kürten eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel nicht, denn Kürten hat keine Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung kann trotzdem nötig sein: Ist der Baum im Bebauungsplan festgesetzt, gibt die Verwaltung von Kürten Auskunft; Baudenkmäler betreut die Untere Denkmalbehörde von Kürten, Naturdenkmäler die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Wald im Sinne des Forstrechts der Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Welche Bäume darf ich in Kürten ohne Genehmigung fällen?
Weil Kürten keine Baumschutzsatzung hat, dürfen Sie Bäume im eigenen Garten in Kürten in der Regel ohne kommunale Genehmigung fällen – ausgenommen Bäume, die ein Bebauungsplan festsetzt, Natur- und Baudenkmäler. Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten dürfen nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar gefällt werden (§ 39 BNatSchG), und besetzte Nester, Baumhöhlen und Fledermausquartiere sind immer geschützt (§ 44 BNatSchG).
Wer ist in Kürten für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Ohne Baumschutzsatzung ist in Kürten bei Nistplätzen, Höhlen, Fledermausquartieren oder Fragen zur Fällzeit die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises Ansprechpartner. Auskunft zu Bäumen im Bebauungsplan gibt die Gemeinde Kürten – Der Bürgermeister.