Gilt in Remscheid eine Baumschutzsatzung?
Ja, in Remscheid gilt eine Baumschutzsatzung nach § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW. Das Wichtigste daraus:
| Baumschutzsatzung in Remscheid | Ja, es gilt eine Satzung |
|---|---|
| Bezeichnung | Baumschutzsatzung der Stadt Remscheid |
| Fassung | 18.12.2017 |
| Geschützte Bäume in Remscheid | Geschützt sind Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Stämme zusammen 120 cm messen und einer mindestens 50 cm. Unabhängig von der Größe geschützt sind Bäume, die ein Bebauungsplan zum Erhalt festsetzt, und Ersatzpflanzungen. |
| Ausgenommen | Robinie, Birke, Pappel, Fichte, Weide (außer Salweide) und Obstbäume – geschützt bleiben aber Walnuss und Esskastanie, laut Stadt auch Wild- und Zierobst. |
| Genehmigung in Remscheid | Schriftlicher Antrag beim Fachdienst Umwelt (Naturschutz) mit Lageplan, Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser, auch online über das Fällantragsformular der Stadt. Die Genehmigung gilt ein Jahr und ist gebührenpflichtig. |
| Ersatzpflanzung in Remscheid | Wird die Fällung für eine sonst nicht mögliche zulässige Nutzung (z. B. Bauvorhaben) genehmigt, ist für einen Baum bis 170 cm Stammumfang ein heimischer Laubbaum mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jede weiteren angefangenen 50 cm ein weiterer Baum; sonst wird eine Ausgleichszahlung fällig. |
| Besonderheiten | Die Satzung gilt nur in den bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten, nicht im Außenbereich, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, im Wald und in Dauerkleingärten. Bußgeld bis 50.000 €. |
| Postleitzahlen in Remscheid | 42853, 42855, 42857, 42859, 42897, 42899 |
| Quelle | remscheid.de, abgerufen Oktober 2026 |
Stammumfang-Check für Remscheid
Messen Sie mit einem Maßband rund um den Stamm, 1 m über dem Boden. Kein Maßband? Den Durchmesser schätzen geht auch.
Orientierung, keine verbindliche Auskunft der Stadt.
Was beim Baumfällen in Remscheid außerdem gilt
Auch in Remscheid gelten bundesweit die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September für Hecken und Bäume außerhalb von Wald und Gärten, der ganzjährige Artenschutz für Nester und Höhlen sowie in NRW der Alleenschutz (§ 41 LNatSchG NRW). Einzelne Bäume können zudem über einen Bebauungsplan, als Naturdenkmal oder im Denkmalbereich geschützt sein. Ausführlich: Wann eine Fällung genehmigt werden muss.
Fällzeit-Check: Darf ich in Remscheid jetzt fällen?
Schutzzeit vom 1. März bis 30. September
Von Oktober bis Februar erlaubt § 39 BNatSchG das Fällen von Bäumen; Baumschutzsatzung und Artenschutz gelten trotzdem. Von März bis September sind Fällungen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten sowie von Hecken und Gebüschen verboten; Bäume im Hausgarten fallen nicht unter das Verbot, müssen aber vorher auf Nester und Höhlen kontrolliert werden (§ 44 BNatSchG). Schonende Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
Zusätzlich gilt in Remscheid eine Baumschutzsatzung: Geschützt sind in Remscheid Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Geschützte Bäume brauchen zu jeder Jahreszeit eine Genehmigung.
Orientierung, keine Rechtsauskunft. Im Zweifel fragen Sie die Untere Naturschutzbehörde.
Zuständige Stellen für Remscheid
Fällanträge nach der Baumschutzsatzung von Remscheid gehen an die Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – Naturschutz; für Nester, Höhlen und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Remscheid zuständig.
Baumschutzsatzung, Fällanträge
Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – Naturschutz
Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon: 02191 16-2838
E-Mail: naturschutz@remscheid.de
Untere Naturschutzbehörde
Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde), Organisationseinheit 3.31
Verwaltungsgebäude Dienstleistungszentrum, Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon: 02191 16-2838
E-Mail: naturschutz@remscheid.de
So läuft eine Fällung in Remscheid ab
- Stammumfang messen und Baum ansehen lassen. Liegt der Baum über der Grenze der Satzung, ist er in Remscheid geschützt.
- Antrag bei der Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – Naturschutz. Mit Fotos, Lageplan, Stammumfang und Begründung; viele Fachbetriebe übernehmen das. Antrag Schritt für Schritt
- Schriftliches Angebot, Termin, Abnahme. Der ganze Ablauf · Seriöses Angebot erkennen
Baumschutz in den Nachbarorten
Von den 6 Nachbarorten von Remscheid haben 4 eine Baumschutzsatzung: Wuppertal, Hückeswagen, Radevormwald, Solingen.
| Ort | Baumschutzsatzung | Geschützt ab |
|---|---|---|
| Wuppertal | Baumschutzsatzung | In Wuppertal sind Laubbäume, Eiben, Ginkgos und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur, wenn ihr … |
| Wermelskirchen | keine Satzung | – |
| Hückeswagen | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Radevormwald | Baumschutzsatzung | Geschützt sind Bäume ab 120 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. |
| Solingen | Baumschutzsatzung | In Solingen sind alle Laub- und Nadelbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 1 m Höhe. |
| Schwelm | keine Satzung | – |
Bäume in der Region Bergisches Land
In der Region Bergisches Land haben nach unserer Recherche 12 von 24 Städten und Gemeinden eine Baumschutzsatzung (davon Leichlingen nur für öffentliche Flächen); Remscheid gehört dazu.
Häufige Fragen
Brauche ich in Remscheid eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Ja, eine Genehmigung (Fällerlaubnis) brauchen Sie, wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung von Remscheid fällt. Geschützt sind in Remscheid Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – Naturschutz. Ist der Baum nicht geschützt, brauchen Sie keine Genehmigung nach der Satzung, müssen aber Fällzeiten und Artenschutz beachten.
Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in Remscheid geschützt?
Geschützt sind in Remscheid Laubbäume, Ginkgo und Eibe ab 120 cm Stammumfang in 1 m Höhe, übrige Nadelbäume ab 270 cm; setzt die Krone tiefer an, wird direkt darunter gemessen. Gemeint ist der Umfang um den Stamm, nicht der Durchmesser; einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit 3,14 malgenommen in den Umfang um.
Welche Bäume darf ich in Remscheid ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung von Remscheid gilt: Robinie, Birke, Pappel, Fichte, Weide (außer Salweide) und Obstbäume – geschützt bleiben aber Walnuss und Esskastanie, laut Stadt auch Wild- und Zierobst. Fällzeiten und Artenschutz gelten trotzdem.
Was kostet eine Fällgenehmigung in Remscheid?
Für eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzsatzung von Remscheid gilt: Gebührenpflichtig. Hinzu kommen gegebenenfalls Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung.
Wer ist in Remscheid für Baumfällgenehmigungen und Baumschutz zuständig?
Anträge nach der Baumschutzsatzung von Remscheid gehen an die Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – Naturschutz. Für den Artenschutz, etwa bei Nistplätzen oder Fledermausquartieren, ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Remscheid zuständig.
Muss ich in Remscheid nach dem Fällen einen neuen Baum pflanzen?
Nach der Baumschutzsatzung von Remscheid gilt: Wird die Fällung für eine sonst nicht mögliche zulässige Nutzung (z. B. Bauvorhaben) genehmigt, ist für einen Baum bis 170 cm Stammumfang ein heimischer Laubbaum mit mindestens 20 cm Stammumfang zu pflanzen, für jede weiteren angefangenen 50 cm ein weiterer Baum; sonst wird eine Ausgleichszahlung fällig.
Welche Strafe droht, wenn ich in Remscheid einen geschützten Baum ohne Genehmigung fälle?
Wer in Remscheid einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, begeht keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Werden dabei Nester oder Baumhöhlen zerstört, kommt ein Bußgeld nach § 69 BNatSchG hinzu.
Darf ich in Remscheid einen gefährlichen Baum sofort fällen?
Droht ein geschützter Baum in Remscheid unmittelbar umzustürzen, erlauben Baumschutzsatzungen in der Regel sofortiges Handeln; die Stadt ist danach unverzüglich zu informieren, am besten mit Fotos und der Stellungnahme eines Fachbetriebs. Was genau gilt, steht in der Satzung von Remscheid.